Tichys Einblick
"Ampel"-Prestigeobjekt

Cannabis-Legalisierung: Das Kabinett der Kiffer

Wenn ein Gesundheitsminister, ein Ernährungsminister und ein Justizminister das Kiffen legalisieren... Karl Lauterbach, Cem Özdemir und Marco Buschmann haben soeben die „Eckwerte“ für eine teilweise Legalisierung von Cannabis vorgelegt.

IMAGO / photothek
„High sein, frei sein, Haschisch muss dabei sein.“ Und: „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“ Wer kennt die 68er Szene-Sprüche nicht – wenigstens vom Hörensagen?

Bundesgesundheitsminister (sic!) Karl Lauterbach (SPD) und der Bundesminister für Ernährung (sic!) Cem Özdemir („Grüne“) haben nun nach langem Gewürge und unter zunehmender Ungeduld gerade in der „grünen“ Fraktion die „Eckwerte“ für eine teilweise Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Der eine ist Doktor der Medizin, der andere gelernter Sozialpädagoge. Der eine hat drei lange Corona-Jahre immer Recht haben wollen und dies allein im Jahr 2021 in 40 Talkshows kundgetan. Der andere ließ sich im August 2014 auf einem Balkon mit einer Hanfpflanze ablichten; es sollte ein politisches Statement sein. Aktuell will er, dass die Leute gesund leben; dazu möchte er Werbung für Nahrungsmittel mit Zucker und Fett unterbinden. Im Hintergrund ein Dritter, ein Liberaler: Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Mai 2022 eine Cannabis-Legalisierung für „Frühjahr 2023“ versprochen.

Also genau das Gespann, um eine teilweise Legalisierung von Cannabis als „Königsweg“ (sic!) und als „Fortschrittsprojekt“ (sic!) voranzutreiben. Und dabei – quasi als Kollateralnutzen – eine ganze Menge an Problemen aus der Welt zu schaffen, wie Lauterbach am 12. April vor der Bundespresse erläuterte: mit der Legalisierung mehr Sicherheit schaffen, gegen die Verunreinigung von Cannabisprodukten vorgehen, die Jugend „maximal“ (sic!) schützen und die Schwarzmarktkriminalität bekämpfen. So wie es der „Ampel“-Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 inklusive „Modelle zum Drugchecking“ befiehlt.

Eckpunkte für einen Gesetzentwurf werden sein: Es sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein. Wobei drei voll ausgewachsene Pflanzen sicher mehr hermachen. 25 Gramm dürfen auch außer Haus mitgeführt werden. Das Kiffen in der Öffentlichkeit bleibt allerdings untersagt. Alles miteinander ohnehin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren! Für Minderjährige, die erwischt werden, soll es verbindliche Präventivprogramme geben. Der „kontrollierte“ Kauf der Droge für den Eigenkonsum soll in speziellen Vereinen möglich sein. Wer kontrolliert, wird nicht gesagt, denn die Polizei soll durch die Liberalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis ja entlastet werden.

In nicht-kommerziellen „Social Clubs“ können sich bis zu 500 Konsumenten zusammentun, um Cannabis zu konsumieren. Aber nur streng aus eigenem Anbau! Das Ganze soll später wissenschaftlich begleitet und fünf Jahre lang unter staatlicher Kontrolle in Modellregionen erprobt werden. Und dann noch das: Die „Ampel“-Pläne seien eine Gelegenheit, die europäische Cannabis-Politik auf einer „evidenzbasierten Basis“ weiterzubringen, sagte Lauterbach. Am deutschen Wesen …?

Die Cannabis-Pläne der „Ampel“ verstoßen allerdings laut einem Gutachten gegen internationales Recht, insbesondere gegen das UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung – die „Single Convention on Narcotic Drugs“. Das ist die Kernaussage einer 53-seitigen Expertise, die Anfang März 2023 von Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, vorgestellt wurde. Wegener hatte ein Gutachten im Auftrag des bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt. Dort heißt es: Deutschland müsste erst aus dem seit 1961 geltenden UN-Abkommen austreten. Nach wie vor ist auch nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem Notifizierungsverfahren ihr Veto gegen die deutschen Pläne einlegt. TE hatte bereits 2022 zweimal von Kollisionen mit UN– und mit EU-Recht berichtet.

Klaus Holetschek ergänzte: „Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt.“ Eine der Lebenslügen der Cannabis-Befürworter ist auch die im Zuge der Liberalisierung angeblich erfolgende Entlastung der Polizei. Denn weder Anbau noch Transport oder Verkauf etwa an Heranwachsende sind ohne mehr Polizeikapazität kontrollierbar. Holetschek befürchtet zudem einen Cannabis-Tourismus zwischen den „Modellregionen“.

Vor allem aber: Die „Ampel“-Pläne drohen von Heranwachsenden als Bagatellisierung des Cannabiskonsums wahrgenommen zu werden. Kinder- und Jugendärzte warnen denn auch vor gravierenden gesundheitlichen Risiken. Würde der Cannabiskonsum unter Heranwachsenden um sich greifen, würde dies deren Gehirnreifung mit lebenslangen Folgen stören. Dabei gibt es jetzt schon zu viele Kinder und Jugendliche, die zu Cannabis – auch als Einstiegsdroge – greifen. Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die Cannabis konsumiert haben, von 4,6 Prozent im Jahr 2011 auf 7,6 Prozent im Jahr 2021 angestiegen. Bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre verdoppelte sich der Anstieg. Während 2010 noch 12,7 Prozent angaben, gekifft zu haben, waren es 2021 rund 25 Prozent.

Und noch etwas: Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konsumieren insgesamt etwa 4,5 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal im Jahr Cannabis. Unsere Vermutung ist: Es werden immer mehr, denn die „Ampel“-Politik ist eben nur noch „high“ oder „stoned“ ertragbar. Oder es sitzen mittlerweile auch im Bundeskabinett Kiffer?

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