Tichys Einblick
Giffey und der Doktortitel

Schafft akademische Titel ab – sie sind wertlos im Massenwissenschaftsbetrieb

Was der Ehrentitel im kleinbürgerlich-proletarischen Milieu tatsächlich wert ist, hat nun Giffey exemplarisch dokumentiert.

picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Macht es noch Sinn, sich über das unannehmbare Verhalten einer Dame zu entsetzen, welche im Nebenberuf als Bundesministerin für Familie und anderes tätig ist? Ist dazu nicht längst schon alles gesagt? Ich denke nicht, denn dieser Vorgang um ein nun indirekt eingestandenes Plagiat wirft weite Schatten. Auf den Niedergang der Bildungskultur, auf die Proletisierung der Gesellschaft – und auf das kleinbürgerlich-proletarische Verlangen, sich mit Federn zu schmücken, die man sich nicht verdient hat.

Sinn und Zweck der Doktorwürde

Um zu verstehen, was hier vor sich geht, sollte vielleicht ein Blick auf Ursprung und Sinn der Doktorwürde geworfen werden. Hierzu vorab: Dieser Titel ist durch und durch bürgerlich. Denn er ist eine Auszeichnung der bürgerlichen Gesellschaft für besondere Leistungen. Oder besser: Er war eine Auszeichnung für solche Leistungen.

Einen Doktortitel kann man nicht kaufen. Zumindest nicht in seiner ursprünglichen Intention. Die Tatsache, dass Universitäten längst schon gegen angemessene Spenden Ehrendoktorwürden verteilen, dass manche Universitäten gegen Entsprechendes bei Vorlage bedeutungsloser Schriftwerke ebenfalls großzügig sind und dass es längst schon Dissertationsghostwriter gibt, die sich für 10.000 oder 20.000 Euro hinsetzen, um schwerbeschäftigten Zeitgenossen deren Doktorarbeit zusammenzuzimmern, ist bekannt und Teil des Problems.

Bürgerliche Plagiatoren

Darüber stolperte ein altadliger Bundesminister ebenso wie eine unadlige Berufskollegin, welch beide in dem, was sie für das Poltische hielten, sich dem bürgerlichen Lager zuordneten. So waren sie gefundenes Fressen für die neue Spezies der Plagiatsjäger – und das mit Recht. Denn wer sich als bürgerlich präsentiert, muss notwendig die Spielregeln des Bürgertums für sich gelten lassen.

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Die aber besagen hinsichtlich des Doktortitels: Er ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen, gleichsam eine Erhebung des Geehrten in den Stand des akademischen Hochadels durch jene, die schon vorher dorthin einziehen durften. Wer eine solche Leistung vortäuscht, gehört mit Schimpf und Schande von Alma Mater und Campus vertrieben. Geteert und gefedert, wollte man sich an den Gebräuchen des US-Westens des späten 19. Jahrhunderts orientieren.

Nun allerdings traf es mit Franziska Giffey eine Dame, die die hohen Ansprüche des Bürgertums für sich nicht gelten lassen will – und vielleicht auch nicht gelten lassen muss. Zumindest unterblieb jene öffentliche Hexenjagd, mit der Vorbesagte erst aus Ehrentitel und dann aus Staatsamt vertrieben werden. Und auch das ist Teil des Problems.

Der Titel wird verliehen – nicht erworben

Ein Doktortitel wird verliehen. So lautet das klassische Diktum. Als Ehre wird er Namensbestandteil und soll der Mitwelt signalisieren: Der Träger dieses Titels hat sich in besonderem Maße um die Wissenschaft verdient gemacht.

Was muss eigentlich noch passieren, bis Franziska Giffey (SPD) den Doktortitel verliert?
Solches erzeugt selbstverständlich Neid. Den Neid jener, die sich selbst solcher Ehre würdig sehen und dennoch wissen, dass sie dieser nicht würdig sind. Und so verkehrte sich bereits im bürgerlichen Wissenschaftsbetrieb die Reihenfolge. Setzte sich der Wissenschaftler früherer Zeiten hin, um neue Erkenntnis zu schöpfen, vielleicht durch Forschung Grundlegendes zum Wohle der Menschheit beizutragen, ohne dabei auf die Doktorehre zu schielen, so sorgte das Verlangen der Neiderfüllten schon früh dafür, dass der Titelerwerb gleichsam als Höhepunkt der Studienlaufbahn krönender Abschluss wurde.

Diese vielleicht noch sinnfällig erscheinende Entwicklung hatte die unvermeidbare Folge, dass nicht mehr die Erkenntnis des Neuen, vielleicht Unbekannten im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit stand, sondern mit der Dissertation oder Doktorschrift ein Instrument vorlag, das gezielt dem einen und ausschließlichen Zweck diente, die Ehrenwürde zu erlangen. Die tatsächliche Leistung für die Wissenschaft spielte hierbei am Ende keine Rolle mehr.

Die proletarische Massengesellschaft fördert die Titelschwemme

Es ist naheliegend, dass in einer Massengesellschaft, in der die universitäre Ausbildung immer breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich wird, die wissenschaftliche Erkenntnisschöpfung an Grenzen der kreativen Forschung stoßen muss. So zersplitterte sich die vorgebliche Forschung in zahllose Minder- und Nebenthemen, mittels derer die angestrebte Ehre eingefordert – und vergeben – wurde.

Die große Erkenntnis, der bahnbrechende Forschungserfolg oder auch der persönliche Einsatz in der Suche nach Neuem, welches Gesellschaft wie Wissenschaft einen tatsächlichen Nutzen bringen sollte, kam hierbei unter die Räder. Wissenschaftliche Belanglosigkeiten wurden nicht selten zum Thema der Doktorarbeit mit der einzigen Maßgabe, dass dort irgendwelche Autorenzeilen zu finden sein müssen, die noch niemand zuvor so geschrieben hat.

Doch auch das stieß angesichts des sich zunehmend entbürgerlichendem Drang nach akademischer Ehre an seine Grenzen. Maßgeblich dafür sind zwei Gründe.

Weshalb der Titel seinen Wert verlor

Der eine liegt in der Ritualisierung der wissenschaftlich genannten Arbeit selbst. Da nicht nur Doktorväter sich gelobhudelt fühlten, wenn in künftigen Dissertationen sie selbst lobende Erwähnung fanden, entartete die wissenschaftliche Arbeit zum Rezitat des Bekannten. Wer in seiner Dissertation nicht umfänglich auf angebliche Erkenntnisse früherer, vorgeblicher Erkenntnisschöpfer zurückgriff, kegelte sich damit bereits im Vorfeld aus dem Verfahren. Die Frage der Beurteilung der Ehrenvergabe lautete in dieser Institutionalisierung nicht mehr: Hat der potentielle Würdenträger etwas bahnbrechend Neues entdeckt? Sie lautete vielmehr: Hat er den aktuellen Stand der Erkenntnis derart in sich aufgenommen und wiedergegeben, dass wir ihm hier die lückenlose Unbedenklichkeit attestieren können? Dass durch ein solches Vorgehen die bahnbrechende Erkenntnis allein schon deshalb verhindert wird, weil der Forschende in das Korsett angeblicher Vordenker gepresst und ihm dadurch das freie, wissenschaftliche Denken aberzogen wird, wurde bei dieser Entwicklung ausgeblendet.

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Der zweite Grund ist der Drang selbst. Das kleinbürgerliche Proletariat, das sich mit dem Doktortitel wie mit Pfauenfedern schmücken wollte, war gezwungen, im Zuge der ideologisch erdichteten Gleichheit und einer Schimäre mit der Bezeichnung Bildungsgerechtigkeit die Ansprüche an den Titelerwerb ständig zu verringern. Die Doktorarbeit wurde so unweigerlich von einer Zusammenschrift eigener Erkenntnisschöpfung zum Sammelordner des Vorgedachten, garniert mit vielleicht ein oder zwei zumeist wenig bedeutenden Erkenntnissen des Titelanwärters.

Zwangsläufig entstanden so jene Zitatsammlungen, die den Plagiatoren später zum Verhängnis werden sollten. Denn ob vorsätzlich, um den ohnehin geringen, eigenen Gedankenanteil etwas größer erscheinen zu lassen, oder schlicht aus Schlamperei: Zumindest einen Restanspruch an wissenschaftliches Denken erhoben jene, die über die Titelvergabe entschieden, immer noch: Die Gedanken jener, die bereits früher geschrieben hatten, sollten als deren geistiges Eigentum erkennbar bleiben. War dieses nicht der Fall, galt das Plagiat als belegt.

Betrug bleibt Betrug

Wir müssen an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob vielleicht auch der Wunsch des Ghostwriters, seine Euros mit möglichst wenig Aufwand einzufahren, dazu beigetragen haben mag, in der einen oder anderen Dissertation die Quellenangaben vergessen und Gestohlenes als Eigenes ausgegeben zu haben – unterstellen wir nach wie vor, dass die fehlende Quellenangabe in der ausschließlichen Eigenverantwortung des Titelerwerbers steht. Sollte dieser dafür die tatsächliche Verantwortung bei einem Dritten erkennen, so stünde ihm zumindest theoretisch der Rechtsweg offen. Mit der dann allerdings unangenehmen Nebenwirkung, damit nicht nur das Plagiat, sondern den vorsätzlichen Betrug einer beauftragten Fremdleistung eingestehen zu müssen. Weshalb wiederum jene Ghostwriter sich zumeist entspannt zurücklehnen können.

Blicken wir nun auf den Fall Giffey. Bemerkenswert ist bereits, dass jene gnadenlosen Plagiatsankläger bei dieser Dame, die von einer glorreichen politischen Karriere träumt und sich vorgenommen hat, den Niedergang der Bundeshauptstadt als Regierender Bürgermeister in die nächste Runde zu führen, ungewöhnlich zurückhaltend waren. Das allerdings hat einen guten und nachvollziehbaren Grund.

Der Proletarier darf, was dem Bürgerlichen unzulässig ist

Dieser Grund liegt in der Unterscheidung von bürgerlichem und proletarischen Anspruch – und man könnte diese sogar als angemessen bezeichnen.

Wer aus dem Bürgertum kommt und betrügt beim Versuch, sich eine bürgerliche Ehrenbezeichnung aufzusetzen, die ihm nicht gebührt, agiert gleichsam als innensystemischer Akteur und Verräter an jenem System, das ihm als Mitglied die Möglichkeiten des Bildungserwerbs gegeben hat.

Wer hingegen aus dem Proletariat, als dessen politische Vertretung die politische Linke immer noch antritt, beim Ehrenerwerb betrügt, der handelt damit klassenkonform. Denn er unterwandert eine Institution jenes Klassenfeindes, der sich Bildung ursprünglich als eigenes Privileg zu sichern suchte, und es nur dem Bemühen sozialistischer Revolutionäre zu danken ist, dass nun auch die kleinbürgerlich-proletarische Klasse die Möglichkeit hat, auf diesem ursprünglichem Tummelfeld des Bürgertums mit diesem in Konkurrenz zu treten. Naheliegend, dass Beurteiler, die selbst aus dieser Klasse der Unterprivilegierten den Weg in die Akademische Laufbahn gefunden haben, hier Gnade walten lassen.

Nunmehr ohne Doktor
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Kurz: Der Betrug des Bürgerlichen bei der Dissertation ist unverzeihlich und darf vor allem aus dem Proletariat heraus gnadenlos genutzt werden, um diesen Vertretern des Bürgertums die Maske ihrer Bigotterie vom Gesicht zu reißen. Der Betrug des Proletariers hingegen ist eine wohlgefällige Tat im permanenten Klassenkampf. Man mag ihm vorhalten, dass er seinen Betrug zu schlecht getarnt hat – doch an sich ist dieser gerechtfertigt, um die Vormachtstellung des Klassenfeindes im akademischen Betrieb zu durchbrechen.

Der proletarische Zweck heiligt die scheinwissenschaftlichen Mittel, und sei es nur, dass es ganz sozialdemokratisch darum geht, in den Statistiken nachzuweisen, dass immer mehr Kinder aus kleinbürgerlich-proletarischen Verhältnissen den Weg an die Akademische Spitze schaffen. Dieses ist ein seit über einem halben Jahrhundert im Bildungssystem grundsätzlich gehandhabtes Vorgehen: Die Inflationierung der Abiturabschlüsse durch beharrliche Senkung der Anforderung dient eben nicht dem Bildungsstandort Deutschland, sondern ausschließlich dem Bedürfnis sozialdemokratischer und anderer linker Politiker, damit den gefühlten Erfolg ihrer Bildungspolitik statistisch dokumentieren zu können.

Giffey dokumentiert den Unwert des Titels

Was allerdings der Ehrentitel im kleinbürgerlich-proletarischen Milieu tatsächlich wert ist, hat nun Giffey exemplarisch dokumentiert. Angesichts des aus eher bürgerlichen Gefilden anhaltenden Protestes gegen die Universitätsentscheidung, Giffeys Plagiatsbetrug gnädig durchgehen zu lassen, wurde eine Revision des sozialistisch-milden Urteils im Sinne des Klassenkampfes durch die titelvergebenden Herrschaften der FU zunehmend unvermeidlicher. Die amtierende Frau Minister und ambitionierte Möchtegern-Bürgermeisterin spürte, wie die akademische Luft um ihren Titel immer enger wurde. Also entschloss sie sich, nun selbst aktiv zu werden und die Flucht nach vorn anzutreten.

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Großmütig ließ sie wissen, sie werde auf den Doktortitel verzichten. So, wie man auf ein Stück Kuchen verzichtet, welches man heimlich bei Konditor geklaut hat. Und dann, wenn man dabei erwischt wurde, mit der freiwilligen Rückgabe den Gang vor den Kadi abzuwenden.

Allerdings: Besser gemacht hat Giffey ihre Verfehlung dadurch nicht. Ganz im Gegenteil. Denn sie hat damit den unweigerlichen Beleg geliefert, dass diese Pfauenfeder für sie als Vertreterin des kleinbürgerlichen Plagiats eigentlich nur einen Dreck wert ist. Wird die Feder lästig, reißt man sie vom Kopfschmuck und schmeißt sie weg. Schon ist alles gut, die lästigen Angriffe verstummen, denn, so die Annahme, über etwas, das nicht mehr da ist, muss sich niemand mehr erregen.

Auf eine Ehre kann man nicht verzichten

So zumindest das naive, dabei eigentlich schon dreiste Kalkül der Dame mit der Kinderstimme. Aber so geht es nicht. Wenn die Doktorwürde ein Ehrentitel ist, der für besondere Leistungen verliehen wird, dann kann der Geehrte darauf nicht seinen Verzicht erklären. Er kann sich diesem Titel nicht verweigern – er kann bestenfalls feststellen, dass ihm diese Ehre nicht gebührt und er deshalb die Vergebenden darum bittet, von der Vergabe abzusehen oder diese rückgängig zu machen.
Wenn Giffey nun scheinbar großmütig verzichtet, ist dieser Versuch, einem von ihr erwarteten Urteil der Universität zu entrinnen, nichts anderes als das Eingeständnis des eigenen Betrugs. Doch selbst mit diesem Eingeständnis kann sie dem Urteil nicht entrinnen. Nur die Universität, die den Titel verliehen hat, kann diese Ehrung zurücknehmen. Was unweigerlich dem Abreißen der Epauletten gleichkommt bei einem Offizier, der sich seiner Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht würdig erwiesen hat.

Nun muss die TU den Titel zurücknehmen

Noch trägt Giffey den nun von ihr verschmähten Titel auch dann, wenn sie ihn von sich zu werfen sucht. Noch steht das Urteil der Universität aus – und es kann nach ihrem Eingeständnis der eigenen Unwürdigkeit dieses nur für die Plagiatorin vernichtend sein. Der Makel, mit Betrug einen Titel erschlichen zu haben, der ihr nicht zusteht, wird insofern an Giffey hängen bleiben.

Die Frage, ob Betrüger die moralischen Voraussetzungen haben, für höchste Staatsämter tauglich zu sein, müsste ein Mensch von Ehre für sich selbst negativ bescheiden. Ist der Betroffene zu dieser Bewahrung seiner Ehre selbst nicht in der Lage, wird im Zweifel der Wähler entscheiden müssen, ob er von einem Politiker, der durch sein Handeln seinen Betrug eingestanden hat, regiert werden möchte.

Schafft akademische Titel ab – sie sind wertlos

Doch das eigentliche Desaster ist selbst dann nicht vom Tisch, wenn Giffey ent-titelt und ent-ehrt in den Ruhestand gehen sollte. Denn das tatsächliche Problem liegt deutlich tiefer. Es ist die zunehmende Bedeutungslosigkeit, die den akademischen Ehrentitel ebenso zu Talmi macht wie die inflationär durch den Bundespräsidenten verteilten Verdienstkreuze. Symbole der Ehre werden zu Billigschmuck, den man sich im akademischen Betrieb über sich selbst angemaßte, aber geklaute oder erkaufte Nichtleistung durch die Hintertür aneignet, um mit gestohlener Pfauenfeder durch die Gesellschaft zu stolzieren und etwas vorzutäuschen, das nicht vorhanden ist.

Möglich geworden ist dieses, weil der Ehrentitel durch jene, die ihn vergeben, selbst entehrt wurde. Der Doktortitel ist längst schon keine universitäre Ehrenbezeugung mehr für herausragende Leistungen im Dienst der Wissenschaft. Er ist zum Tand geworden, zum bedeutungslosen Blechorden.

Und insofern wäre es nur konsequent, diesen Restanten bürgerlicher Ehrbezeugung endlich ganz aus der Welt zu schaffen. Eine Ehre, die keine Bedeutung hat, nützt niemandem.

Wenn der Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb nach über hundertjährigem, anti-bürgerlichen Kampf nun endlich in den Gefilden der gefühlten Klassengerechtigkeit angekommen ist, dann sind solche Relikte einer Welt, in der Anstand, Ehre und Leistung noch als Werte begriffen wurden, gänzlich aus der Welt gefallen. Also weg damit. Solche Doktoren und ihre Titel braucht kein Mensch außer jenen, die offenbar außerstande sind, sich auch ohne Titel über tatsächlich erbrachte, eigene Leistungen ihr Selbstwertgefühl aufzubauen.

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