Tichys Einblick
Kein Dementi ist auch eine Bestätigung

Macht der NGO-Schlepperei ein Ende!

Der professionelle Shuttle illegaler Einwanderung in die EU ist längst dokumentiert. Die Frage, ob die Bundesanwaltschaft gegen deren Organisatoren ermittelt, bleibt undementiert.

Andrea Solaro/AFO/Getty Images

GPS ist eine tolle Sache. Wer ein mit dieser Technik ausgestattetes Gerät – beispielsweise ein Smartphone – mit sich trägt, ist jederzeit und überall zu orten. Das hat in der Vergangenheit bereits manchem Verirrten das Leben gerettet – und manchem Verwirrten das Leben gekostet, wenn er als Terrorist zu unachtsam damit umgegangen ist.

GPS hat auch in der mehr oder weniger christlichen Seefahrt längst eine bedeutsame Funktion übernommen. So zeigt beispielsweise „Marine Traffic“ in Echtzeit den Standort all jener Gefährte, die sich auf unseren globalen Gewässern bewegen oder in einem Hafen liegen.

Den Menschen-Shuttle dokumentiert

Der Denk-Panzer (think-tank) „Gefira“ mit Sitz in den Niederlanden – spezialisiert auf Analysen ökonomischer und geopolitischer Natur – hat sich die Mühe gemacht, anhand dieser Marinedaten die Schiffsbewegungen zwischen Süditalien und der nordafrikanischen Küste über zwei Monate zu beobachten.

Insgesamt 15 Schiffe wurden beobachtet. Die Liste der am professionellen Transport beteiligten Schiffe ebenfalls ins Netz gestellt.

Auch die Analyse mit interaktiven Grafiken der New York Times aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Artikel aus Juni 2017) ist sehr lesenswert.

Professionell die illegale Einreise organisiert

Das Ergebnis bestätigt, was ohnehin längst jeder weiß: Die als nongovernmental organizations oder nongovernment organizations (NGO), deutsch: Nichtregierungsorganisationen (NRO) getarnten Vereine, die sich beispielsweise als „Sea-Watch“ mit Sitz in Berlin als „gemeinnützige Initiative“ bezeichnen und kräftig steuerabzugsfähige Spenden einsammeln, haben einen ständigen Fährdienst zwischen Sizilien und der Küste Libyens eingerichtet.

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Schiffe wie die „Sea-Eye“ der gleichnamigen NGO mit Sitz in Regensburg oder jene „Aquarius“ der in Berlin registrierten, mit dem Deutsch-Französischen Medienpreis ausgezeichneten „SOS Méditerranée“, die mit rund 600 illegalen Einwanderern an Bord über Wochen nach einem europäischen Hafen suchte, haben feste Routen. Sie starten unmittelbar vor der Küste des nordafrikanischen Staates, wo sie einen kurzen Aufenthalt haben. Dann geht es zielsicher über das Mittelmeer. Zielhäfen sind La Valetta auf Malta sowie die italienischen Hafenstädte Trapani, Catania, Syracus und Messina, wo wiederum ein kurzer Aufenthalt festzustellen ist. Anschließend geht die Fahrt zurück nach Libyen – und das Spiel beginnt von neuem.

Gefira dokumentiertet, dass auf diesem Wege allein in dem beobachteten Zeitraum knapp 40.000 Migranten in die EU verbracht wurden. Doch die investigativen Journalisten von Gefira haben noch mehr aufgedeckt. So konnten sie den Nachweis erbringen, dass NGO, Menschenhändler und italienische Küstenwache ihre Tätigkeit koordinieren.

Schiffbrüchige? Nein: Illegale Einwanderer.

Organisationen wie „SOS Méditerranée“ begründen ihr Tun wie folgt: „Das internationale Seerecht besagt, dass Menschen in Seenot nicht nur gerettet, sondern auch in einen ‚sicheren Ort‘ gebracht werden müssen . Es muss demnach gewährleistet sein, dass die Menschen Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung erhalten und dass keine Gefahr weiterer Verfolgung besteht. Diese Kriterien treffen nicht auf die nordafrikanischen Küstenstaaten – insbesondere Libyen – zu. Eine Rückführung in diese Länder würde damit einen Verstoß gegen das international gültige Nicht-Zurückweisungsgebot darstellen.“

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Tatsächlich aber ist jene International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) nicht darauf ausgelegt, Personen, die sich vorsätzlich in eine Seenotsituation bringen, zu retten, sondern soll lediglich sicherstellen, dass bei Schiffsunglücken die Verunglückten in den nächsten, sicheren Hafen gebracht – und nicht auf irgendwelchen, menschenleeren Inseln ausgesetzt werden. Außerdem geht SOLAS davon aus, dass die Geretteten anschließend in ihre Heimat zurückkehren. Eine gesetzeswidrige Einreise zwecks Daueraufenthalt sieht die Konvention nicht vor.
Der Mittelmeer-Shuttle: Organisiert und koordiniert

Es ist offensichtlich: Es handelt sich nicht um Schiffe, die zufällig irgendwelche Schiffbrüchigen einsammeln, sondern um gut organisierte Zielfahrten dorthin, wo libysche Geschäftsleute zahllose Migranten, vor allem Schwarzafrikaner auf hochsee-untaugliche Schlauchboote setzen, mit denen diese ein paar Meilen vor den Küstenstreifen zwischen Zuwarah und Tripoli aufs offene Meer geschickt werden. Das Risiko für die Insassen dieser überfüllten Plastikteile ist vergleichsweise gering. Die sogenannten Schlepper Libyens müssen nur die frei zugänglichen Angebote von „Marine Traffic“ im Auge haben, um ganz genau abschätzen zu können, wann und wo das nächste Schiff dieser NGO auftauchen wird. Dort kann dann die Übernahme der Ladung illegaler Einwanderer weitgehend gefahrlos erfolgen. Die Kooperation funktioniert daher perfekt auch dann, wenn überhaupt kein unmittelbarer Kontakt zwischen den Großverdienern auf dem Festland und den Spenden-verwöhnten Shuttle-Betreibern auf dem Mittelmeer besteht. Moderne Satellitentechnik macht es möglich.

Sollte die Übernahme tatsächlich einmal misslingen und dabei einige Afrikaner ihr Leben verlieren – nun, dann ist dieses, so zynisch das klingen mag – letztlich sogar hilfreich für die NGO und ihre libyschen Partner. Denn es scheint nicht nur den angeblich humanitären Einsatz zu begründen – es bringt auch die Spendenflüsse zum Sprudeln.

Die Tatsachen sprechen für sich: Hier wird koordiniert und planmäßig der Transport von Migranten, die kein Einreiserecht in die EU haben, organisiert.

Ein Verstoß gegen geltendes Recht

Das aber ist nach deutschem Recht eine kriminelle Handlung. Laut § 96 Aufenthaltsgesetz wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft, wer „wiederholt oder zugunsten von Ausländern“ Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz befördert. Kurz: Die vorsätzliche Verbringung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland – oder in die EU – mit dem Ziel des längeren Aufenthalts ist eine Straftat. Wer dieses als Mitglied einer „Bande“ tut, dem drohen sogar zehn Jahre Haft. Auch andere EU-Länder verfügen über vergleichbare Gesetze. In Österreich beispielsweise findet dafür § 115 Fremdenpolizeigesetz Anwendung.

Kann es einen Zweifel daran geben, dass ein Verein, der gleichsam gewerbsmäßig die illegale Einreise professionell organisiert befördert, im Sinne des Gesetzes als „Bande“ zu verstehen ist? Da es sich bei deren Tun unverkennbar um eine Straftat handelt, greift notwendig nun § 278 (2) StGB, der die Bildung und Mitgliedschaft in einer Kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt.

Eine Anfrage an die Bundesanwaltschaft

Unter diesen Voraussetzungen fragte TE bei der Generalbundesanwaltschaft nach, ob diese ihren Aufgaben nachkomme und entsprechende Ermittlungen gegen diese NGO auf deutschem Boden eingeleitet habe. Leider war von der Pressestelle weder eine Empfangsbestätigung noch sonst irgendeine Reaktion zu erhalten. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Pressestelle der Bundesanwaltschaft im Sommer unbesetzt ist und auch keine Meldung möglicher Nichtzustellbarkeit eintraf, ist anzunehmen, dass unsere Anfrage ihren Zielort erreicht hat. Dennoch wurde insgesamt viermal nachgehakt – könnte ja immerhin sein, dass die Herrschaften zu überbeschäftigt sind, um jede einkommende Mail wahrzunehmen.

Der Bundeanwaltschaft wurde angesichts der Nichtreaktion der nachfolgende Text als bei TE zu publizierende Formulierung übermittelt – verbunden mit dem Angebot, innerhalb einer angemessenen Frist gegebenenfalls notwendige Korrekturen mitzuteilen:

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„Die Generalbundesanwalt verweigerte trotz mehrfacher Nachfrage die Antwort darauf, ob die Generalbundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 278 (2) StGB auf Grundlage unter anderem des § 96 Aufenthaltsgesetz gegen jene sogenannten NGO mit Sitz in Deutschland eingeleitet hat, die als Shuttle-Betreiber auf dem Mittelmeer das Geschäft der kriminellen Schlepperbanden besorgen. Gemeinhin wird das zeitgleiche Ausbleiben einer Bestätigung wie eines Dementi dahingehend interpretiert, dass die nicht dementierte Annahme zutrifft, der Angefragte jedoch aus übergeordneten Gründen diesen Sachverhalt weder bestätigen noch dementieren kann. Da ein Dementi an dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft in dieser Angelegenheit tatenlos bleibt, keine Änderung verursacht hätte, ist insofern davon auszugehen, dass der GBA seinen Aufgaben nachkommt und entsprechende Ermittlungen eingeleitet sind.“
Offenbar wird gegen diese NGO ermittelt

Da auch dieser Text von der Bundesanwaltschaft nicht kommentiert wurde, kann er als bestätigt betrachtet werden.

Das nun bedeutet jedoch notwendig, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Ermittlungen eingeleitet hat. Kurz: Er tut das, was nach geltendem Recht seine Pflicht ist und prüft, ob das Vorgehen dieser NGO mit Sitz in Deutschland als kriminelle Handlung zur Anklage zu bringen ist. Die Beweislage ist nicht zuletzt auf Grund der Gefira-Dokumente erdrückend: Die als NGO auf dem Mittelmeer tätigen Vereine sind nichts anderes als Mittäter, die in Kooperation mit den kriminellen Schleuserbanden in Libyen die illegale Einreise von zigtausenden Migranten aus Afrika in die EU organisieren.

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Damit aber ist noch längst nicht alles gesagt. Denn dieses von den „Banden“ organisierte, weitgehend gefahrlose Verbringen illegaler Einwanderer in die EU befördert auch den Tod jener, die bei diesem Vorhaben – gleich ob in Afrika oder auf dem Mittelmeer – ihr Leben verlieren. Denn nur das Shuttle-Angebot eines vergleichsweise geringen Risikos bei der illegalen Einreise veranlasst mittlerweile hunderttausende Schwarzafrikaner, ihre Heimat zu verlassen und in der Europäischen Union ihr Glück zu versuchen.

Insofern wäre sogar noch zu prüfen, ob die NGO sich nicht zusätzlich zu den bereits genannten Handlungen auch noch der Anstiftung zu einer Straftat, nämlich der illegalen Einreise in die EU, schuldig machen – von der moralischen Verantwortung, die sie für jeden Einzelnen der in irgendwelchen Warlord-Lagern misshandelten, als Sklaven verkauften oder beim Trip auf das Mittelmeer umgekommenen Menschen tragen, ganz zu schweigen.

Das Schlepperunwesen unterbinden

Wenn Italiens neuer Innenminister Matteo Salvini nun die Anlandung dieser Shuttle-Schiffe grundsätzlich unterbindet – und das sozialdemokratisch regierte, kleine Inselland Malta mit seinen nur rund 430.000 Einwohnern ebenso handelt, weil die afrikanische Völkerwanderung die Insel völlig überrennen könnte – dann haben sie dazu nicht nur jedes Recht. Sie handeln am Ende auch humaner als jene professionellen NGO-Schlepper, weil sie das unmissverständliche Signal an Afrika senden: Es ist Schluss mit der illegalen Einwanderung. Und damit wird dann auch Schluss sein mit dem Sterben in der Sahara und auf dem Mittelmeer. Denn wenn das Risiko absehbar ohne den erwünschten Erfolg bleibt, wird es niemand mehr auf sich nehmen.

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Weil das so ist, haben Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz und Deutschlands Innenminister Horst Seehofer uneingeschränkt Recht, wenn sie die lückenlose Sicherung der Südgrenze einfordern. Nur der totale Stopp der illegalen Einreise über das Mittelmeer wird in der Lage sein, den Schleppern – gleich, ob als organisierte Banden in Libyen oder als NGO mit Sitz in Europa tätig – ihr Geschäftsmodell zu zerstören.
Der nächste sichere Hafen liegt in Tunesien

Wollen die NGO ihrem Tun dennoch weiter frönen, so sei darauf verwiesen, dass SOLAS lediglich von einem sicheren Hafen für aus dem Meer gefischte Schiffbrüchige ausgeht. Der nächstgelegene sichere Hafen für selbstverursachte „Schiffbrüchige“, die in der Syrte an Bord genommen werden, war noch nie La Valetta oder Catania. Dieser Hafen ist der Urlaubsort Zarzis in Tunesien. Das liegt nur rund 60 Seemeilen entfernt vom Aufnahmeort der Illegalen – und nicht über 270, wie die Häfen Siziliens. Und falls die tunesischen Behörden die Anlandung verweigern sollten, dann steht den NGO, so sie nicht als kriminelle Vereinigung bereits verboten sein sollten, immer noch der Weg zum Internationalen Seegerichtshof in Hamburg offen, um Tunesien zur Übernahme der angeblich Schiffbrüchigen zu veranlassen.

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Sollten sie dort allerdings scheitern, so bliebe vermutlich nur noch die konfuzianische Lösung. Die besagt: Wer jemanden rettet, der sich vorsätzlich in eine tödliche Gefahr begibt, übernimmt in allem die lebenslange Verantwortung für den Geretteten. So zynisch das jetzt auch klingen mag: Dann bliebe den NGO-Schleppern nur noch die Möglichkeit, die aufgenommenen Migranten bis zu deren Tod auf ihren Schiffen zu verpflegen. Was nach dem Verursacherprinzip durchaus zu rechtfertigen wäre.
Stichtag und Einreisestellen als humane Lösung

Eine humane Alternative dazu wäre es, den NGO-Schleppern einen kurzfristig angelegten Stichtag zu geben und diesen in Afrika unmissverständlich zu publizieren, zu dem letztmalig illegale Einwanderer aus dem Mittelmeershuttle in die EU gelassen werden. Anschließend haben die NGO ihre illegale Tätigkeit einzustellen – was nichts daran ändern wird, dass deren strafrechtlich relevantes Handeln gerichtlich zu verfolgen ist.

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Gekoppelt mit der Einrichtung von Einreisestellen in den Herkunftsländern, in denen Migranten, die in die EU wollen, begründete Anträge stellen können, wäre zu erreichen, was angeblich Ziel der EU ist: Das Schlepperunwesen zu beenden und der illegalen Einreise den Boden zu entziehen. Ein befristeter Arbeitsaufenthalt sollte bei Bedarf der Einreiseländer ebenso ermöglicht werden wie beispielsweise einen Aufenthalt zwecks Studium. Ein Daueraufenthalt auf Kosten der Sozialkassen allerdings ist eine besonders perfide Form der europäischen Selbstvernichtung.

Wer in Deutschland und der EU nach wie vor dem NGO-Schlepperunwesen das Wort redet – der wird sich hingegen vorhalten lassen müssen, Leid und Tod von tausenden Afrikanern zu verantworten. Und gleichzeitig bewusst die Zukunft seiner Kinder zu zerstören. Denn Europa ist nicht das Sozialamt der Welt – und die unkontrollierte Einreise von am Ende Milliarden Personen, die nach einer besseren Zukunft suchen, wird die europäische Zivilisation vernichten. Wer das Gegenteil behauptet, strebt entweder genau dieses Ziel an – oder er ist in seinem Kokon der Gutmenschlichkeit bereits derart versponnen, dass er jeglichen klaren Blick auf die Wirklichkeit verloren hat.