Tichys Einblick
Erschreckend unbeachtet

Nach Würzburg besonders im Fokus: „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“

Ähnlich wie in den Vorjahren wurde rund ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer (32,4 Prozent) bei mehreren Straftaten registriert. Etwa 2.100 Personen fielen mit 11 bis 20 Straftaten auf, rund 700 sogar mit 21 oder mehr Straftaten.

IMAGO / HMB-Media

Täglich und öfter versucht ein Zuwanderer einen Menschen in Deutschland totzuschlagen oder zu ermorden. Und das sind, laut einem Papier des BKA, das dem Focus vorliegt, nur jene Zahlen der Gruppe der Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge, Geduldeten oder Illegalen.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Migranten sind die Zahlen noch wesentlich höher. Ein etwaiger Migrationshintergrund der deutschen Täter wird nicht erfasst. Das jedenfalls muss im Hinterkopf behalten, wer die jetzt folgenden Zahlen liest, die laut Focus einem BKA-Lagebild für 2020 entnommen sind.

TE berichtet seit Jahren über die jährliche Kriminalitätsstatistik. Und während eine Reihe von Medien die regelmäßigen Beschwichtigungen auf den Pressekonferenzen des Innenministers gerne aufnehmen, verwies TE immer wieder auch auf bestimmte Deliktgruppen wie beispielsweise schwere Körperverletzung, Drogenhandel, Vergewaltigung, Mord und Totschlag, bei denen Migranten, Personen mit Migrationshintergrund und Zuwanderer deutlich überproportional vertreten sind.

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Jetzt also nach den Messermorden in Würzburg durch einen somalischen mutmaßlich „islamistischen” 24-Jährigen Dschihad-Terroristen, der sich seit 2015 in Deutschland aufhält, kommt der Focus mit der Schlagzeile um die Ecke: „BKA-Papier zeigt wahres Ausmaß der Zuwanderer-Kriminalität“. Dieses Ausmaß  war allerdings bereits Jahr für Jahr in jeder neuen Kriminalstatistik ablesbar für Journalisten, die bereit waren, mehr zu lesen als nur die Pressemitteilung aus dem Innenministerium, die zuletzt immer wieder einen Rückgang der Kriminalität insgesamt behauptet hatte.

Der Focus beruft sich aktuell auf eine neue BKA-Analyse „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020“, aus der „hochbrisante“ Informationen abzulesen seien. Die Informationen dürften allerdings inhaltlich als Teil der Kriminalstatistiken im Wesentlichen vorliegen.

Das BKA hat offensichtlich bestimmte Informationen extrahiert und in einer Analyse zusammengefasst: So zählt die Behörde zwischen 2016 und 2020 insgesamt 2.000 Tötungsdelikte (1.989 aufgeklärte Fälle), bei denen mindestens ein Zuwanderer ermittelt wurde. Wohlgemerkt, Zuwanderer hier nur als kleinere Teilmenge der Gruppe der Migranten.

Nimmt man nur das Jahr 2020, haben Zuwanderer 370 mal Straftaten gegen das Leben begangen. 370 Tötungsdelikten stehen 452 Zuwanderer als Tatverdächtige gegenüber. Mord, Mordversuch, Totschlag und versuchter Totschlag also an der Tagesordnung.

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Bei den aufgeklärten Straftaten gegen das Leben liegt der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer (genannte 452 Personen) bei 12,4 Prozent. Das sei, so der Focus, der höchste Wert bei allen Deliktgruppen. Wem das allein als Zahl gering erscheint, dem sei gesagt, dass es sich hier ausschließlich um die eng definierte Gruppe der Zuwanderer handelt. TE hatte sich beispielsweise für 2019 die Zahlen aller beteiligten Migranten angeschaut: Allein in Bayern stehen hier laut Statistik bei Straftaten gegen das Leben 214 nichtdeutschen Tatverdächtigen 383 deutsche gegenüber. Das macht einen Anteil aus von 35,8 Prozent. Und von den 214 Nichtdeutschen (35,8 Prozent) sind wiederum 78 Personen aus der genannten Gruppe der Zuwanderer.

Betrachtet man bezogen auf Migranten und Zuwanderer insgesamt eine Auswahl von bestimmten Deliktgruppen (am Beispiel Bayern) erkennt man das wahre Ausmaß:

  • Bei Körperverletzungen sind es 36,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Gewaltkriminalität 44,4 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Rauschgiftkriminalität 31,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Diebstahl 42,4 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Wohungseinbruchdiebstahl 47,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Raub/räuberische Erpressung 46,2 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 30,6 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Straßenkriminalität sind 36,7 Prozent nichtdeutsche Täter.

Noch ein paar allgemeine Zahlen: 2019 wurden bundesweit insgesamt 5.436.401 Kriminalfälle registriert. Zu den registrierten 5,4 Millionen Fällen wurden etwas mehr als 2 Millionen Tatverdächtige ermittelt. Von diesen 2 Millionen Tatverdächtigen besaßen mehr als fast 700.000 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein weit überproportionaler Anteil der Tatverdächtigen sind also Ausländer. Auch wichtig für die Einschätzung der Ergebnisse der Statistik: Doppelstaatsbürger werden hier als Deutsche gezählt und ein Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

Weitere Erkenntnisse aus BKA-Analyse „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020“ wie sie der Focus zusammengefasst hat, dem die Analyse vorliegt:

Im Jahr 2020 gab es im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 253.640 Straftaten mit Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer (136.588) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (1,86 Millionen) im Jahr 2020 betrug 7,3 Prozent.
Über zwei Drittel der aufgeklärten Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer entfielen auf die Bereiche Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl, sowie Vermögens- und Fälschungsdelikte.

Den größten Anteil – 38,2 Prozent – der tatverdächtigen Zuwanderer stellten 2020 wie in den vergangenen beiden Jahren Personen registriert aus Syrien (27.561 Personen), Afghanistan (14.750) und Irak (9.835). Zuwanderer aus diesen drei Ländern stellen mit 57,6 Prozent auch den größten Anteil an Asylsuchenden in Deutschland insgesamt (wie viele wirklich Syrer sind, ist bekanntermaßen fraglich).

Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien und Marokko lag mit insgesamt 5,1 Prozent ebenfalls in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, wobei ihr Anteil an den Asylsuchenden lediglich 2,1 Prozent beträgt.

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Ähnlich wie in den Vorjahren wurde rund ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer (32,4 Prozent) bei mehreren Straftaten registriert. Etwa 2.100 Personen fielen mit 11 bis 20 Straftaten auf, rund 700 sogar mit 21 oder mehr Straftaten. Aus Libyen, Georgien sowie die Maghreb-Staaten kam ein besonders hoher Anteil an solchen Verdächtigen.

Für die Beurteilung nicht unerheblich: 39 Prozent der Opfer waren ebenfalls Zuwanderer.

Auch wichtig: Im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen fielen 103 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Davon starben 12 Deutsche als Opfer einer vollendeten Tat. Eine große Zahl sind also Mord- und Totschlagversuche, viele Opfer überleben den Anschlag auf ihr Leben – in welchem Zustand auch immer.

In seiner Gesamtbewertung kommt das BKA jedenfalls zum Schluss, dass sich die Zuwanderung von Asylsuchenden auch im Jahr 2020 auf die Kriminalitätslage in Deutschland erheblich ausgewirkt hat. Der Trend sowohl bei der Zahl der Straftaten als auch bei der Tatverdächtigenzahl sei jedoch „deutlich rückläufig“. Das BKA stellt fest, dass der überwiegende Teil der seit 2015 in Deutschland registrierten Asylsuchenden strafrechtlich nicht in Erscheinung trat. Beruhigend ist das freilich keineswegs.

Noch weniger, wenn das BKA den Erklärungsansatz für die rückläufige Entwicklung gleich mitliefert: Der könne „in den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ gesehen werden, konstatieren die BKA-Beamten. So hätten die Kontakt- und Bewegungseinschränkungen „für veränderte Tatgelegenheitsstrukturen“ gesorgt. Die Einschränkungen verursachten einen Mangel an Gelegenheiten.

Das BKA warnt in seinem Papier: „Dabei ist auch die Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter unter den Zuwanderern im Fokus zu behalten, welche im Jahr 2020 an drei Viertel aller registrierten Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern beteiligt war.“

Wie hilfreich so ein spezieller Blick nur auf die Gruppe der Zuwanderer innerhalb der viel größeren Gruppe der Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund ist, sei allerdings dahingestellt. Denn nur in der Gesamtheit ist das Ausmaß und die Bedrohung erst ablesbar.

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