Tichys Einblick
Mord in Dresden:

Staatsanwaltschaft hält islamistischen Hintergrund des Verdächtigen zwei Wochen zurück

Die Sächsische Zeitung (SZ) präsentiert ein Foto des Täters aus einem Gerichtssaal von einem frühren Prozess. Maßnahmen oder gar eine Ausweisung des mutmaßlichen Islamextremisten gab es nicht. Ein Krefelder Dresden-Tourist musste das jetzt mit seinem Leben bezahlen.

Symbolbild

© Getty Images

In den ersten Tagen flackerte auf dem gereinigten Asphalt nur eine dieser roten Friedhofskerzen. Ein Licht, aufgestellt in Dresden am Tatort eines Mordes an der Kreuzung Schlosstrasse/ Rosmaringasse in der Nähe des Dresdner Kulturpalastes, also mitten in der Innenstadt. Hier wurde ein Dresden-Tourist am 04. Oktober 2020 mit einem Messer brutal niedergestochen und erlag anschließend im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

Der 55-Jährige Krefelder war mit einem weiteren Mann aus Nordrhein-Westfalen in der sächsischen Hauptstadt unterwegs, als die beiden von einer unbekannten Person angegriffen und auf sie eingestochen wurde. Wenig später lagen beide so lange blutend am Boden, bis Passanten Hilfe holten.

Gegen 21:30 Uhr sperrten Beamte den Tatort ab und sollen dabei auch Beweise sichergestellt haben. Darunter auch ein großes blutverschmiertes Küchenmesser als mutmaßliche Tatwaffe. Am Abend kam noch ein Fährtenspürhund zum Einsatz, allerdings zunächst ohne Erfolg. Ein Zeugenaufruf folgte.

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Wie es hieß, aus „ermittlungstaktischen Gründen“ wollten die Beamten keine weiteren Details preisgeben. Das allerdings ist mittlerweile über zwei Wochen her. Ist das schon ein skandalös zu nennendes Versäumnis gerade im Lichte der Ermordung des Lehrers in Paris? Denn wie gestern bekannt wurde, soll die Tat in Dresden einen islamistischen Hintergrund haben, der Täter wurde jetzt festgenommen. Der Syrer soll schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein, die sächsische Zeitung veröffentlichte zur Meldung von der Festnahme ein verpixeltes Foto mit der Bildunterschrift: „Der Tatverdächtige in einem früheren Prozess.“

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt nach wie vor von unklaren Hintergründen. Die Zeitung vor Ort nennt bereits den islamistischen Hintergrund. Mittlerweile wurde gegen den am Dienstag festgenommenen 20-Jährigen Haftbefehl erlassen. Der Tatverdacht gegen den Syrer fußt auf der Spurenlage vom Tatort.

T-Online berichtete schon Tage nach der Tat von einer intensiven Fahndung nach dem Täter und Rückmeldungen nach Zeugenaufruf. Interessanter ist hier, dass der MDR schon am 6. Oktober meldete, dass der Überlebende bereits von der Polizei zum Tathergang verhört werden konnte, also mutmaßlich auch Angaben zum Täterprofil hatte machen können. Auch hier heißt es aber, weitere Angaben könnten aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.

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Aber wenn so ein Täter weitere 14 Tage frei herumläuft, ab wann meint dann eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft, die Bevölkerung über die Medien informieren zu müssen? Denn nicht die Polizei, die Staatsanwaltschaft ist nun mal Herr des Ermittlungsverfahrens.

TE spricht mit einem der Redaktion bekannten höheren Polizeibeamten und erfährt zunächst nur Lob für die Kollegen und Staatsanwälte in Dresden. Man müsse diesen speziellen Fall doch bitte vom Ergebnis her betrachten: Der Täter wurde nach offensichtlich aufwendiger Fahndung festgenommen. Also ein Erfolg.

Selbstverständlich aber haben die empörten Bürger u.a. die Verschleierungsversuche der Kölner Silvesternacht mit hunderten von Vergewaltigungsanzeigen ebenso im Kopf, wie die Verschleierungen der Plünderungen von Stuttgart als Partyereignisse. So betrachtet weisen auch die Umstände des Mordes von Dresden die Mutmaßungen der Bürger von Anfang an in eine bestimmte Richtung.

Und die Staatsanwaltschaft muss sich 14 Tage später die dringende Frage gefallen lassen, ob beispielsweise wegen der Ausschreitungen und Verwerfungen rund um den Mord in Chemnitz hier so lange „ermittlungstaktische Erwägungen“ vorgeschoben wurden. Wollte man keine Demonstrationen, die man anschließend wieder als Nazi-Aufmärsche hätte polit-medial diffamieren müssen?

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Ganz klar, der politische Druck auf die Dresdner Staatsanwaltschaft muss besonders groß gewesen sein. Und wenn nicht offen ausgesprochen, dann jedenfalls spürbar. Aber all das ist Makulatur, denn offensichtlich saßen in Dresden besonders gute Polizisten und eine fähige Staatsanwaltschaft, die Ruhe bewahrt und den Täter zunächst im Glauben gelassen hat, man sei ihm nicht auf der Spur. Der Erfolg der Fahndung jedenfalls – wie viel Glück auch immer dabei eine Rolle gespielt haben mag – spricht jetzt eindeutig für sie.

Und sollte sich ein islamistischer Hintergrund, von dem die sächsische Zeitung schreibt, analog zum Mord in Paris tatsächlich bestätigen, dann bleibt immer noch Zeit für Demonstrationen. Für Schweigemärsche oder wie auch immer die aufgebrachte Bevölkerung sich gegenüber der Politik artikulieren will.

Die Sächsische Zeitung (SZ) präsentiert bereits ein Foto des Täters aus einem Gerichtssaal von einem frühren Prozess. Offensichtlich ohne dass es hier Maßnahmen oder gar eine Ausweisung des mutmaßlichen Islamextremisten gegeben hätte. Ein Krefelder Dresden-Tourist musste das jetzt mit seinem Leben bezahlen. Er wurde 55 Jahre alt. Gib es hier mehr Schuldige als den Täter?

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