Tichys Einblick
Sonderauswertung

Kriminalstatistik: Asylzuwanderer bei Gewaltdelikten überrepräsentiert

Das Bundeskriminalamt macht jetzt in einer "Sonderauswertung" der Polizeilichen Kriminalstatistik öffentlich, was TE auf Basis dieser Statistik mehrfach dargelegt hat: Asylzuwanderer sind überproportional in bestimmten Bereichen vertreten.

Symbolbild

© Odd Andersen/AFP/Getty Images
Das Bundeskriminalamt teilt im Herbst 2020 in einer „Sonderauswertung“ der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) mit, dass Asylzuwanderer überproportional in bestimmten Bereichen kriminell sind. TE darf sich hier in aller Bescheidenheit fragen, wie das passiert sein kann, dass das BKA gesondert auswertet, was bei TE schon seit Jahren über eine Reihe viel beachteter Artikel, Recherchen und Analysen hinweg vielfach so abgebildet und abgedruckt abzurufen ist.

Wir wissen seit einer Weile – auch, weil es das Kanzleramt gegenüber einer Zeitung bestätigt hat – dass Angela Merkel Tichys Einblick quasi als Pflichtlektüre liest. Wenn die Kanzlerin also liest, was im Land so los ist, muss Horst Seehofer sicher auch, möglicherweise sogar liest sie ihm am Telefon mit mahnender Stimme daraus vor. Jedenfalls wurde jetzt das BKA beauftragt, besagte Sonderauswertung der PKS vorzunehmen. Um was zu erreichen? Um den Tenor dutzender Artikel von TE zwischen 2015 und 2020 zu verifizieren?

Es könnte tatsächlich hilfreich sein, die schönen Tugenden Bescheidenheit und Uneitelkeit wenigstens einen Moment über Bord zu werfen, so es darum geht, neueste Meldungen des Bundesinnenministeriums bzw. des BKA einmal kritisch zu betrachten. Berichte, die vor allem deshalb verstören, weil sie im Oktober 2020 mit ganz aufgeregtem Flügelschlag einen Sachverhalt schildern, der regelmäßig Gegenstand von Analyseartikeln bei TE ist.

Es geht hier um die überproportionale Kriminalität von Asylanten und Asylbewerbern in ganz bestimmten Bereichen insbesondere der Gewaltverbrechen, also keinesfalls nur bei Ladendiebstählen, Schwarzfahren oder Dokumentenfälschungen.

„Sonderauswertung“ des BKA? Die polizeiliche Kriminalstatistik von Bund und den Ländern wird jedes Jahr neu aufgelegt und es steht dem Amt sowieso, aber auch jedem Journalisten frei, diese Papiere zu lesen, zu analysieren und zu berichten.

Jahr für Jahr steht da bereits alles drin, dafür braucht es eigentlich nicht erst eine Sonderauswertung des BKA, auf die jetzt die etablierten Medien anspringen, wo es zuvor schon über Jahre zwingend gewesen wäre, analog TE einmal selbst diese bücherdicken PKS zu lesen, solange so eine Auswertung fehlt, anstatt Jahr für Jahr brav nur den Beipackzettel, also die wenige Seiten lange Pressemeldung Copy & Paste abzuschreiben und zu verbreiten.

Bevor hier beispielhaft dargelegt werden soll, wie umfangreich und über Jahre TE eben diesen Sachverhalt analysiert und berichtet hat, eine interessante Meldung aus dem Deutschen Bundestag vom 17.06.2020 und hier aus dem Rechtsausschuss, wo alle anderen Fraktionen einen Gesetzesentwurf der AfD abgelehnt hatten.

Was wollte da der Oppositionsführer im Deutschen Bundestag? Es ging darum, Rückfalltäter höher zu bestrafen, als bisher, die AfD wünschte sich eine „Three-Strike-Regel“ wohl nach US-amerikanischem Vorbild und, wie sie betont, in Übereinkunft mit dem deutschen Verfassungsrecht.

Die AfD hatte ihren Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf auf Drucksache 19/637 in den Ausschuss eingebracht mit Bezugnahme auf zwei Analyseartikel von TE – einem Artikel beispielsweise, der bereits vor Jahren befand, was das BKA als dem Innenministerium unterstehende Behörde jetzt endlich auch in ihrer „Sonderauswertung“ herausgefunden haben will. In besagtem Antrag heißt es dazu:

„Gerade im Bereich der Gewaltverbrechen stellt sich laut Polizeilicher Kriminalstatistik (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von 2017, sowie Auswertung bei Tichys Einblick vom 09.03.2018, < https://www.tichyseinblick.de/dailies-sentials/kriminalitaetsstatistik-2017-kriminali- taetsrate-nicht-deutscher-drei-bis-vier-mal-hoeher/ >, zuletzt abgerufen am 16.06.2020) die Sachlage so dar, dass ein verhältnismäßig kleiner Anteil an Nicht-Deutschen (etwa 13 % im Bezugsjahr 2017) überproportional häufig Gewalttaten begeht (38 % insgesamt, 37 % bei Mord, 38 % bei sexueller Nötigung und bei Übergriffen). Beim Handel mit harten Drogen sieht es hier nicht anders aus (Kokain und Crack: 74 %, Heroin: 61 %), ebenso wie bei Diebstahlsdelikten (gerade Taschendiebstähle stechen hier mit 74% besonders heraus).“

Der Antrag der AfD wurde erwartungsgemäß von allen weiteren Fraktionen im Bundestag abgelehnt.

Im Antrag hieß es weiter:

„In einzelnen Ländern, hier zuvorderst genannt der Freistaat Bayern, wird das aufgeworfene Problem durch nähere Aufschlüsselung (siehe PKS-Bayern 2019, sowie ebenso bei Tichys Einblick vom 12.03.2020, https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/polizeiliche-kriminalitaetsstatistiken-pks- 2019-straftaten-von-zugewanderten-besorgniserregend-hoch/ , zuletzt abgerufen am 16.06.2020) besonders deut- lich: Die Zahl der durch Zuwanderer begangene Straftaten stieg binnen neun Jahren (2010 bis 2019) von rund 5.600 auf 40.400 Fälle. Von den insgesamt 259.884 registrierten Tatverdächtigen waren 167.638 Deutsche und 92.246 Nichtdeutsche (dabei sind über 35%, ausländerrechtliche Verstöße nicht berücksichtigt).“

Und der Oppositionsführer fragt:

„Es stellt sich die Frage, weshalb der Rechtsstaat auf dieses Problem keine Antwort kennt, eine strafrechtliche Rückfallregelung etwa kann bereits durch das gezielte Ansprechen von notorischen Straftätern (völlig unabhängig davon, ob Deutsche oder Nicht-Deutsche, aber bei letzteren offenkundig besonders relevant) Linderung verschaffen, wobei sie gleichzeitig den Strafrahmen nicht allgemein für alle herkömmlichen Delinquenten anhebt, die bei erstmaliger Tatbegehung sanktioniert werden.“

Der Antrag wurde abgelehnt. Was aber machen die ablehnenden Fraktionen nun mit der ihre Haltung massiv kontaminierenden Sonderauswertung des BKA? Müssten sie da nicht ihre ablehnende Haltung revidieren? Oder, so sie sich nicht mit einem Antrag der AfD beflecken wollen, mal selber einen stellen? Das ist eine politische Frage von besonderer Brisanz. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zwei Szenarien geben: Es passiert einfach nichts weiter, die Sache wird ausgeschwitzt. Oder aber auf das BKA kommt in Folge der Sonderauswertung eine interne Fahndung nach bestimmten bösen Chatgruppen zu, um auch diese Behörde für ihren verspäteten Ausreißer als rechtsextrem zu beschimpfen und entsprechend zu sanktionieren und an die Kandare zu nehmen.

TE berichtete, neben dem im Antrag bereits genannten Artikeln, in weiteren Publikationen über einen Sachverhalt, den das BKA sich jetzt Jahre bequemt hat, selbst einmal aufzuschreiben.

Im April 2019 hieß es in besagtem TE-Artikel:

„Der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer ist um 6,3 Prozent gesunken, der Anteil an einzelnen Delikten hingegen oftmals eklatant angestiegen.“

Die Bundesregierung allerdings feierte damals – wie auch die Jahre zuvor – gemeinsam mit vielen etablierten Medien einen angeblichen Rückgang der Kriminalität, nein, Medien wie Politik waren sogar bereit dazu, einen historischen Tiefstand der Kriminalität zu behaupten. Also fast so, als wäre die Massenzuwanderung auch deshalb ein Segen für Deutschland, weil sie wundersam dafür gesorgt hat, dass die Deutschen weniger kriminell sind.

TE wertete beispielsweise die Kriminalstatistik für 2018 Anfang 2019 (Veröffentlichungszeitraum) u.a. folgendermaßen aus:

„Kommen wir abschließend zu den Zahlen bezogen auf die Gruppe der Zuwanderer unter den Nichtdeutschen. Die Kriminalität von Zuwanderern ist von 2017 auf 2018 in folgenden Bereichen angestiegen:

* „Gewaltkriminalität“ um 1,4 Prozent.
* „Mord und Totschlag“ um 4,5 Prozent.
* „Raubdelikte“ um 3,7 Prozent.
* „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ um 2.0 Prozent.
* „Straßenkriminalität“ um 5,3 Prozent.
* „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ um 5,7 Prozent.
* „Nötigung“ um 14,6 Prozent.
* „Bedrohung“ um 3,1 Prozent.
* „Nachstellung (Stalking)“ um 19,3 Prozent.
* „Sexueller Missbrauch von Kindern“ um 3 Prozent.
* „Autodiebstahl“ um 37,1 Prozent.
* „Fahrraddiebstahl“ um 0,4 Prozent.
* „Tankbetrug“ um 28,8 Prozent.
* „Betrug mittels geraubter Zahlungsmittel“ um 33,8 Prozent.
* „Wirtschaftskriminalität” um 7,6 Prozent.
* „Urheberrechtsstraftaten“ um 47,3 Prozent.
* „Sachbeschädigungen“ um 2,3 Prozent.
* „Beleidigung“ um 11,8 Prozent.
* „Sachbeschädigung“ um 2,3 Prozent.
* „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ um 56,0 Prozent.
* „Umweltstraftaten“ um 17,6 Prozent.
* „Straftaten gegen das Waffengesetz“ um 36,2 Prozent.
* „Computerkriminalität“ um 25,5 Prozent.
* „Computerbetrug“ um 26,9 Prozent.
* „Rauschgiftdelikte insgesamt“ um 21,6 Prozent.
* „Heroin“ um 15,8 Prozent.
* „Kokain und Crack“ um 31,0 Prozent.
* „LSD“ um 6 Prozent.
* „Ectasy“ um 60,6 Prozent.
* „Methamphetamin“ um 14,5 Prozent.
* „Cannabis“ um 21,4 Prozent.
* „Verbreitung pornografischer Schriften“ um 24,3 Prozent.
* „Verbreitung von Kinderpornografie“ um 34,1 Prozent.“

TE-Auswertungen der Kriminalstatistiken der letzten Jahre finden Sie im Übrigen umfangreich bei TE archiviert, beispielsweise hier:

ff.

Die Bild fast noch einmal zusammen, was die Welt am Sonntag „exklusiv“ meint, vom BKA via besagter Sonderauswertung erhalten zu haben, was allerdings jedem Journalisten mit jeder neuen Kriminalstatistik des Bundes und der Länder zur Auswertung vorgelegen hat. Laut Bild vom 18.10.2020 wurden im Bereich schwere oder gefährliche Körperverletzung von Anfang 2015 bis Ende 2019 insgesamt 715134 Tatverdächtige ermittelt. Unter Ihnen waren fast einhunderttausend „Asylzuwanderer“. Bei Mord und Totschlag lag „der Anteil der Asylzuwanderer an den ermittelten Tatverdächtigen noch höher, nämlich 14,9 Prozent (2050 von insgesamt 13775 Tatverdächtigen).“

Die Bild räumt übrigens 2020 und fünf Jahre nach Beginn der Massenzuwanderung auch mit der politisch und medial überstrapazierten Behauptung auf, dass diese überproportionale Kriminalität alleine dem jungen Alter der Zuwanderer zuzusprechen sei:

„Allerdings erklärt auch das die Überrepräsentanz bei Gewaltdelikten nur teilweise. Sie lässt sich auch dann feststellen, wenn man ausschließlich junge Männer mit und ohne deutschen Pass miteinander vergleicht. Heißt: soziale und kulturelle Faktoren scheinen noch bedeutsamer zu sein.“

Warum es zu dieser Sondererkenntnis des BKA als nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums einen Zeitraum von mehr als 60 Monaten braucht, bei einem kolossal hohen Personalstand, muss der Innenminister erklären. Gelesen haben wird er es ja schon viel früher bei TE oder er hätte einfach im Bundeskanzleramt im Wartezimmer in einem TE-Magazin nachlesen können, was seine Beamten nun endlich auch herausgefunden haben wollen, ach was, er hätte einfach seine jährliche Kriminalstatistik lesen sollen, das wäre vollkommen ausreichend gewesen.

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