Tichys Einblick
„Hurrah, die Notbremse kommt!“

Illners Dauerwerbesendung: „Kommt Merkels Notbremse zu spät?“ – keine Ausgangssperren wären „ein Verbrechen“

Jeder Deutsche - glaubt Illner - hoffe darauf, dass das Verfassungsgericht Merkels Gesetzentwurf nicht kippt. Rechtfertigen muss sich nur Christian Lindner - der um Verfassungskonformität bittet. Lauterbach findet solche Debatten albern.

Screenshot ZDF: Maybrit Illner

„Hurrah, die Notbremse kommt!“, so beginnt einer der Einspielfilme bei Illner. Das ist wohl dieser objektive Journalismus, von dem immer alle sprechen. Dieses Motto zieht sich durch die ganze Sendung. Denn während Merkel den Föderalismus für eher lästig hält, die Länder mit einem neuen Infektionsschutzgesetz entmachten will und mit der B-Notbremse das ganze Land lahmlegt, ist es natürlich nun am ÖRR, die richtigen Fragen zu stellen. Was dabei rauskommt, ist wohl etwas anders, als man sich das vorgestellt hat. So lautet der Titel der gestrigen Sendung: „Kommt Merkels Notbremse zu spät?“

Ich hatte zu Beginn wenigstens die – wenn auch sehr sehr unwahrscheinliche – Möglichkeit in Betracht gezogen, dass diese Fragestellung vielleicht eine Art selbstironischer Scherz sein könnte, doch dann habe ich gesehen, dass Karl Lauterbach zu den Gästen zählt … Zwar wird in der Sendung nicht NUR die Frage gestellt, ob die Notbremse zu spät kommt, sondern auch ob sie gerechtfertigt ist, aber die Einstellung der Redaktion ist ziemlich eindeutig. Dieser Verdacht erhärtet sich, als Illner folgender Satz zum Thema Gesetzesentwurf rausrutscht: „Ich glaube jeder Mensch in diesem Land drückt den Daumen, dass das jetzt nicht auch noch vor dem Verfassungsgericht scheitert“.

„An einigen Punkten fachlich problematisch“
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Karl Lauterbach beantwortet die Titelfrage natürlich mit einem eindeutigen Ja – die Notbremse hätte viel früher kommen müssen. Sie müssen Lauterbach verstehen, ihm geht es doch um „jeden einzelnen“ – also so nach dem Motto „Ich liebe euch doch alle“. Zu diesem „alle“ gehören allerdings nicht die Opfer der Maßnahmen, aber das ist ja klar.

Apropos DDR, damit dass es zu diesem ganzen Thema Notbremse und Maßnahmen und so, so lächerliche Debatten gibt, ob das denn auch alles Rechtens ist blabla, kann Lauterbach gar nichts anfangen. Er kritisiert, dass wir so viel Zeit verlieren „für etwas, was so selbstverständlich ist“ – mit „etwas“ sind hier Verschärfungen gemeint. Davon dass ca. fünf Minuten vorher noch juristisch analysiert wurde, warum Ausgangssperren nicht verfassungsgemäß sind, lässt er sich auch gar nicht beirren, als er sagt, er würde es sehr begrüßen, wenn mehr Bundesländer die Ausgangsperre noch verlängern würden, gerne schon vor zehn Uhr. Vielleicht, weil ihm leere Straßen den Weg zur nächsten Talkshow um kurz nach zehn erheblich erleichtern würden?

Diese Sendung ist jetzt meine genau zwanzigste Illner-Rezension und in fast allen ging es um Corona – jetzt ist zum ersten mal jemand auf den Gedanken gekommen: Wir könnten doch eine Juristin einladen (es sind ja nur die härtesten Grundrechtseingriffe ever in der bundesrepublikanischen Geschichte). Die Professorin Anna Leisner-Egensperger schlüsselt dann tatsächlich auf, warum vor allem die Ausgangsperre nicht verfassungsgemäß ist. Doch wie schon angesprochen – es interessiert die meisten Gäste herzlich wenig.

„Ich akzeptiere, dass man anderer Meinung sein kann“

Karl Lauterbach ist da nicht alleine, auch Olaf Scholz lässt sich von so etwas nicht beeindrucken. „Natürlich gibt es bei solchen Sachen immer zwei Meinungen“, aber wenn man wegen solcher Sachen jetzt gar nichts mehr machen darf, dann wäre das seiner Meinung nach sehr problematisch. Ich finde sehr interessant, dass es ausgerechnet beim Grundgesetz laut Scholz „zwei Meinungen“ geben kann. Bei der Griechenlandrettung, bei der EU, bei der Flüchtlingskrise, beim Klimawandel, bei Corona und so weiter gibt es sonst überall nur eine richtige Meinung. Aber zur Frage der Grundrechte – da herrscht Meinungspluralismus.

Scholz kann auch beruhigen: „Ich akzeptiere, dass man anderer Meinung sein kann“ (wie überaus gütig von Eurer Majestät) – es wäre allerdings ein „Verbrechen“ die Ausgangssperre nicht in Betracht zu ziehen. Also anderer Meinung sein darf man schon, dann begeht man halt ein „Verbrechen“ – aber die Entscheidungsfreiheit liegt da ganz bei Ihnen. Oder um es mit Idi Amin zu sagen: “You have freedom of speech. It is freedom after speech that I cannot guarantee.”

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Mein persönliches Highlight war allerdings Scholz‘ Satz: „Angst ist kein guter Ratgeber“. Diesen Satz bezieht er nicht etwa auf die Tatsache, dass wir 80 Millionen Menschen seit einem halben Jahr einsperren, weil eine winziger Prozentsatz mit einem Virus erkrankt ist, das bei vielen nicht mal Symptome hervorruft. Nein, das wovor er keine Angst hat und auch anderen rät, nicht ängstlich zu sein, ist die Befürchtung, dass die Maßnahmen der Bundesregierung möglicherweise vom Verfassungsgericht gekippt werden könnten. Na dann ist ja jetzt alles klar.

Es ist schon traurig, dass Christian Lindner nach dieser Sendung im Abspann ganz selbstzufrieden grinst, weil er wohl glaubt, richtig ausgeteilt zu haben. Immerhin hat er angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen, wenn das Gesetz so durchgehen würde und pochte auf Verfassungskonformität. Man muss sich mal vorstellen, dass es in diesem Land schon als oppositionell gilt, wenn man Wert darauf legt, dass neue Gesetze doch bitte verfassungskonform sein sollen. Um inhaltliche Debatten ging es da noch nicht mal.

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