Nach den Angaben des Vizepräsidenten des Bundestags sind Ausgangssperren weiterhin möglich. Auch Sonderverbote für die Ungeimpften könnten dann folgen – besser bekannt als 2G-Regel. Sie kämen durch die Hintertür, warnt Kubicki, nämlich wenn Wirte die Maskenpflicht in ihren Lokalen umgehen müssen. Außerdem sieht der Liberale eine Maskenpflicht an Schulen in dem Entwurf angelegt und er fürchtet weitere Kosten für die öffentliche Hand.
Bereits als Buschmann den Entwurf zusammen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorstellte, hatte TE auf Schlupflöcher hingewiesen. Der Paragraf 28 ermächtigt die Länder, persönliche Grundrechte auszuhebeln. Dazu gehören auch der Schutz der Privatwohnung oder die Versammlungsfreiheit. Am Tag, als der Entwurf durchs Kabinett ging, ließ Lauterbach Änderungsanträge an die Fraktionen verschicken. Mit denen sollen die Fraktionen den Kompromiss nachwürzen, den er mit Buschmann ausgehandelt hat.
Das Infektionsschutzgesetz geht in zwei Wochen durch den Bundestag. Würde es keine Mehrheit finden, wären die Maßnahmen beendet. So wie es die FDP versprochen hat. Vor der Wahl.