Tichys Einblick
Auftragsbeschaffung für die Klageindustrie

EU setzt Lieferkettenrichtlinie durch und belastet kleine und mittlere Unternehmen

Nun also doch: Das Lieferkettengesetz kommt - ein Bürokratiemonster. In der EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Auch vermeintlich geschützte Mittelständler als Zulieferer sind betroffen, weil sie als Konzernteile betrachtet werden.

IMAGO / Eyepix Group

Am Freitag hat es die EU unter der Leitung der Kommissionspräsidentin von der Leyen (CDU) endlich geschafft ihren Feldzug gegen die Wirtschaft durchzusetzen: Die extrem umstrittene  EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz wurde verabschiedet, die europäische Wirtschaft damit weiter geschwächt. In der Bundesregierung hatte die FDP versucht, das neue Bürokratiemonster aufzuhalten, TE berichtete. SPD und Grüne befürworteten das EU-Gesetz, was offenbar zu einem Schlagabtausch im Kabinett führte. Schließlich enthielt sich Deutschland bei der Abstimmung der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, was als „Nein-Stimme“ zählte. Den Ausschlag gab das Abstimmungsverhalten Italiens, das die deutsche Blockade zum Scheitern brachte. Nötig war bei der Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit, mithin ein Ja von 15 der 27 EU-Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

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Zwar beteuert FDP-Chef Christian Lindner nun, der Widerstand sei nicht umsonst gewesen. Bei den Plänen der EU sei ordentlich abgerüstet worden. Ursprünglich sollte die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz pro Jahr gelten. Die Mitarbeiterzahl wurde verdoppelt, die Umsatzschwelle verdreifacht. Die deutschen Unternehmen würden jetzt gleich wie die europäische Konkurrenz behandelt. Dennoch bleibe die Richtlinie ein Bürokratiemonster. Das Endergebnis sei eine weitere Überregulierung ohne Mehrwert.

Auch Mittelstand betroffen

Aus der Wirtschaft waren die Stimmen am Freitag mehr als ablehnend. „Die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Hindernisse für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft“, so Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) dem Handelsblatt. Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte: „Ein undurchsichtiger politischer Basar ersetzt transparente und demokratische Entscheidungen. Diese Richtlinie schafft keinen Mehrwert für Menschenrechte – sie ist höchstens ein Auftragsbeschaffungsprogramm für die internationale Klageindustrie.“

Doch es trifft nicht nur die Großen. Schließlich können auch kleinere Unternehmen mit weniger Personal und Umsatz betroffen sein. Die deutsche Industrie- und Handelskammer kommentiert: „Alle Zulieferer von großen Firmen gehören letztendlich zum Konglomerat der großen Unternehmen. Das heißt, das Gesetz wird auch kleine Firmen treffen, und zwar in Deutschland und in Europa – nicht nur außereuropäisch.“

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In der Bundesrepublik gibt es bereits ein nationales Lieferkettengesetz. Das deutsche Gesetz muss nun an die EU-Richtlinie angepasst werden, wobei die Bestimmungen der EU deutlich verschärfter sind. So ist im deutschen Gesetz ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind. In der EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Das Gesetz verpflichtet also EU-Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Wirkungen in der gesamten Lieferkette inklusive des eigenen Geschäftsbereichs.

Im Klartext: Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen verpflichtet Unternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, wie zum Beispiel Kinderarbeit, Umweltverschmutzung oder Entwaldung, zu beseitigen. Sie müssen die Sorgfaltspflicht in ihre Richtlinien integrieren und deren Wirksamkeit überwachen. Das ist nun faktisch eine Unmöglichkeit für kleinere Unternehmen, etwa Menschenrechtsverletzungen in China oder Simbabwe zu verfolgen.

Womöglich wäre es nicht nur ein Auftragsbeschaffungsprogramm für die internationale Klageindustrie, wie Steffen Kampeter sagt. Unternehmen können verklagt und ruiniert werden. Auch jedwede NGO, die womöglich von Steuergeldern finanziert ist, kann jedwedes Unternehmen verklagen, das sie ohnehin „auf dem Kieker“ hat, oder zumindest deren Ruf schädigen.

Die SPD-Spitzenkandidatin für die Wahl zum EU-Parlament Katharina Barley jubelt über das Abstimmungsergebnis. CDU, Grüne und SPD wirkten bei der Durchsetzung der Richtlinie in einer informellen Koalition zusammen.

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