Tichys Einblick
Elternratgeber

Zensiert und angeklagt – Wie die Trans-Lobby ihre Kritiker zum Schweigen bringen will

Eine Broschüre, die Eltern informieren soll, deren Kinder in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert sind, wurde als jugendgefährdend indiziert. Der Eindruck einer ideologisch motivierten Entscheidung wird bestärkt durch Äußerungen des „Queer-Beauftragten“ der Bundesregierung, der das Verbot befürwortet.

IMAGO - Screenprint - Collage: TE

An wen können sich Eltern wenden, deren Kinder in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert sind? In Deutschland wird es schwierig, hier Ansprechpartner zu finden, steht doch selbst das Bundesfamilienministerium, eigentlich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet, hinter der Transgenderlobby, zeigt gar Flagge für einen Trend, der jungen Menschen suggeriert, im falschen Körper geboren zu sein. Während ein vom Ministerium herausgegebener Flyer behauptet, dass geschlechtsuntypisches, das heißt nicht stereotypen Vorstellungen entsprechendes Verhalten, Hinweis auf Transgeschlechtlichkeit sein könnte, sucht man kritische Handreichungen vergeblich.

Somit obliegt die Aufgabe, Eltern abseits der Transgenderideologie zu informieren, Betroffenen und Privatleuten. In den USA, wo die verheerenden Auswirkungen dieser Ideologie bereits klarer zutage treten, hat die Mitbegründerin von „Advocates Protecting Children“, einer Non-profit-Organisation, die unter anderem den Transgenderhype kritisiert, einen Elternratgeber veröffentlicht, der Eltern unterstützen soll. Das Buch mit dem nicht flüssig ins Deutsche übertragbaren Titel „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ (zu Deutsch in etwa: „Wie Sie Ihr Kind aus dem Gender-Kult befreien“) wurde bereits im April 2023 ins Deutsche übersetzt, und von der Autorin Rona Duwe und der Psychotherapeutin Stefanie Bode als Broschüre herausgegeben. Dieser „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ ist der einzige Ratgeber seiner Art, der in deutscher Sprache erhältlich ist.

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Die Herausgeberinnen stehen zwar als „Radikalfeministinnen“, als die sie sich selbst betrachten, dem christlichen Hintergrund der Autorin keineswegs nahe, dies hindert sie jedoch nicht daran, das, was sie als wertvollen Beitrag betrachten, im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Auf der Homepage der Initiative „Lasst Frauen sprechen“ weisen sie darauf hin, dass sie auf das Buch durch eine Mutter aufmerksam wurden, die durch Kefflers Ansatz befähigt wurde, ihre Tochter durch die schwierige Phase der Verunsicherung hindurchzutragen. Praxistauglichkeit statt Ideologie also, die deutschen Betroffenen nicht vorenthalten werden soll.

Nach hitzigem Widerstand in der LGBT-Szene im Zuge der Veröffentlichung steht die Broschüre nun wieder im Kreuzfeuer: Sie wurde von der Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz als jugendgefährdend indiziert. Eine detaillierte Begründung zu der Entscheidung liegt noch nicht vor, allerdings legt der Bericht der Herausgeberinnen über die Sitzung der zuständigen Kommission nahe, dass große Voreingenommenheit herrschte, und kaum eine sachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten stattgefunden haben kann.

Der Eindruck einer ideologisch motivierten Entscheidung wird bestärkt durch Äußerungen des „Queer-Beauftragten“ der Bundesregierung, Sven Lehmann, der das Verbot befürwortet, sowie dadurch, dass der Jugendmedienschutz hier gar nicht als geeignete Stelle erscheint: Schließlich richtet sich die Broschüre nicht an Kinder und Jugendliche. Offensichtlich aber will man Informationen zensieren, die Eltern helfen, ihre Kinder in der Festigung ihrer Geschlechtsidentität kompetent begleiten zu können. Zudem muss sich Stefanie Bode einem berufsrechtlichen Verfahren der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stellen. Im schlimmsten Fall droht ihr der Entzug der Approbation.

Hintergrund dieser Vorgänge ist das Gesetz zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien. Eigentlich ausgerichtet auf sexuelle Orientierung soll es verhindern, dass homosexuelle Menschen zu Maßnahmen gedrängt werden, die auf die Änderung ihrer sexuellen Neigungen zielen. Das Gesetz verbietet die Durchführung solcher Maßnahmen bei Minderjährigen kategorisch, unter Umständen auch bei Erwachsenen. Gänzlich verboten und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist Werbung für derartige Therapien.

Nun stellt sich bereits hier die Frage, ob die Entscheidung, sich einer solchen Therapie zu unterwerfen, nicht dem Individuum obliegen sollte. Allein die Existenz von Menschen, die ihre Homosexualität als Leiden empfinden und ablegen wollen, wird in der LGBTQ-Szene jedoch als Bedrohung aufgefasst: Sie suggeriert zum einen, dass es sich um einen zumindest zum Teil selbstgewählten Lebensstil handeln könnte, nicht etwa um angeborene und unveränderbare Disposition. Zum anderen passen sie nicht zum Narrativ, dass allein Intoleranz und mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz für Leidensdruck verantwortlich seien. Vor manipulativen und übergriffigen Angeboten könnte auch ohne ein spezifisches Gesetz gewarnt werden, zumal Extremfälle – so wird von Therapieversuchen mit Elektroschockern berichtet – ohnehin durch strafrechtliche Vorgaben sanktioniert wären.

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Die Problematik, die im Fall Duwe und Bode zum Tragen kommt, ist jedoch, dass im Windschatten der sexuellen Orientierung auch die Geschlechtsidentität in den Rahmen des Verbots aufgenommen wurde. Und das, obwohl Geschlechtsidentität erwiesenermaßen biologisch festgelegt und von gänzlich anderer Qualität ist als sexuelle Orientierung. Absurd ist zudem, dass eigentliche „Konversion“ darin bestünde, Menschen davon zu überzeugen, dass sie einem anderen als dem biologischen Geschlecht angehören. Genau das aber wird im Gesetz ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. Während nun also erlaubt ist, ein Kind zur Annahme eines anderen als des biologischen Geschlechts zu bewegen, ist verboten, es dabei zu unterstützen, das biologische Geschlecht anzunehmen.

Damit einher geht, dass Psychotherapeuten nicht mehr ergebnisoffen therapieren können, ohne Gefahr zu laufen, rechtlich belangt zu werden: Sie müssen Kinder und Jugendliche „affirmativ“, das heißt auf eine Annahme des gefühlten Geschlechts hin, beraten. Ziehen sie psychische Störungen oder andere Faktoren in Betracht, kann ihnen unterstellt werden, eine verbotene „Konversionstherapie“ vorzunehmen. Da Therapeuten die Hände gebunden sind, obliegt es den Eltern, die empfundene Geschlechtsidentität ihres Kindes zu hinterfragen – und selbst dies kann unter das Verbot fallen, wenn sie dadurch ihre „Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzen“, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt.

Da also nurmehr kluge und entschiedene Intervention der Eltern Kinder vor dem Zugriff durch Transaktivisten schützen kann, ist deutlich, warum ein Ratgeber wie der Maria Kefflers aus Sicht der Transgenderlobby und ihrer Unterstützer keine Verbreitung finden soll. Mit der Indizierung der Elternbroschüre und dem Verfahren gegen Stefanie Bode werden Therapeuten und andere Personen, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreiben, eingeschüchtert. Dementsprechend planen die Herausgeberinnen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, und sich gegen diese ideologisch motivierte Zensur zu wehren.

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