Tichys Einblick
Klärungsbedarf bei FDP

Selbstbestimmungsgesetz liegt auf Eis

Das Selbstbestimmungsgesetz, eines der zentralen gesellschaftspolitischen Projekte der Ampelkoalition, erleidet offenbar einen weiteren Rückschlag. Ausgerechnet die FDP, die das Gesetz maßgeblich mit ihrem Justizminister Marco Buschmann vorantreiben wollte, bremst das Vorhaben nun.

IMAGO / photothek
Die Ampel ist ein Club von Dilettanten. Nichts bringt sie zustande: Die deutsche Wirtschaft stürzt ab oder wandert aus. Die Energieversorgung wackelt, die Preise dafür steigen. Die Staatsverschuldung erklimmt immer neue Höhen. Die innere Sicherheit liegt in weiten Bereichen darnieder, die Kriminalitätszahlen nehmen zu. In Großstädten herrscht tagelang der Mob. Jüdische Mitbürger sitzen auf gepackten Koffern oder müssen ihre Identität wieder verstecken. Die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Bahn) harrt der Sanierung. Polizei und Bundeswehr haben Personallücken zu Tausenden.

Hunderte von Krankenhäusern stehen vor dem Aus. Es mangelt selbst an Standardmedikamenten. Hunderttausende Wohnungen müssten gebaut werden, werden aber nicht gebaut. Der Wirtschaft fehlen die Fachkräfte, weil es in (!) Deutschland 2,5 Millionen junge Menschen (davon 1,5 Millionen Zuwanderer) zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss und 2,9 Millionen Studenten gibt. Die „Bildungsnation“ ist nur noch eine vormalige. Außenpolitisch spielt Deutschland trotz üppigster Reisetätigkeit der Kabinettsmitglieder in der dritten Liga. Aber das Land bleibt Sehnsuchtsland aller Mühseligen und Beladenen dieser Welt; täglich (!) kommen eintausend neue Flüchtlinge hinzu, aber ab 2024 sollen 600 dieser Leute pro Jahr (!) mehr abgeschoben werden. Für die Versorgung von „Migranten“ werden tagtäglich (!) 132 Millionen Euro (im Jahr 2023: 48,2 Milliarden) ausgegeben. Während deutsche Rentner verschämt zu den „Tafeln“ gehen müssen.

Und noch ein „Gipfel“ und noch ein „Gipfel“: Migrations-, Digital-, Energie-, Ernährungs-, Bau-„Gipfel“, ein Bürgerrat für Ernährung und so weiter und so fort. Ampel – das ist seit zwei Jahren ein Berg, der ständig kreißt, aber nicht einmal Mäuschen gebiert.

Brechen wir die Aufzählung ab und fragen, ob die Ampel denn wenigstens ihre hochideologischen Lieblingsprojekte zu der von ihr monomanisch verfolgten gesellschaftlichen „Transformation“ hinbekommt, nämlich so, wie sie im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 festgehalten wurden. Nein, nicht einmal das funktioniert in diesem Dilettantenclub. Erstes Beispiel: das Gesetz zur Freigabe von Cannabis. Ursprünglich sollte es bereits für 2023 gelten, nun ist nicht einmal sicher, dass der SPD/FDP/Grünen-Lauterbach/Buschmann/Özdemir-Plan überhaupt schon 2024 Gesetz wird.

„Selbstbestimmungsgesetz“ blockiert

Widmen wir uns zweitens dem anderen Ideologieprojekt der Ampel: dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“. Auch hier geht es drunter und drüber. Jetzt bremst ausgerechnet die FDP, die das Gesetz maßgeblich mit ihrem Justizminister Marco Buschmann vorantreiben wollte. Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren ist, wird die öffentliche Anhörung im Familienausschuss dazu nicht wie geplant am 13. November 2023 stattfinden. Dabei sollte das SBGG noch in dieser Woche in die erste Lesung in den Bundestag gehen. Daraus wird aber nichts. Denn die FDP, so heißt es, habe intern noch Klärungsbedarf.

Da hat FDP-Justiz-Mann Buschmann wohl doch zu viel mit der „grünen“ Familien- und Jugendministerin Lisa Paus und ihrem Staatssekretär Sven Lehmann („Queer“-Beauftragter der Bundesregierung) geklüngelt statt mit den eigenen Leuten. Eine partei- und fraktionsinterne Klatsche also für Buschmann. Noch am 8. November jedenfalls sollte die Verschiebung der Anhörung der Experten den beteiligten Verbänden mitgeteilt werden. Das Vorhaben, das SBGG im Jahr 2023 durch alle Lesungen im Bundestag bis zum Beschluss zu bringen, sei laut Koalitionskreisen aber nach wie vor das Ziel. Geplant ist dann ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2024. Wenn das keine Dynamik ist!

Aber es ist gut so, wenn der Gesetzentwurf auf Eis liegt. Vielleicht gibt es doch noch ein Einsehen, dass dieser Entwurf Schrott ist.

Worum geht es?

Das SBGG soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrischer Gutachten sowie einem Gerichtsbeschluss soll mit dem SBGG nur noch eine einfache Erklärung beim Standesamt notwendig sein.

73 Seiten umfasst der SBGG-Entwurf laut Kabinettsbeschluss vom 23. August 2023. Es sind dies zwar nur insgesamt 15 Paragraphen. Letztere machen im Entwurf nur sechseinhalb Seiten aus. Hinzukommt die Darstellung der Auswirkungen auf andere Gesetze, als da sind: Passgesetz, Bundesmeldegesetz, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Rechtspflegegesetz, Bundeszentralregistergesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gerichts- und Notarkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hinzukommen ferner weitschweifige Erklärungen.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen nur die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Minderjährige ab 14 Jahren sollen die notwendige Erklärung selbst abgeben dürfen; die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgerechtsberechtigten. Stimmen die Sorgerechtsberechtigten nicht zu, kann diese Zustimmung vom Familiengericht ersetzt werden; dies allerdings nur dann, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Auf Grundlage des Gesetzes kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen, nichtbinären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt („dead naming“; sogenanntes Offenbarungsverbot). Eine Bußgelddrohung von 10.000 Euro sei angesichts der Tatbestandsvoraussetzung der absichtlichen Schädigung der betroffenen Person angemessen (Zusammenfassung hier).

Das „Saunaproblem“, das heißt: die Frage, ob Transfrauen, also vormalige oder biologisch immer noch Männer, in die Frauensauna gehen dürfen, wird auf die Ebene vor Ort verlagert. Der Saunabetreiber soll das entscheiden dürfen. Wie es im Wettkampfsport mit Transfrauen weitergehen soll, ist auch offen. Selbst die Bedenken des Bundeskriminalamtes (BKA), dass straffällige Personen mit dem SBGG einfach ihren Namen ändern könnten, um einer Strafverfolgung zu entgehen, wurden vom Tisch gewischt. Denn voraussichtlich sollen zuständige Standesämter die Daten bei den Anträgen an die Meldebehörden, also auch die Strafverfolgungsbehörden, weitergeben. Diese schauen dann, ob gegen die Person bereits ein Verfahren oder eine Fahndung läuft. Ist das nicht der Fall, sollen die Daten direkt wieder gelöscht und nicht gespeichert werden. Falls es doch der Fall ist, wissen die Sicherheitsbehörden, dass die Person einen neuen Namen angenommen hat, und können das registrieren. Wir sind schon mal gespannt, wie die Datenschutzbeauftragten das sehen.

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