Tichys Einblick
Bluttat in Stuttgart

Medien skandalisieren das falsche Thema

Während der Deutschlandfunk einen bestialischen Mord eines Asylbewerbers in Stuttgart überregional als nicht berichtenswert deklariert, berichten die beiden Stuttgarter Lokalzeitungen zwar ausführlich, umschiffen aber die wichtigsten Fragen.

imago images / 7aktuell

Die (leit-)mediale Berichterstattung über Delikte, die inzwischen fast täglich von Asylbewerbern gegen Leib und Leben Einheimischer oder anderer Asylbewerber begangen werden, schlägt immer größere Kapriolen. Während der Deutschlandfunk über den „Macheten-Mord“ an einem Deutsch-Kasachen in Stuttgart mangels „bundesdeutscher und gesamtgesellschaftlicher Relevanz“ erklärtermaßen gar nicht berichten will, berichten die Stuttgarter Zeitung (StZ) und die Stuttgarter Nachrichten (StN) am Tag nach dem Geschehen ausführlich über den Tathergang, für den es ungewöhnlich viele Zeugen gibt.

Nicht sagen, was ist
Wenn Medien wegschauen: (Nicht-)Berichterstattung über „Flüchtlings“-Kriminalität
Die Bluttat wurde von zahlreichen Anwohnern sowie rund 130 Kindern, die per Bus von einem nahegelegenen Waldheim nach Hause gebracht wurden, nicht nur unmittelbar beobachtet, sondern von einzelnen Tatzeugen auch per Video aufgenommen. Außerdem liegen erste Erklärungen der Polizei vor, die kurz nach der Tat einen Tatverdächtigen festgenommen hat, bei dem es sich laut ersten Angaben um einen 28jährigen anerkannten Asylbewerber aus Syrien handeln soll, der mit dem Opfer einige Zeit zusammen in einer Wohngemeinschaft nahe dem Tatort gewohnt habe. Er hat schon bald nach seiner Festnahme die Tat gestanden.

Beide Zeitungen stellen in ihren Schlagzeilen auf der ersten Seite jeweils die Frage, ob es sich bei dem Festgenommenen um einen „Tatverdächtigen mit falscher Identität“ handelt. Entsprechende Hinweise kommen von der Polizei, der der Festgenommene mit dem Namen Isaa M. aufgrund anderer Delikte, über die sie keine Angaben machen will, schon bekannt ist. Die Polizei ist sich zunächst aber nicht sicher, ob es sich tatsächlich um einen Syrer oder um einen Palästinenser aus Jordanien handelt. Am zweiten Tag nach der Bluttat berichten StZ und StN, daß sich die polizeilichen Zweifel an der Identität des Festgenommenen inzwischen bestätigt haben. Es handelt sich in der Tat um einen 30jährigen jordanischen Palästinenser, der 2015 als angeblich syrischer Flüchtling über Brandenburg nach Deutschland kam und ab Juni 2018 mit dem deutsch-kasachischen Opfer zeitweise in Stuttgart zusammen wohnte. In diesem Zusammenhang erfahren wir von der StZ: „Eine Überprüfung seiner wahren Identität stand nie zur Debatte. Die offiziellen Dokumente, die sein Aufenthaltsrecht in Deutschland begründen, stützen sich allein auf seine mündlichen Angaben. Papiere hatte der Mann nie dabei. Daß er in sozialen Netzwerken offen als Palästinenser auftritt – dieser Widerspruch ist offenbar niemandem aufgefallen.“

Wie bitte?
New York Times berichtet über Mord in Stuttgart – Deutschlandfunk will nicht
Isaa M. hat sich laut der beiden Stuttgarter Lokalzeitungen in den sozialen Netzwerken „schon lange als glühender Anhänger eines freien Palästina in Jordanien präsentiert. In seinen Posts finden sich etwa Fotos von zwei Händen, die ein blutiges Herz in Händen halten, sowie zahlreiche islamische Glaubensbekenntnisse.“ Der Polizei liegen überdies aktuelle Einträge im Internet vor, in denen Isaa M. rund eine Stunde vor der Tat die folgende Botschaft postete: „Im Namen des Allmächtigen und Barmherzigen, mit jedem Atemzug kommen wir dem Tod näher. Vertraue nur auf Gott.“ Viele seiner „Freunde“ in dem von ihm genutzten sozialen Medium stammen von den von Israel besetzten Golanhöhen, die an den Libanon, Syrien und Jordanien grenzen. Einer von ihnen antwortet ihm laut StZ und StN: „Gott beschütze Dich, mein Herz.“

Wer angesichts solcher Informationen erwarten würde, dass die beiden Zeitungen in ihrer Berichterstattung mit Nachdruck die Frage stellen, ob eine solche Tat möglicherweise in einem Zusammenhang damit steht, dass die Bundesregierung vor vier Jahren zehntausenden jungen Männern aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens unter Verzicht auf jegliche Identitätsprüfung eine Einreise nach Deutschland erlaubt hat, irrt sich gewaltig. StZ wie StN verweisen lediglich darauf, dass das baden-württembergische Innenministerium Handlungsbedarf „bei der ausländerrechtlichen Klärung“ sieht und zitieren Innenminister Thomas Strobl mit den Worten: „Ganz unabhängig von dieser schrecklichen Tat gilt, dass wir wissen müssen, wer bei uns im Land ist. Alles andere kann ein Sicherheitsrisiko sein.“

Realitätsverweigerung
Mordtat Frankfurt: Groteske Erklärungen in Medien und Politik
Dieses Kind ist allerdings längst schon in den Brunnen gefallen. Politiker, die zehntausenden junger Männer aus Bürgerkriegsgebieten nach wie vor erlauben, ohne Identitätsnachweis ins Land einzureisen, nehmen billigend in Kauf, dass mit den „Schutzsuchenden“ zahlreiche Personen ins Land kommen, die auf einer oder auch mehreren Seiten der jeweiligen Bürgerkriege gekämpft und dabei die in ihnen üblichen Gräueltaten begangen haben. Dies dürfte unter anderem einer der Gründe dafür sein, dass Hans-Georg Maaßen als Chef des Verfassungsschutzes abdanken musste, nachdem er nicht mehr nur gegenüber dem Innenminister und der Kanzlerin, sondern auch öffentlich artikulierte, dass er mit der regierungsamtlichen Billigung ihrer absehbaren „Kollateralschäden“ für die Bevölkerung nicht einverstanden ist.

Sowohl die StZ wie auch die StN waren im Herbst 2015 zusammen mit den allermeisten (Leit-)Medien Teil jenes gesinnungsethischen „Hurra-Journalismus“, der jegliche Kritik an einer „Willkommenskultur“, die zehntausenden jungen Männern, deren Identität ungeklärt war, Tür und Tor öffnete. Dies droht ihnen nun mit jedem Übergriff auf Leib und Leben, der von einem „Schutzsuchenden“ begangen wird, auf die Füße zu fallen. Dabei spielt keine wesentliche Rolle, ob es sich bei der jeweiligen Tat um einen politisch-religiös motivierten Akt oder „nur“ um eine Beziehungstat handelt. Die Art der Taten, seien es Terrorangriffe wie in Berlin, Gruppenvergewaltigungen wie in Köln und Freiburg, Gruppenbelästigungen wie in Düsseldorf oder öffentliche Hinrichtungen wie nun in Stuttgart verweist auf politisch und/oder soziokulturell verankerte Verhaltensmuster, die wissentlich oder aus Naivität mit der „Willkommenskultur“ des Jahres 2015 aus Bürgerkriegsgebieten nach Deutschland importiert worden sind – und weiterhin importiert werden.

Was darf gezeigt werden?
Mord auf offener Straße in Stuttgart: Darf das Verbrechen gezeigt werden?
Für die Folgen dieses Imports für die öffentliche Sicherheit tragen nicht nur die etablierten politischen Parteien, sondern auch weite Teile der Leitmedien Verantwortung. Da sie dies wissen, versuchen sie, jeglichen Zusammenhang zwischen der von ihnen nach wie vor propagierten „Willkommenskultur“, die sie mit Blick auf die „Seenotrettung“ im Mittelmeer gerne wieder aufleben lassen würden, und dem verstärkten Aufkommen von bislang eher seltenen oder gänzlich unbekannten Tatmustern zu vertuschen. Sie widersprechen damit nicht nur den Alltagerfahrungen und dem gesunden Menschenverstand breiter Bevölkerungsschichten, sondern verstoßen auch zunehmend gegen wichtige Kriterien eines kritischen Qualitätsjournalismus.

Die StZ und die StN sind hierfür nur zwei von zahlreichen Beispielen. Im Fall der Stuttgarter Hinrichtung auf offener Straße mittels eines Samurai-Schwerts thematisieren sie zwar, dass der Festgenommene für seine bestialische Tat vorab nicht nur Allahs Segen, sondern auch den seiner „Freunde“ im Nahen Osten im Internet eingeholt hat; gleichzeitig wird aber betont, dass die bisherige Vernehmung des – juristisch mutmaßlichen – Täters laut Polizei keine Hinweise auf ein politisches oder islamistisches Motiv ergeben habe. Der unter anderem aus dem Nahen Osten importierte Islamismus erschöpft sich nun freilich keineswegs in Terrorakten, sondern basiert auf einem religiösen Fundamentalismus, der unter anderem auch bestialische Bestrafungsmethoden für jegliches Fehlverhalten beinhaltet. Gerade Beziehungstaten sind in der muslimischen Welt häufig religiös motiviert. Nicht nur die Posts des Täters kurz vor der Tat im Internet lassen vermuten, dass auch bei ihm religiöse Motive mit im Spiel waren. Er soll bei seiner Tat das Opfer überdies angeschrien haben: „Warum hast Du das getan?“

Linke Deutungshoheit
Wenn das R-Wort fehlt
Immerhin verweist die StZ in ihrem Bericht am zweiten Tag nach der Bluttat darauf, dass seitens der Ermittler Zweifel bestehen, ob bei der Bluttat „das Weltbild des Mannes wirklich keine Rolle spielte“. Kritisch nachgefragt wird von der StZ und den StN jedoch weder zum eventuellen religiösen Kontext der Tat noch warum ein Asylbewerber, dessen wahre Identität unklar ist und der schon andere Delikte begangen hat, vier Jahre nach dem vermeintlich beendeten „Asylchaos“ einen regulären Aufenthaltstitel besitzt und wie viele solcher anerkannter Asylbewerber noch im Land leben. Gefragt wird auch nicht, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wie der Festgenommene in seinem Herkunftsland militärisch aktiv gewesen ist. Wer Menschen mit einem Samurai-Schwert in der in dem Video dokumentierten Art und Weise hinrichtet, hat so etwas mit einiger Wahrscheinlichkeit ebenso wenig zum ersten Mal getan, wie die Asylbewerber, die in Freiburg wegen einer Gruppenvergewaltigung einer „Ungläubigen“ vor Gericht stehen. Als Teilnehmer eines oder mehrerer der Bürgerkriege im Nahen Osten müssen die Täter für derlei Vergehen keineswegs zwingend IS-Kämpfer gewesen sein. Sie wurden und werden auf allen Seiten der Bürgerkriege und „Heiligen Kriege“ im Nahen Osten eingeübt und praktiziert.

Solche bislang unbeantwortete Fragen, die hoffentlich im weiteren Verlauf der Ermittlungen auch von den (Leit-)Medien noch gestellt und beantwortet werden können, scheinen die Journalisten von StZ und StN am ersten Tag ihrer Berichterstattung indes nicht so zu interessieren und zu beunruhigen wie die Frage, ob es legitim sei, das Tat-Video im Internet zu veröffentlichen. So steht der Kommentar auf der ersten Seite der StZ unter dem Motto „Die Würde der Opfer wahren“ und die StN kommentieren ebenfalls auf Seite eins unter dem Motto „Und die Opfer?“ Beide Kommentare verurteilen mit Nachdruck die Veröffentlichung der Hinrichtung im Internet mit dem Argument, dies bediene nur den Voyeurismus sensationsgeiler Internet-Nutzer und verletze die Würde des Tatopfers. Überdies wird von beiden Zeitungen darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Videos, die grausame Gewalt gegen Menschen zeigen, strafrechtlich verboten ist.

Realität ist Realität
Alle instrumentalisieren
Dem kann man durchaus zustimmen. Durch die beschriebene Art von Berichterstattung und Kommentierung entsteht beim Leser allerdings zunächst der Eindruck, der eigentliche Skandal der Hinrichtung in Stuttgart bestehe in deren Veröffentlichung durch ein Video im Internet und nicht darin, dass ein „Schutzsuchender“, der vor vier Jahren unter Angabe einer falschen Identität eingereist ist, dann in Deutschland mehrere Delikte begangen hat, gleichwohl einen Aufenthaltstitel als Asylbewerber erhielt. Naheliegende Zusammenhänge zwischen der in Deutschland praktizierten, von den meisten (Leit-)Medien befürworteten Asylpolitik und der von Asylbewerbern begangenen kriminellen Taten sollen nach Möglichkeit nicht weiter thematisiert werden. Als Begründung muss der Kampf gegen den zunehmenden „Rechts-Populismus“ herhalten, der solche Zusammenhänge fälschlicherweise herstelle und damit die Bevölkerung gegen Migranten aufhetze.

Am zweiten Tag nach der Bluttat kommentiert die StZ dementsprechend: „Wie man Schneisen der Emotionalität in die politische Debatte schlägt, um die Deutungshoheit zu erlangen, das erlebt Deutschland am rechten Rand. Das gelingt allerdings zum Teil nur deshalb, weil die Regierungsparteien sich lange gegen eine offene Diskussion über die Ursachen der Gewalt sträubten … In derart aufgeheizter Stimmung geht die Ursachensuche inzwischen schnell: Beide Täter (Anmerkung: gemeint ist auch der Täter am Frankfurter Bahnhof) sind Zuwanderer, also ist der ‚Fremde‘ schuld.“ Auch so kann man von der wichtigsten Schuldfrage in Richtung der Verantwortlichen in Politik und Medien ablenken.

Unter dem Titel „Etwas läuft schief“ warnt der kurdisch-stämmige Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, Ali Ertan Toprak, in der WELT vom 1. August vor dieser Art von Umgang und Berichterstattung über die zunehmenden „Randale, Gewaltakte und Morde im Land, bei denen offenkundig Migranten die Täter waren.“ Er stellt stattdessen unmissverständlich fest: „Die Beteiligung von männlichen jungen Migranten ist ein beschämendes und ein gerade uns als Migranten und Migrantinnen in diesem Land tief betroffen machendes Faktum. Wir sind empört darüber, dass Menschen, die in Deutschland Schutz und Hilfe suchen oder gefunden haben, sich zu solchen kriminellen Taten hinreißen lassen. Wer wirklich Schutz und Hilfe vor Verfolgung in Deutschland sucht, begeht keine Verbrechen gegen die Menschen dieses Landes, die ihm helfen, oder er verschweigt eine andere Agenda.“

Kriminalität im Kontext von Zuwanderung
Bundeskriminalamt mit anderem Bild zur Zuwanderungskriminalität als Bundesinnenminister
Seine politischen Forderungen lauten: Anpassung der Zuwanderung an die materiellen und mentalen Ressourcen des Landes; wo eine Anpassung nicht in kurzer Zeit möglich ist, Schließung der Grenzen mit Aufnahmestop; Forcierung von Abschiebungen, die schon längst vollzogen werden können, aber nicht vollzogen werden; schriftliche und mündliche Verpflichtung aller Asylbewerber ab dem ersten Tag ihrer Einreise auf einen verbindlichen Verhaltenskodex; sofortiger Verlust jeglichen Aufenthaltsanspruchs bei Verletzung des Kodex, unabhängig von der Art von Verfolgung, die der jeweiligen Person in ihrem Herkunftsland bei einer Rückführung droht.

Wäre Toprak kein hochrangiger kurdisch-stämmiger Funktionär einer großen Migrantenorganisation, sondern eines Vereins zur Verbesserung der inneren Sicherheit, müsste er angesichts solcher Äußerungen und Vorschläge damit rechnen, nicht nur von den beiden Stuttgarter Lokalzeitungen, sondern von vielen überregionalen (Leit-)Medien, allen voran den öffentlich-rechtlichen, im Einklang mit der gesamten Asyl-Lobby in Politik, Unternehmen, Verbänden und der sogenannten Zivilgesellschaft der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“, vielleicht sogar des „Rassismus“ bezichtigt zu werden. Gegebenenfalls würde er und sein Verein von einem zukünftigen grünen Innenminister der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterzogen. Ein solcher Schuss dürfte im Fall des Präsidenten eines Migrantenverbandes allerdings nach hinten losgehen – und deswegen ausnahmsweise gar nicht abgegeben werden. Vielleicht braucht es mehr mutiger migrantischer Mitbürger und Funktionäre wie Ali Ertan Toprak, um den grassierenden (Selbst-)Betrug nicht nur der (Leit-)Medien, sondern weiter Teile der deutschen (Zivil-)Gesellschaft in Fragen der Asyl- und Migrationspolitik zu beenden. Er bedroht zunehmend das gedeihliche gesellschaftliche Zusammenleben, zu dem seit Jahrzehnten nicht nur die sogenannten Bio-Deutschen, sondern auch viele nicht-muslimische wie muslimische Migranten ihren Beitrag leisten.