Tichys Einblick
Vorwurf der Elternverbände

Marco Buschmann treibt geschiedene Väter ins Bürgergeld

Justizminister Marco Buschmann hat angekündigt, das Unterhaltsrecht für getrennte Familien zu reformieren. Mit dessen Eckpunktepapier sind die Verbände nicht zufrieden: Der Minister mache für die Betroffenen ein Leben im Bürgergeld attraktiv.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Marco Buschmann (FDP) hatte im August angekündigt, das Unterhaltsrecht reformieren zu wollen. Der Justizminister versprach ein moderneres Recht für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Doch nun hat Buschmanns Haus ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf wenig Gegenliebe bei Elternverbänden stößt: „Das Ministerium hält weiter an tradierten Familien- und Rollenbildern fest und konterkariert seinen Ansatz durch minimale Entlastungen für mitbetreuende Eltern durch massive Erhöhungen an anderen Stellen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von: Netzwerk für Trennungsfamilien, den Vereinen „Väteraufbruch für Kinder“ und „Papa Mama Auch“, dem Forum Soziale Inklusion und der Bundesinitiative Großeltern Väternetzwerk.

Die Verbände werfen Buschmann vor, nicht das gemacht zu haben, was nötig gewesen wäre – sondern nur das, was umsetzbar gewesen sein. Sprich: Ihre Unfähigkeit, sich von ihren Ideologien zu lösen, steht den Ampelparteien wieder mal auf dem Weg zu einer vernünftigen Lösung im Weg. „Ein Problembewusstsein für die Belange mitbetreuender Eltern ist nicht erkennbar“, werfen die Verbände dem Minister vor.

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Die Verbände kritisieren vor allem, dass es Buschmann nicht gelinge, die jeweiligen Anteile der getrenntlebenden Eltern an der Erziehung zu würdigen. Das führe bei der Errechnung des Unterhaltes zu schiefen Ergebnissen. Zumal die Verbände dem Ministerium vorwerfen, „teils willkürlich, teils nicht logische“ Rechenschritte zu gehen. Sie gehen so weit, die Gesetzmäßigkeit der vorliegenden Vorschläge in Frage zu stellen.

Buschmanns Modell gehe von einem Familienbild aus den 50er Jahren aus, in dem die Mutter zu Hause beim Kind bleibt und der Vater auszieht, um Geld zu verdienen. Entgegen seinen Ankündigungen berücksichtige der Minister in seinem Entwurf nicht, dass auch Väter sich um ihr Kind kümmerten, wenn sie getrennt von der Mutter lebten.

Das wirke sich auf die Höhe des Unterhalts aus. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, müsse auch dann noch den anderen Elternteil voll auszahlen, wenn es sich trotzdem viel um das Kind kümmert. Diese einseitige Belastung und die ständig steigenden Unterhaltssätze führten zu einer verheerenden Konsequenz für die Lebensplanung beider Elternteile. „Für Unterhaltspflichtige nimmt zunehmend der Erwerbsanreiz ab, da für immer mehr Betroffene selbst in Vollzeittätigkeiten nur noch der Selbstbehalt verbleibt“, heißt es in der Erklärung. Das Unterhaltsrecht dränge so immer mehr Menschen in den Bezug von Bürgergeld oder in die dauerhafte Verschuldung.

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Aber nicht nur dem arbeitenden Elternteil gehe die Motivation verloren, wenn es Vollzeit tätig sei, um schließlich doch selbst nur vom Existenzminimum zu leben. Auch das Elternteil, bei dem das Kind lebe, verlöre den Anreiz zur Arbeit. Aus einem anderen Grund: Der Unterhalt erhalte „zunehmend den Charakter eines Zweiteinkommens für den Elternteil im Meldehaushalt“. Sprich: Wer das Kind zu Hause hat, hat mehr Geld, wenn er den Ex-Partner arbeiten lässt, als wenn er selbst tätig wird.

Der heutige Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat einst gesagt, es sei besser nicht zu regieren, als schlecht zu regieren. Über den heutigen Justizminister Marco Buschmann sagen die Elternverbände: „Es ist besser, aktuell keine Reform umzusetzen als dieses Reformkonzept.“ Sie fordern von ihm ein Konzept, dass die Erziehungsleistung beider Elternteile angemessen berücksichtige.

In der Gesetzgebung setzt Buschmann einen anderen Schwerpunkt: „Bei der Reform des Kindschaftsrechts geht es uns vor allem um Trennungs- und Patchworkfamilien“, heißt es auf der Internetseite des Justizministeriums. Und weiter: „Mit der Reform des Abstammungsrechts wollen wir die bestehende Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Kindern beseitigen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Sie sollen von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können.“

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