Tichys Einblick
Von Anfang an überflüssig

Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gescheitert

Das Grundgesetz schützt die Würde aller Menschen, dazu bedarf es keiner Sonderregelung.

IMAGO / Future Image
Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist nach einem erneuten Einigungsversuch der GroKo mit FDP, Grünen und Links-Partei am Montagabend, 7. Juni, gescheitert. Damit ist es endgültig: Dieses Prestigeprojekt der Mehrheit der CDU/CSU, der FDP, linker Parteien und diverser Lobbygruppen wird in Bundestag und Bundesrat die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht bekommen.

Rekapitulieren wir: Dieses Projekt war ausgerechnet von der sogenannten Familienpartei CDU bereits im Wahlprogramm 2017 angekündigt und im März 2018 in den GroKo-Vertrag als Zielvorgabe geschrieben worden. Bis Ende 2019 wollte man es realisieren. Aber dann begann man doch, vor allem in der CDU/CSU nachzudenken. Dennoch gab es einen GroKo-Entwurf, den aber die genannten drei Oppositionsparteien zuletzt nicht mittragen bzw. im Sinne weiterreichender Befugnisse des Staates ausweiten wollten. Das wiederum rief 28 CDU/CSU-Abgeordnete auf den Plan: Sie erklärten, dass sie sich dieser Grundgesetzänderung verweigern wollten, vor allem weil sie darin eine Entmündigung von Eltern sahen und weil sie meinten, das bestehende Grundgesetz schütze Kinder wie alle Menschen dieses Landes hinreichend und das Grundgesetz dürfe nicht mit Sonderrechten für welche Gruppen auch immer überfrachtet werden.

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Die Reaktion der SPD auf das Scheitern war bezeichnend. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Kinder seien „besonders schutzbedürftig“, dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt“. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, dass dieses Vorhaben vorerst (sic!) nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen am Montagabend. Es habe die „historische Chance“ gegeben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Wörtlich: „Ich bedaure zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat.“ Die Gelegenheit dazu werde „so schnell nicht wiederkommen“.

Weiß die Ministerin eigentlich, was sie sagt? Muss jetzt Corona für dieses Ideologieprojekt herhalten? Weiß sie, dass es nicht um Detail-, sondern um Grundsatzfragen ging? Ist ihr nicht mehr im Ohr, dass es SPD-Genossen waren, die schon vor Jahren für den Staat „die Lufthoheit über Kinderbetten“ (damaliger SPD-„General“ Olaf Scholz) reklamiert hatten? Was soll hier historisch sein, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 längst den Status eines Bundesgesetzes hat?

„Vorerst gescheitert“, sagt sie, um fortzufahren: Die Gelegenheit wird nicht so schnell wiederkommen. Allein das passt nicht zusammen. Sagen wir es anders: Hoffentlich ist das Projekt damit endgültig gescheitert. Und hoffentlich sind CDU/CSU für 2021 und die nächste Legislaturperiode nicht wieder so einfältig, dieses Vorhaben ins Wahlprogramm oder – sofern beteiligt – gar in einen Koalitionsvertrag zu schreiben.

Damit eines klar ist: Das Grundgesetz schützt die Würde aller Menschen, dazu bedarf es keiner Sonderregelung. Siehe dazu auch unseren TE-Beitrag vom 25. Mai, als die Debatte noch offen schien:

Im übrigen – so traurig es ist, dies sagen zu müssen – hätten keine im Grundgesetz verankerten Kinderrechte die abscheulichen und massenhaften Fälle von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung, auch nicht den widerlichen, tausendfachen Missbrauch von Kindern in der Kinderpornographie verhindert. Hier hätten die Sicherheitsbehörden und die Jugendämter längst alle rechtlichen Befugnisse, aber es fehlt ihnen zu Tausenden das Personal.