Tichys Einblick
Fakten, die nicht berichtet werden

Grenzöffnung – drei Jahre Informationssperre

Sv-pflichtige Erwerbsfähige aus den Herkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Syrien, Nigeria, Somalia und Eritrea sind meist mit 460-Euro-Jobs bei Arbeitnehmer-Überlassungsfirmen angestellt. Darüber wird nicht berichtet.

© Carsten Koall/Getty Images

Jeden Tag lesen und hören wir in den Leitmedien, wie wichtig die Integration der Migranten/Flüchtlinge/Schutzsuchenden ist. In diesen drei Jahren gab es unzählige – aus Steuern finanzierte – Aktionen, um diesen Personenkreis in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Nachdem hochrangige Konzernvertreter am Anfang noch Arbeits- und Ausbildungsplätze versprachen, sind sie mittlerweile auffällig still geworden.

Religion ist Privatsache
Ramadan im Unternehmen 2018
Ein oberflächlicher Blick in die Statistik der Arbeitsagentur vermittelt den Eindruck, dass die sv-pflichtige Beschäftigung der Erwerbsfähigen aus den islamischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Syrien, Nigeria, Somalia und Eritrea voranschreitet. Verschwiegen wird allerdings, dass zunehmend mehr Personen aus diesen Ländern 460-Euro-Jobs haben und damit als sv-pflichtig Beschäftigte in der Statistik geführt werden. Sie stocken dann mit Mitteln des Jobcenters (unsere Steuern) auf – aber die Statistik stimmt.

In den Regionalmedien wird zunehmend mehr über die Probleme im Umgang mit religiösen Muslimen berichtet. Hier geborene Kinder türkischer oder arabischer Muslime stören oft dann in der Klasse, wenn im Biologie-Unterricht über die Abstammung des Menschen gesprochen wird (Allah hat bekanntlich den Menschen erschaffen), Homosexuelle werden beleidigt und geschlagen, der muslimische Judenhass wird zu einem immer größeren Problem und während des Ramadan fordern islamische Verbände, dass die Kinder keine Prüfungen ablegen sollen. Junge Frauen werden sexuell belästigt, das Messer sitzt locker und die Ehre ist heilig. Stellen die nicht-muslimischen Bevölkerungsteile (93 %) das Verhalten einiger Muslime in Frage, schallt aus den Medien der Rassismus-Vorwurf laut herüber.

Da werden doch sicher Ratgeber und wissenschaftliche Werke zuhauf angeboten, um die einheimischen Ungläubigen auf die Akzeptanz fundamentaler islamischer Werte zu trainieren und die religiösen Muslime auf ihre vielen Rechte und einige Pflichten aufmerksam zu machen.

Ein Alleingang nach dem anderen
Das EuGH-Urteil C-157/15 und seine „kreative“ Umsetzung in Deutschland
Weit gefehlt: Suchen Sie bei Amazon unter Büchern mit den Schlagworten „Muslime am Arbeitsplatz“ und „Islam am Arbeitsplatz“ finden Sie – außer meinen beiden Ratgebern „Gebetspausen am Arbeitsplatz“ und „Das Kopftuchurteil des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6 Mio. Muslimen in Deutschland“ nur noch das Buch „Recht und Religion. Ein Leitfaden am Arbeitsplatz“ – erschienen 2009, also vor der Masseneinwanderung aus vorwiegend muslimischen Ländern.

Geben Sie allerdings den Suchbegriff „Gender am Arbeitsplatz“ ein, so finden sich 21 Buchtitel, beim Suchwort „Diversity Management“ sind es sogar 876 Bücher. Eines erschien schon 2014 und den Erfolg konnte man vor wenigen Wochen bei der WM sehen: Der Titel: „Champions League für Manager – Erfolg durch Vielfalt: Starke Teams durch Diversity- Management. Ein Trainerleitfaden“. „Halt“, werden jetzt manche Leser rufen, „vielleicht ist das Thema zu speziell für die Allgemeinheit.“ IHK und HWK werden dazu sicher ihre Mitglieder ausführlich informieren.

Dann schauen wir mal, welche Hinweise die Arbeitgeberverbände, IHK und Handwerkskammer für die Unternehmen bereithalten. Welche Ratgeber zum Umgang mit religiösen Muslimen am Arbeitsplatz gibt es, die auch die Rechtslage zum Gebet am Arbeitsplatz, der Minderleistung im Ramadan und natürlich zum islamischen Kopftuch und Niqab erörtern? Damit könnten Vorurteile abgebaut werden und die Integration dieser Zuwanderer am Arbeitsplatz gelingen und nicht nur 220.000 aus den acht islamischen Asylherkunftsländern beschäftigt werden, sondern weitaus mehr. Denn über 660.000 Erwerbsfähige aus diesen Ländern erhalten „Stütze“.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ist keine Diskriminierung
Leider ist das Ergebnis sehr ernüchternd. Geben Sie auf den Webseiten der über 70 IHK und über 50 HWK das Suchwort „Muslim“ ein, dann finden sie allerlei Artikel (Moschee-Besuch der Oberen der Handwerkskammer, wie die Kollegen dem Muslim im Ramadan helfen, seine Arbeitspflichten zu erfüllen und dass in der Kantine jetzt auch Essen ohne Schweinefleisch angeboten werden), aber nichts Konkretes zu den Kosten der Beschäftigung eines religiösen Muslims unter den gesetzlichen Bedingungen in Deutschland.

Besonders interessant: Die Handwerkskammer Berlin hat beim Suchbegriff Muslim nur einen Eintrag. (Anmerkung: die Bestatter sind in der HWK organisiert.) Visionen für den Friedhof … Grabmalsarchitektur Dr.-Ing. Fabian Lenzen, Bestatter, Berlin Vortrag mit anschließender Diskussion „Fortnehmen wird euch der Engel des Todes“ Muslimische Perspektive Isikali Karayel , Markaz-Bestattungen, Berlin Vortrag mit anschließender Diskussion Friedhofsplanung in Berlin Klaus Wichert , …

Diese Veranstaltung wurde im November 2016 angekündigt. Am 19.12. 2016 tötete der Muslim Anis Amri 12 Menschen – und dieser Eintrag für die Friedhofsplanung im Februar 2017 ziert noch heute die Webseite der HWK Berlin. Warum? Andere Themen mit Muslimen haben die Handwerker – aus Sicht des Vorstandes der HWK – offenbar nicht.

Das richtungsweisende Urteil des EuGH, wonach der Arbeitgeber bei Einführung einer Neutralitätsregel Kopftuch und Fasten verbieten kann, suchen Sie ebenfalls vergeblich.

Betriebslaizismus
EuGH: Kündigung wegen Glaubenskonflikts
Die Zeitschrift IMPULSE (Ideen umsetzen. Werte schaffen) ist bei der Information der Unternehmen der Ungläubigen aus muslimischer Sicht führend. Eine muslimische Anwältin für Arbeitsrecht erläutert, welche Pflichten der Arbeitgeber hat, um die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz zu gewähren. Natürlich kein Wort zu den Kosten, die im Falle der Beschäftigung eines religiösen Muslims bis zu 40 zu bezahlende Arbeitstage im Jahr betragen können, wo während der bezahlten Arbeitszeit gebetet wird oder die Minderleistung (bzw. das Krankschreiben) während des Ramadan vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Und natürlich auch kein Wort zum EuGH-Urteil. Nach meiner Beobachtung haben immer mehr Arbeitgeber diese Situation erkannt und stellen keine Muslime ein. Die Mehrzahl der Personen aus den o. g. acht Herkunftsländern sind bei Arbeitnehmer-Überlassungsfirmen angestellt.

Die Verweigerungshaltung der Kammern und Verbände zu klarer Information bei der Beschäftigung religiöser Muslime ist letztlich auch Wasser auf die Mühlen der AfD. Wir schauen da mit Spannung auf die Landtagswahlen in Bayern und Hessen im Oktober und in Bremen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg im nächsten Jahr. Hinzu kommen die EU-Wahl und die Wahlen von Stadtverordneten und Gemeindevertretern in 12 Bundesländern innerhalb der nächsten 15 Monate. So wie es heute aussieht, werden in einigen Bundesländern so schnell keine arbeitsfähigen Koalitionen zustande kommen. Dann müssen auch die Wirtschaftsvertreter beginnen Farbe zu bekennen und ihre Informationspolitik zu ändern.

Meine Ratgeber könnten dann erstmals von der schwarzen Liste der Kammern und Verbände verschwinden.


Michael Wolski schrieb das Buch: „Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime. Basiswissen für Arbeitgeber“. Erschienen 2016 bei Amazon.