Tichys Einblick
BKA-Bericht zur Organisierten Kriminalität

Wird Deutschland mit zunehmender Migration unsicherer?

Wegen Organisierter Kriminalität und krimineller Clans fürchtet das Bundeskriminalamt eine zunehmende Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen von rivalisierenden Tätergruppierungen sowie ein erhöhtes Bedrohungspotenzial für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Die meisten Täter sind Migranten.

IMAGO / Reichwein

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat kürzlich in seinem „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2020“ Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland veröffentlicht. 2020 gab es 594 Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen, womit die Zahl weiter gestiegen ist (2019: 579; 2018: 535). In seiner Pressemeldung vom 1. November 2021 benennt das BKA die wirtschaftlichen Schäden, die durch OK entstanden sind: „Der kriminelle Schaden betrug im vergangenen Jahr über 800 Millionen Euro. Bei den durch die Täter kriminell erlangten Vermögenswerten konnten über eine Milliarde Euro festgestellt werden.“

Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist insgesamt zurückgegangen, gleichwohl wurde eine Zunahme an bewaffneten Tatverdächtigen festgestellt. Die Gruppierungen der Organisierten Kriminalität seien laut BKA zunehmend bereit, Menschen einzuschüchtern und Gewalt anzuwenden – sowohl gegen Aussteiger, Mitglieder verfeindeter Gruppierungen oder auch gegen Ermittlungsbeamte.

Fast zwei Drittel der Tatverdächtigen sind nichtdeutscher Herkunft

Will man mehr über die Herkunft der Tatverdächtigen erfahren, muss man den ausführlichen BKA-Bericht lesen. Danach ist die Anzahl der Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 % (von 6.848 auf 6.529) gesunken. Im Bericht heißt es: „Während die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr um 11,2 % zunahm, entwickelte sich die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen rückläufig (-12,6 %).“ Weiter heißt es, deutsche Tatverdächtige bildeten mit einem Anteil von 38,9 Prozent (2019: 33,3 %) unverändert den Hauptanteil aller OK-Tatverdächtigen.

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Diese Lesart ist richtig, wenn man die nichtdeutschen Tatverdächtigen nach ihrer Herkunft differenziert und den deutschen Tatverdächtigen gegenüberstellt. Vergleicht man aber den Anteil der deutschen Tatverdächtigen mit dem Anteil der nichtdeutschen insgesamt – was das BKA selbst tut, wenn es bei dieser Tätergruppe von einer rückläufigen Entwicklung spricht –, sieht es anders aus: Trotz rückläufiger Entwicklung beträgt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger immer noch 61,1 % (3.992).

Und rechnet man bei den deutschen Tatverdächtigen die Zahl derer heraus, bei denen eine abweichende Geburtsstaatsangehörigkeit vorlag (unter anderem russisch, türkisch, libanesisch, polnisch und kasachisch), bleibt ein Anteil deutscher Tatverdächtiger von 35 % und dementsprechend ein Anteil von 65 % nichtdeutscher Tatverdächtiger. Dabei bilden die 657 türkischen Tatverdächtige – wie im Vorjahr – den Hauptanteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, nämlich 10,1 % (2019: 10,9 %). Danach folgen Polen (353), Italiener (243), Libanesen (240), Albaner (230), Syrer (167), Rumänen (141), Serben (137), Niederländer (119) und weitere.

316 von 890 tatverdächtigen Zuwanderern sind seit 2015 eingereist

Der BKA-Bericht weist zudem die Anzahl der Zuwanderer unter den Tatverdächtigen aus: Von den insgesamt 6.529 Tatverdächtigen sind 890 Zuwanderer, das entspricht 13,6 %. Im Vorjahr waren es noch 505 Zuwanderer von insgesamt 6.848 Tatverdächtigen, was 7,4 % entspricht, als ein Anstieg um 6,2 Prozentpunkte. Die Bild schreibt dazu: „Neue Schock-Zahlen zu tatverdächtigen Zuwanderern – BKA verzeichnet extremen Anstieg von 7,4 auf 13,6 % bei den Tatverdächtigen – in nur einem Jahr.“

Bezogen auf die Anzahl der OK-Ermittlungsverfahren (594) waren laut BKA 182 davon „mit Zuwanderern“ (30,6 %) und 85 davon „durch Zuwanderer dominiert“ (14,3 %). Im Jahr 2019 betrugen die entsprechenden Anteile 17,6 % und 7,9 %, also auch hier ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Bericht ist dieser Anstieg auf „präzisierte Erfassungsmodalitäten“ zurückzuführen.

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Möglich war nun auch die Ermittlung des Zuwanderungszeitpunktes. Von den 890 zugewanderten Tatverdächtigen sind demnach 568 (63,8 %) bis einschließlich 2014 zugewandert, 316 Tatverdächtige (35,5 %) erst danach, davon 122 allein im Jahr 2015 (6 sind nicht bekannt/feststellbar). Das BKA schließt daraus, „dass die Flüchtlingswelle im Jahr 2015 zumindest bislang keinen übermäßigen Einfluss auf die Beteiligung von Zuwanderer/Zuwanderinnen an OK-Gruppierungen zur Folge hatte“.

Differenziert man die tatverdächtigen Zuwanderer nach ihrer Staatsangehörigkeit, führen wieder Türken mit 17 % (151 Tatverdächtige), gefolgt von Libanesen (16,1 %), Syrern (13,5 %) und Albanern (12,7 %). Bei den Türken gab es dabei einen Anstieg von 9,7 Prozentpunkten im Vergleich zu 2019, bei Libanesen und Syrern einen Rückgang um 6,1 Prozentpunkte bzw. 5,1 Prozentpunkte, bei Albanern einen Zuwachs um 5,4 Prozentpunkte. Die Hauptdelikte  mit den höchsten Anteilen waren bei Zuwanderern Rauschgifthandel/-schmuggel (54,2 %), Schleusungskriminalität (17 %) und Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben (14,2 %).

BKA sieht große Gefahr für Gesellschaft

Von allen ermittelten OK-Tatverdächtigen waren 415 nachweislich bewaffnet, das entspricht einem Anteil von 6,4 % ( 2019: 5,2 %). Das BKA schreibt dazu: „Obwohl die Gesamtanzahl der Tatverdächtigen gesunken ist, wird relativ betrachtet eine Zunahme an bewaffneten Tatverdächtigen, überwiegend im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität, festgestellt.“

Die drei Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel/-schmuggel (40,4 %), Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben (15,5 %) und Eigentumskriminalität (12,5 %) umfassen mehr als zwei Drittel aller im Jahr 2020 geführten OK-Verfahren. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist vor allem der Rauschgifthandel/-schmuggel von 34,9 % auf 40,4 % (240) gestiegen.

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Seit 2018 werden als „Aktuelle Phänomenbereiche“ die Clankriminalität mit Beteiligung tatverdächtiger Zuwanderer sowie Verbindungen zwischen OK-Gruppierungen und Terrorismus/Politisch motivierter Kriminalität (TE/PMK) näher betrachtet. Bei Letzterem wurden im Jahr 2020 insgesamt „fünf OK-Gruppierungen festgestellt, die mutmaßlich Bezüge in den Bereich des Terrorismus/Politisch motivierte Kriminalität (TE/PMK) aufweisen oder aber selbst dem TE/der PMK zuzurechnen sind“. Bei der Clankriminalität ist trotz des Rückgangs der OK-Verfahren i. Z. m. Clankriminalität (von 45 im Jahr 2019 auf 41) die Anzahl der Tatverdächtigen um 5,3 % (von 836 auf 880) angestiegen. Dominierende Staatsangehörigkeiten sind hier Libanesen (29,3 %), gefolgt von Deutschen (22 %), Türken (19,5 %) und Syrern (7,3 %). Mehr als die Hälfte aller OK-Ermittlungen i. Z. m. Clankriminalität erfolgte in „Ländern, in denen sich kriminelle Strukturen der Clankriminalität in besonderer Weise verfestigt haben: Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen“.

In seiner Gesamtbewertung kommt der BKA-Bericht zu der Einschätzung: Aus dem hohen Anteil bewaffneter Tatverdächtiger „ergibt sich eine zunehmende Gefahr gewalttätiger bzw. bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Tätergruppierungen und vor allem ein erhöhtes Gefahren- und Bedrohungspotenzial für die Sicherheit im öffentlichen Raum“. Von der Organisierten Kriminalität gehe weiterhin ein hohes Schadens- und Bedrohungspotenzial für die Gesellschaft aus, und die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität stelle nach wie vor eine große Herausforderung dar.

Angesichts der Migrationsströme in Richtung Deutschland sind das keine sehr beruhigenden Aussichten. Deutschland wird immer unsicherer.

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