Tichys Einblick
Baerbock als Sicherheitsrisiko?

Staatlich beauftragte NGOs winken Afghanen durch, womöglich auch Scharia-Richter

Beim Aufnahmeprogramm angeblich gefährdeter Afghanen nach Deutschland gibt es offenbar eklatante Sicherheitslücken. Es gibt Zweifel an der Identität und am Gefährdungsstatus der Antragsteller. Erkenntnisse aus den Sicherheitsinterviews sollen bei der Visa-Vergabe nicht ausreichend berücksichtigt werden.

IMAGO - Collage: TE

Das Portal „Business Insider“ (BI) hat Brisantes herausgefunden. Weil das Recherchierte nur zahlungspflichtig zu lesen ist und die Mainstream-Medien, allen voran die Öffentlich-Rechtlichen, einer Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ungern am Zeug flicken, ist der Skandal nicht groß in die Öffentlichkeit gelangt.

Wir haben uns BI vom 28. November genauer angeschaut und sind aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen. Denn es geht hier um offenbar eklatante Sicherheitslücken, die mit der Aufnahme von angeblich gefährdeten Afghanen nach Deutschland zu tun haben.

Der Reihe nach:

  • Außenministerin Baerbock wollte sich humanitär groß inszenieren. Im Oktober 2022 startete ein Bundesaufnahmeprogramm des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesinnenministeriums (BMI). Monatlich sollten nach Deutschland 1.000 Afghanen kommen, die unter dem Taliban-Regime gefährdet sind. Zum Beispiel Menschenrechtsaktivisten, Juristen und Homosexuelle. Über 44.000 Afghanen hatte die Bundesregierung bereits eine Aufnahme zugesagt. Voraussetzung sollte sein: Die Sicherheitsprüfungen bei der Visa-Vergabe in Islamabad (Pakistan) durften keine Bedenken ergeben.
  • Ende März 2023 setzten Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser (SPD) das Aufnahmeprogramm wegen „Missbrauchsversuchen“ aus.
  • Dann nahm die Bundesregierung Ende Juni 2023 ihr Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen (Sicherheitsinterviews mit dem BMI und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bamf) wieder auf. Seitdem wurden knapp 3.000 Anträge geprüft. Allerdings: Aufgrund mangelnder Kommunikation kamen solche Erkenntnisse oftmals nicht bei der zuständigen Visa-Stelle, der für Afghanistan zuständigen deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan), an.
Bei rund einem Drittel Zweifel an der Identität

Aus Gesprächen mit Diplomaten und vertraulichen Dokumenten geht aber hervor, dass bei rund 30 Prozent der Antragsteller Zweifel an der Identität und/oder am Gefährdungsstatus festgestellt wurden. Unter Diplomaten heißt es, dass die Erkenntnisse aus den Sicherheitsinterviews bei der Visa-Vergabe nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der angebliche Grund: Die Informationen landen zwar im Auswärtigen Amt, doch sie werden nicht immer weiter an die Visa-Stellen vor Ort gegeben. Und: Selbst wenn in der Visa-Stelle vor Ort negative Erkenntnisse zu Afghanen ankommen, habe dies nicht immer Konsequenzen.

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So seien unter den knapp 600 seit Juni eingereisten Afghanen solche, bei denen man im Nachhinein Unregelmäßigkeiten bei ihren Angaben festgestellt hat. Das Auswärtige Amt geht auf Nachfrage von Business Insider nicht auf die konkreten Vorwürfe ein: „Die Identität, der Gefährdungsstatus der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie das Vorliegen eines visierfähigen Dokuments werden im Verfahren genauso eingehend und sorgfältig geprüft wie das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme“, heißt es aus Baerbocks Behörde.

Aber: In rund 50 Fällen wurden beispielsweise zweifelhafte Angaben festgestellt, etwa weil die betreffenden Afghanen keine oder widersprüchliche Nachweise über ihre berufliche Vergangenheit und damit über ihre potenzielle Gefährdung durch das Taliban-Regime vorgelegt haben. Teilweise wichen die Angaben in vorgelegten Arbeitsverträgen von den Daten in den Reisepässen der Antragsteller ab. Hinzu kommen Fälle gefälschter Pässe und Falschbeurkundungen.

Seit Juni wurden zudem mehr als 25 sogenannte Scharia-Richter mit bis zu 200 Familienangehörigen als Antragsteller festgestellt. Diese „Richter“ galten als gefährdete Justizangehörige, weil sie am Aufbau eines westlichen Rechtssystems mitgeholfen haben sollen. Oft sind diese „Richter“ allerdings keine Juristen im rechtsstaatlichen Sinn, sondern Absolventen von Koranschulen.

Überraschend konnte das für Baerbocks und Faesers Ministerien nicht sein. Im März 2023 hatte das Magazin Cicero über einen Brief des deutschen Botschafters in Islamabad (Pakistan) berichtet. Dieser warnte das Auswärtige Amt vor Vetternwirtschaft bei den Aufnahmezusagen und einem Missbrauch der Aufnahmeprogramme durch Islamisten. Auf den Aufnahmelisten befänden sich zahlreiche Antragsteller, die „im religiösen Rechts- und Wertesystem des Islam“ geschult worden seien. In seinem Brief listete der Botschafter zehn Antragsteller mit angeblicher IS- oder Taliban-Verbindung auf.

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Aufgrund einer Weisung der Bundesregierung werden die Scharia-Richter jedoch von der Visa-Stelle noch zurückgehalten. Beteiligte Akteure aus Diplomatenkreisen äußerten deswegen gegenüber dem Auswärtigen Amt in Berlin, dass es mutmaßlich unentdeckte Fälle von Scharia-Richtern gibt, die noch unerkannt im Aufnahmeverfahren sind oder dies sogar schon durchlaufen haben – also bereits in Deutschland sind.

Ein erhebliches Problem ist offenbar auch der schwer festzustellende Nachweis, ob es sich bei LGBTQ-Antragstellern tatsächlich um homosexuelle oder queere Menschen handelt. Oft sollen diese Antragsteller kaum Dokumente und Nachweise vorlegen können, heißt es in internen Vermerken aus Diplomatenkreisen. Letztendlich entstehe der Eindruck, dass das Thema LGBTQ deswegen missbraucht wird, um einfacher nach Deutschland kommen zu können.

Nicht näher genannte NGOs haben die Finger im Spiel

Zudem wird vonseiten erfahrener Diplomaten ein schwerer Vorwurf gegen Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) erhoben, die an den Aufnahmeprogrammen beteiligt sind. In den Sicherheitsinterviews sollen mehrere Fälle aufgedeckt worden sein, in denen NGOs afghanische Antragsteller dazu angestiftet haben, falsche Angaben zu machen, um eine Aufnahmezusage zu erhalten.

Hintergrund ist die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und NGOs. Da die Bundesrepublik keine offizielle Vertretung mehr in Afghanistan hat, überlässt sie die Vorauswahl derjenigen, die für eine Aufnahme infrage kommen, NGOs, deren Namen aber von der Bundesregierung geheim gehalten werden. Das BMI erteilt dann – offenbar ohne angemessene Überprüfung – eine Aufnahmezusage für Deutschland. Mit der Aufnahmezusage können die Menschen dann in Islamabad an der deutschen Botschaft die zusätzlichen Sicherheitsinterviews und das Visa-Verfahren durchlaufen. Eine beteiligte, kritische NGO-Mitarbeiterin klagt zu Recht: Hier werde nicht nur die Idee eines fairen Aufnahmeprogramms unterminiert, sondern auch Korruption und Nepotismus Tür und Tor geöffnet.

Zu all dem passt wie die Faust auf’s Auge ein Tweet des grünen Baerbock-Parteigenossen Konstantin von Notz vom 29. November 2023: „Man muss die derzeit erhöhte abstrakte Anschlagsgefahr in und ganz insbesondere durch islamistisch motivierte Attentäter sehr ernst nehmen. Unsere Sicherheitsbehörden müssen mit besonderer Aufmerksamkeit agieren und international kooperieren. Danke dafür.“

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