Tichys Einblick
Vor Mittelbehörden, Gerichten, auf Hoher See

Augsburg: CSU-Oberbürgermeisterin ruft zur Anti-AfD-Demo auf

Der Düsseldorfer CDU-OB darf nicht zur Anti-AfD-Demo aufrufen, die Augsburger Oberbürgermeisterin (CSU) darf es. Damit verstößt sie gegen die Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot. Der „grüne“ Veranstalter der Anti-AfD-Demo ist im Stadtrat Koalitionspartner der CSU.

Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) hält eine Rede bei einer Demonstration gegen Rechts in Augsburg am Rathausplatz, 3. Februar 2024

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dem Düsseldorfer CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller eine eindeutige Verletzung des Demokratieprinzips attestiert: Keller hatte Mitte Februar städtische Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Anti-AfD-Demo aufgerufen.

Im bayerischen Augsburg ticken die Uhren anders. Dort regiert die in allen Belangen überaus „woke“-grüne CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber. OB Weber hatte über das städtische Intranet sämtlichen Mitarbeitern der Augsburger Stadtverwaltung einen Aufruf zu einer „Demo gegen Rechts“ übermittelt und sie zur Teilnahme aufgefordert. Siehe Bild! Diese Demo fand am 3. Februar 2024 statt, angemeldet vom Verein „Bündnis für Menschenrechte e.V.“ Das ist eine „grüne“ Vorfeldorganisation, Vorsitzender ist der „grüne“ Stadtrat Matthias Lorentzen. (Die „Grünen“ sind qua Koalitionsvertrag Koalitionspartner der CSU im Stadtrat.)

Dass dieses Handeln der OB Weber ein gravierender Verstoß gegen § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 60 Bundesbeamtengesetz (BBG) darstellt? Egal! Neutralitätspflicht einer kommunalen Wahlbeamtin? Egal! Dass Beamte dem gesamten Volk und nicht einzelnen politischen Parteien oder Interessengruppen zu dienen habe? Für die OB Weber egal! Es ist allerdings offenkundig, dass eine Oberbürgermeisterin, die als Dienstvorgesetzte ihre Mitarbeiter der Augsburger Stadtverwaltung zur Teilnahme an einer politischen, gegen Andersdenkende gerichtete Demonstration aufruft, in gravierender Weise gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot verstößt.

Nun haben sich einige Bürger an die Regierung von Schwaben als für die Stadt Augsburg zuständige Dienst- und Kommunalaufsichtsbehörde gewandt. Die Bürger verlangten von der Bezirksregierung, gegen die Oberbürgermeisterin wegen der erfolgten Aufrufe tätig zu werden. Denn die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt Augsburg ist zugleich Chef der Kreisverwaltungsbehörde und damit nach Art. 24 Abs. 2 BayVersG auch die für die Genehmigung von Demonstrationen zuständige Versammlungsbehörde.

OB Weber ist also kraft Amtes selbst Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens (Anmeldung und Durchführung einer Demonstration) und kann daher nach den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nicht gleichzeitig zur Teilnahme an der Demonstration aufrufen, für die sie Verfahrensbeteiligte ist. Damit liegen ein gravierender Interessenkonflikt und Verstöße gegen Art. 20 BayVwVfG (vom Verwaltungsverfahren ausgeschlossene Personen) und Art. 21 BayVwVfG (Besorgnis der Befangenheit) vor.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Es ist zudem aus rechtsstaatlicher Sicht unfassbar, dass die Stadt Augsburg die Versammlung vom 3. Februar 2024 auf ihrer Internetseite wie eine eigene Veranstaltung bewirbt, gleichzeitig als Kreisverwaltungsbehörde nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz aber auch für das Genehmigungsverfahren zuständig ist.

Auf einschlägigen Fotos ist zu erkennen, dass die Stadt Augsburg die Versammlung mit dem Logo und den politischen Forderungen der Demonstration auf ihrem Rathausgebäude (Verwaltungsgebäude) beworben hat. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Neutralitätspflicht einer öffentlichen Behörde dar. Denn die Stadt Augsburg bringt damit zum Ausdruck, dass bestimmte politische Gruppierungen (bevorzugt vermutlich aus dem linken Spektrum) privilegiert und hinsichtlich der Aussagen und Forderungen sogar unterstützt werden.

Den Steuerzahlern muss sich daher der Eindruck aufdrängen, dass sich die Stadt Augsburg auch die Aussagen der Demonstrationsredner zu eigen macht, wozu in diesem Fall die Aussagen von Rednern der gewaltbereiten und verfassungswidrigen „Antifa“ gehören. Es ist zudem der Frage nachzugehen, in welcher Höhe geldwerte Leistungen oder direkte Zahlungen durch die Stadt Augsburg an die oben genannte politische Vorfeldorganisation geflossen sind.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Rechtsaufsichtbeschwerde zum Verhalten der CSU-Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der Kundgebung am 3. Februar hat die Regierung von Schwaben nun in skandalöser Weise mit Schreiben vom 4. März zurückgewiesen. Im Bescheid, der TE vorliegt, heißt es unter anderem zum Aufruf der Oberbürgermeisterin: „Geht es – wie hier – um die Thematisierung des friedlichen Zusammenlebens …, ist das grundsätzlich zu bejahen.“ Der Bescheid endet denn auch mit dem Satz: „Für rechts- und dienstaufsichtliches Einschreiten besteht kein Anlass.“

Rabulistik vom Feinsten! Im Freistaat Bayern! Im schwarz-grünen Augsburg!

Anzeige