Tichys Einblick
Folgen auch für deutsche Windindustrie

Bahnbrechendes Urteil in Frankreich: Windräder gefährden die Gesundheit

Jetzt steht es gewissermaßen amtlich fest: Windräder können zu Gesundheitsschäden führen. Ein französisches Berufungsgericht kommt zu einem Urteil mit erheblichen Folgen auch für Anlagen der Windindustrie in Deutschland.

Symbolbild

IMAGO / Andia

Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen – all die wesentlichen Folgen, über die Anrainer von Windindustrieanlagen auch hierzulande leiden, sie sind keine Einbildung, sondern reale Folgen. Ein französisches Appellationsgericht hat Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat.

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In dem Berufungsverfahren erklärte das Gericht, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro. »Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt«, stellen die beiden Kläger Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder auf den Höhen von Fontrieu vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind die Anlagen zwar nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach vorherrschender Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.

Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit nach und nach auf. Bei jeder mehrtägigen Reise verschwanden die Symptome. Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine Kardial- oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnhauses.

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Die Windräder und das Windei
Die Windindustrieanlagen stehen in einer Entfernung zwischen 700 und 1.300 Meter zum Wohnhaus der Kläger. Die Schallemissionen treten einmal durch die turbulente Luftströmung an den Blattspitzen und zum anderen während des Vorbeistreifens der Rotorblätter vor dem Mast auf. Dabei verändert sich der Luftdruck kurzzeitig; tieffrequenter Schall wird ausgesendet, der vom Menschen kaum gehört, lediglich als regelmäßiges Wummern wahrgenommen werden kann. Der Organismus jedoch spürt ihn und reagiert mit Stresssymptomen. Die machen auf Dauer krank: Eine Erfahrung, die auch viele Menschen in der Nähe von Windrädern hierzulande machen. Der Biologe Wolfgang Müller hat sie ausführlich in seinem Buch »Wie uns Windkraftanlagen krank machen« beschrieben und die aktuelle wissenschaftliche Literatur dazu ausgewertet.

Es gibt im Organismus feine und feinste Strukturen, die auf Druckschwankungen reagieren. So messen Rezeptoren ständig den augenblicklichen Luftdruck, das Gehirn verrechnet ihn mit den Druckschwankungen der Schallwellen. »Warum?« fragt Müller in seinem Buch, »weil sich der Luftdruck ständig ändert, wenn wir uns bewegen. Sie möchten doch Ihre Fernsehsendung nicht lauter empfinden, wenn Sie vom Sofa aufstehen. Ohne die Verrechnung im Gehirn würden Sie aber genau das empfinden. Beim Aufstehen bewegt sich der Kopf um angenommene 50 Zentimeter nach oben. Dann reduziert sich bereits der umgebende Luftdruck um circa sechs Pascal (Pa). Das Gleiche umgekehrt, wenn Sie wieder Platz nehmen. Wenn man bedenkt, dass das Ohr Druckdifferenzen von 20 μ Pa in Höreindrücke umsetzen kann, dann sind die Druckänderungen bei Bewegungen beachtlich. Davon merken Sie jedoch nichts. Die Vorgänge laufen im Unterbewusstsein ab.«

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Luftschall induziert in Knochen, Sehnen, Faszien, Muskeln, Bindegeweben, Organen, Zellen und Körperflüssigkeiten weitere Effekte. Die Teilchen, die diese Körperteile aufbauen, werden ausgelenkt und in Schwingungen um ihre ursprüngliche Position versetzt. Ein schwingendes Teilchen stößt seinen Nachbarn an und versetzt diesen in Schwingung. So läuft die Druckwelle des »Schalls« wie eine La-Ola-Welle durch. Im Organismus des Menschen ist sehr vieles nahezu ununterbrochen in Bewegung. Müller: »Die Eigenbewegung, die Muskelbewegung, Herz-, Atmungs- und Verdauungsbewegungen, Wachstumsbewegungen. Zur Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen benötigt das Gehirn einen ständigen Strom von Informationen über die Bewegungen und den physiologischen Zustand des Körpers. Diese Informationen liefern eine gigantische Zahl von Propriorezeptoren, wie den Gelenkrezeptoren und den Muskelspindeln, den Rezeptoren des Blutdrucks und der Temperatur. Sie spüren kritische Veränderungen im Körper auf, geben sie an das Gehirn weiter und ermöglichen sinnvolle Reaktionen, die alle im Unterbewusstsein ablaufen.«

Viele Bewegungen finden in noch kleinerem Maßstab statt wie das Ein- und Ausschleusen aus Zellen von Nährstoffen, von Abfallstoffen und Gasen über Gewebeschichten oder Zellmembranen hinweg. Selbst innerhalb einer einzigen Zelle bewegt sich fast alles. Sogar bei der Zellteilung finden höchst komplizierte Bewegungsvorgänge statt: Die Chromosomen werden verdoppelt und anschließend an Spindelfäden auseinandergezogen, die Zellmembranen schnüren sich ein und schließlich ab. Ein Wunder, dass so störanfällige Vorgänge in der Regel gut verlaufen.

Tieffrequenter Schall und Infraschall kann diese Vorgänge empfindlich stören. Deshalb sollen etwa schwangere Arbeitnehmerinnen keine Tätigkeiten verrichten, die in direkter Nähe zu tieffrequenten Immissionen stattfinden, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen könnte.

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Nicht anders als brutal kann man jetzt die Auswirkungen bezeichnen, wenn Luftdruckschwankungen von Windanlagen solch feine Strukturen in der Größenordnung von einem tausendstel bis millionstel Millimeter bombardieren. Wir haben bei TE mehrfach darüber berichtet. Die beiden Anwohner Christel und Luc Fockaert klagten, wurden jedoch Anfang 2020 in erster Instanz vom Gericht in Castres abgewiesen. Damals erkannten die Richter die Lärmbelästigung zwar an, sahen sie allerdings nicht als eine Belästigung in abnormaler Weise an. Das Berufungsgericht in Toulouse hat jetzt die Gutachten, die für die erste Klage angefertigt wurden, anders interpretiert. Es hat die Realität eines Windturbinensyndroms anerkannt, der zu einem veränderten Gesundheitszustand führt. Der wird von der WHO als ein Zeichen des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert.

Dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ dürfte auch in Deutschland Veranlassung geben, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller aus Karlsruhe. »“Mit dieser Entscheidung trägt der „Cour d’appel de Toulouse“ dem Rechnung, was sich aus den in den letzten Jahren zunehmenden Erkenntnissen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und tieffrequentem Schall bzw. Infraschall ergibt.« Aus Sicht von Experten sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis der Erkenntnisfortschritt die Rechtsprechung erreicht und insbesondere obergerichtlich Eingang in die Gerichtspraxis findet, bewertet Faller das französische Urteil. Das habe zwar noch keine rechtliche Bindungswirkung in Deutschland, gebe aber doch Veranlassung, die Rechtsprechung hierzulande auf den Prüfstand zu stellen.

Die Betreiber des Windparks hatten bis zum 8. Oktober Zeit, beim obersten Gerichtshof Berufung einzulegen. Dies ist nicht geschehen.