Tichys Einblick
"Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie"

Beim „Corona-Gipfel“ herrschen Willkür und Intransparenz

Warum können die paar Hände voll Herrschender, die hier diktieren, so handeln? Weil die überwiegend schweigenden Abgeordneten sie gewähren lassen und weil die Einheitsmedien sie unterstützen, statt sie zu kritisieren.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Odd Andersen

„Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ nennt sich das in der Grundordnung der Republik nicht vorgesehene Ereignis – in der Mediensprache: Corona-Gipfel. Was die nicht legitimierte Runde gebar, heißt „BESCHLUSS“ und trägt die Protokollüberschrift TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie„.

Wer der Politbürokratensprache mächtig ist, weiß, dass TOP hier nicht top wie Spitze oder Klasse bedeutet, sondern trivial TagesOrdnungsPunkt. Das ist gut so, denn an den Maßnahmen der Herrschenden ist nichts top. Lassen Sie sich auch nicht vom Medientitel „Corona-Gipfel“ täuschen. Bei den Massenmedien ist alles ein Gipfel, wo ein paar aus der Classe Politique zusammenkommen oder videokonferenzen. Auf 15 Protokollseiten stellen die Herrschenden vor, was Hans-Ulrich Jörges bei Maischberger „kurzatmig und hilflos“ nannte.

Nein, ich werde dieses Dokument der Unfähigkeit weder vorstellen noch analysieren, sondern sich selbst persiflieren lassen.

Demnach sind in Einkaufszentren und Geschäften zugelassen:

„mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche“

Sagen Sie nicht, ich wäre polemisch, wenn ich diese Quadratur der Unlogik so abwärts lizitierend fortsetze:

Über 800 qm Verkaufsfläche je Person 20 qm, bis 800 qm Verkaufsfläche je Person 10 qm, bis 400 qm Verkaufsfläche je Person 5 qm, unter 400 qm Verkaufsfläche je Person 1 qm. Und im ÖPNV null qm. Die Formel für diese Quadratur der Unlogik lautet offensichtlich: je weniger qm desto mehr Leute und weniger Abstand.

Im „BESCHLUSS“ steht auch:

„In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel.“

Mir geht es hier nicht um den Mund-Nasen-Schutz, der gilt ja überall, sondern um die 1,5 Meter Abstand am Arbeitsplatz, dort dann auch ohne MNS einerseits – und das Fehlen jeder Abstands- oder Quadratmeter-Erwägung in öffentlichen Verkehrsmitteln andererseits.

Die im Handel und am Arbeitsplatz genannten Kriterien könnten ganz genau so auf Kulturveranstaltungen angewandt werden, auf Hotellerie, Gastronomie und vieles andere mehr. Werden sie aber nicht. Warum?

Weil die Herrschenden Willkür walten lassen und die dahinter liegenden Interessen, die alle mit dem Thema Gesundheit nichts zu tun haben, bewusst im Dunkeln halten, intransparent, das Licht der Öffentlichkeit sorgsam meidend.

Und warum können die paar Hände voll Herrschender, die das diktieren, so handeln? Weil die Einheitsmedien sie unterstützen, statt zu kritisieren. Und weil nicht zuletzt wegen des Verhaltens dieser Einheitsmedien die in den Parlamenten sitzenden, überwiegend schweigenden und sich so selbst entmächtigenden Abgeordneten die Herrschenden gewähren lassen. Karriere causa.

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