Tichys Einblick
Verohnmachtung der Polizei

Im Windschatten von Corona: Berliner Antidiskriminierungsgesetz kommt

Das Antidiskriminierungsgesetz verstehen seine rot-rot-grünen Macher als „ein in dieser Zeit besonders wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft“. Faktisch ist es nichts weiter als eine weitere Verohnmachtung der Polizei.

imago images / Stefan Zeitz

Wie passt das zusammen? Auf der einen Seite wird die Berliner Polizei von einigen Teilnehmern der so genannten Hygiene-Demonstrationen wegen ihrer rüden Vorgehensweise scharf kritisiert. Und auf der anderen Seite beschließt der rot-rot-grüne Senat gerade ein neues Antidiskriminierungsgesetz, das die Beweislast umgekehrt: Polizisten, die wegen Diskriminierung angezeigt werden bei Kontrollen, Verhaftungen usw. und müssten nun ihrerseits den Beweis antreten, dass sie unschuldig sind.

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Nun freut diese Neuerung aus dem Hause des grünen Justizsenators Dirk Behrendt also nicht nur den zugewanderten Dealer im Görlitzer Park, der sich bei einer vormals wegen Anfangsverdacht begründeten polizeilichen Maßnahme wegen seiner Hautfarbe diskriminiert fühlen darf, sondern neuerdings als Spinner oder Nazi verdächtigen Teilnehmer einer der vielen Hygienedemonstrationen, der sich jetzt ebenfalls als diskriminierte Minderheit empfinden darf. Oder doch nicht?

Zunächst muss einmal festgestellt werden, dass hier unter den Einschränkungen wg. Corona ein Gesetz finalisiert wurde, das noch vor wenigen Monaten heftig umstritten war. Noch Mitte letzten Jahres hatte sich u.a. der Gesamtpersonalrat der Polizei einmütig gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, der ja ausdrücklich dafür erdacht worden sein soll, dass Berliner ab 2020 gegen Diskriminierung durch Behörden klagen können.

Die rot-rot-grüne Mehrheit im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses hat das Landesantidiskriminierungsgesetz durchgewunken, das auch zeitnah in Kraft treten soll bzw. auch wird.

Aber konnte der Bürger in einem Rechtstaat nicht sowieso schon immer gegen eventuelle Übergriffigkeiten klagen? Oder will der grüne Innensenator etwa für sich reklamieren, damit den Rechtsstaat auch für Berlin endlich durchgesetzt zu haben? Was war da in diesem Berlin vorher? Anarchie und Polizeiterror?

Um zu verstehen, worum es dem rot-rot-grünen Senat mit dem Antidiskriminierungsgesetz geht, muss angeschaut werden, was die ursprüngliche Idee war:

So wollte der Innensenator unterbinden, dass Angehörige von Minderheiten weiterhin mit Diskriminierungen rechnen müssen. Aber Justizsenator Dirk Behrendt hat sich das nicht alleine ausgedacht. Er beruft sich dabei auf die Durchsetzung des vor nun beinahe fünfzehn Jahren in ganz Deutschland in Kraft getretenen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“. So schrieb Radio Berlin-Brandenburg noch Ende 2019 davon, dass sich seitdem eine Menge getan hätte: „Das Angehörige von Minderheiten ein Recht auf Gleichbehandlung haben, gehört heute zum gesellschaftlichen Konsens.“

Das allerdings ist doch schon seit 1949 Teil der Deutschen Verfassung und sogar elementares Wesensmerkmal unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Berlin
Antidiskriminierung: Grüner Justizsenator plant Gesetz gegen Berliner Polizei
Wahrscheinlich ist der Begriff „Gleichbehandlung“ dann besonders dehnbar, wenn es darum geht, als Minderheit oder vermeintliche Minderheit die Werte der Mehrheitsgesellschaft zu respektieren, zu achten und im Sinne einer gelungenen Integration selbstverständlich zu teilen anstatt unter Gleichbehandlung lediglich zu verstehen, immer wieder für sich eine vorzügliche Sonderbehandlung einzufordern. Aber wen betreffen, wen unterstützen, wem helfen diese neuen Gesetze dann vornehmlich? Geht es in der praktischen Anwendung etwa um Homosexuelle oder um Mitbürger etwa, die körperliche Einschränkungen mitbringen oder doch viel mehr um Migranten, Asylbewerber, Asylanten, Geduldete usw.?

Behrendt will mit seinem neuen Gesetz Minderheiten nicht nur an ihrem Arbeitsplatz und im privaten Umfeld schützen, sondern jetzt auch in öffentlichen Einrichtungen und vor Polizeiwillkür. Was für ein düsteres Bild von Gesellschaft ist das eigentlich, welches der Grüne hier malt?

Sind das schon die Eindrücke einer Welt, die rot-rot-grüne Politik in diesem Berlin als Brennpunkt der Kriminalität in Deutschland selbst mit geschaffen hat? Droht jetzt eine Klagewelle der kriminellen Clans gegen jedwede behördliche oder polizeiliche Maßnahme? Und hat Behrendt jetzt mit seinem neuen Gesetz obendrauf dafür gesorgt, dass die zukünftig verklagten Behörden und die Polizei die Nichtigkeit der erhobenen Anschuldigungen beweisen müssen?

Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist ein Langzeitprestigeprojekt der Berliner Grünen, die damit schon hausieren gingen, als es in Berlin noch eine rot-rote Regierung ohne grüne Beteiligung gab. Im Fahrwasser der Ausnahmesituation wg. Corona wurde es jetzt umgesetzt. Und nach der langen Wegstrecke wird es wohl auch für den erfolgreichen Senator Behrendt eine grüne Konfettikanone gegeben haben analog zu jener, welche die Grünen im Zusammenhang mit der Ehe für alle schon im deutschen Bundestag abgeschossen hatten.

Berlin.de berichtet, dass das neue Gesetz insbesondere von einem erweiterten Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale getragen wird: „So werden z.B. der soziale Status und die chronischen Erkrankungen einbezogen.“ Insbesondere geht es hier auch um Finanzierungen von Prozesskostenhilfe bis hin zu Rechtsbeistand. Oder auf gut deutsch: Wer die Behörden verklagt, wer die Polizei verklagt, weil er mit einer Maßnahme gegen ihn nicht einverstanden war, weil er sich von der Durchsetzung selbst schon diskriminiert fühlte, dem wird auch anwaltlich auf Staatskosten geholfen, wenn ihm die Mittel fehlen.

Auch soll mit dem Gesetz die „Wertschätzung von Vielfalt als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung verankert“ werden. Und das ist dann wohl auch der eigentliche Zweck der Übung, wenn es weiter um „präventive und diversitybezogene Ansätze“ geht, die mit dem Gesetz „gezielt gestärkt“ werden sollen.

Eine Hauptstadt entleibt sich
Berliner Trio infernale: Lompscher, Behrendt, Schmidt
Das Antidiskriminierungsgesetz wird von seinen rot-rot-grünen Machern als „ein in dieser Zeit besonders wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft“ verstanden.

Für die Polizei und viele verunsicherte Bürger ist es allerdings faktisch nichts weiter als eine weitere Verohnmachtung der Polizei, welche die ihnen übertragenen Aufgaben immer weniger effektiv durchführen kann.

Spannend bleibt dann noch, wie sich der grüne Justizsenator Dirk Behrendt gegenüber jenen Kritikern aufstellt, die auch gegen seine Politik auf die Straße gehen. Denn hier setzt – wie die Ereignisse rund um diese „Hygiene-Demonstrationen“ laut Aussage von Augenzeugen gezeigt haben – hier setzt er offensichtlich auf eine schlagkräftige und gar nicht so zimperliche Polizeiarbeit.

Aber was, wenn es auch hier nun dank neuem Berliner Antidiskriminierungsgesetz zu einer Klagewelle käme? Da müsste doch schnell ein neues Gesetz in Marsch gebracht und im Windschatten der Corona-Maßnahmen durchgesetzt werden: Beispielsweise ein Antidiskriminierungsgesetz, das es dem Berliner Senat erlaubt, gegen seine Bürger zu klagen, wenn diese mit der Politik nicht einverstanden sind. Klingt idiotisch, aber wird kommen. Dieser Senat zumindest hat in der Hinsicht findige Köpfe, denen schon noch etwas Verwirrtes einfällt, das man jetzt auf die Schnelle durchpeitschen kann.

Frei nach dem Motto: Nutze den Tag, nutze die Gunst der Stunde. Denn noch nie war es so einfach wie heute. Danke Corona.

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