Tichys Einblick
Niedriglöhner und Selbstbediener

Keine Transparenz bei ARD und ZDF

Alleine der SWR beschäftigt sieben Direktoren mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 253.000 Euro. Auf einen Festangestellten zwei so genannte „feste Freie.“ Werksvertragarbeiter. Monate mit 1.800 Euro brutto und manchmal weniger.

© John MacDougall/AFP/Getty Images

Recherche und Produktion ist die Hauptarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (kurz: ÖRR). Die allerdings wird längst zu großen Teilen von Freien geleistet. Und das zu deutlich schmaleren Löhnen, als sich die Auftraggeber selbst auszuzahlen bereit sind. Im Prinzip beschäftigt man lieber „Leiharbeiter“ für das Grobe. Selbst dann noch, wenn der ÖRR Missstände von Beschäftigtenverhältnissen in politischen Sendeformaten anprangert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Beiträge von Scheinselbstständigen produziert wurden. Was sich der einzelne Tätige dabei gedacht haben mag, bleibt hier weitestgehend im Dunkel.

Organisierte Scheinselbstständigkeit auf Lohnsteuerkarte

Je nach Sender kommen auf einen Festangestellten zwei so genannte „feste Freie.“ Das sind im Prinzip Werksvertragarbeiter. Eine perfekt organisierte Scheinselbstständigkeit auf Lohnsteuerkarte. Die festen Freien müssen in der Redaktionskonferenz unbezahlt anwesend sein, jeder einzelne bleibt voll weisungsgebunden und bekommt einen Auftrag oder eben keinen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Pustekuchen. Auch darf man nicht für den Wettbewerber arbeiten, denn dann ist es vorbei, das weiß jeder, aber das sagt natürlich keiner. Es gibt Monate mit 1.800 Euro brutto und manchmal weniger. Hier arbeiten akademisch ausgebildete Leute, die ein Gros der TV- und Hörfunkproduktionen erledigen, die mit Familie mit Kindern schon mal die Armutsgrenze unterwandern, wenn es schlecht läuft.

Weidel geht
Slomka ist Partei statt Moderatorin, Maas und Scheuer schließen die Reihen
Der„ARDFreienkongress“ – man muss sich also bereits organisieren, so groß sind die Missstände – stellte 2016 fest: „Die allermeisten Beiträge und Sendungen stammen von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (…) Wir müssen ständig um unser Einkommen fürchten. Sozialleistungen, die für Festangestellte selbstverständlich sind, werden uns vorenthalten. Und das, obwohl wir Tür an Tür mit ihnen arbeiten und oft im gleichen Dienstplan stehen.“

Die Hauptforderung des Kongresses sollte den ÖRR eigentlich beschämen: „Wir wollen von unserer Arbeit leben können. Unsicherheit und wirtschaftliche Zwänge machen einige von uns krank. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen.“ Ach, die Liste der Beschwerden ist lang und liest sich teilweise wie mit dem Scheinwerfer in den hintersten Winkel irgendeines Raubtierkapitalismus geleuchtet.

Prominenz mit eigenen Firmen

„Wir fordern die Intendantinnen und Intendanten, die Rundfunkräte und die Parlamente in Bund und Ländern auf: Macht Schluss mit der Zwei-Klassen-Gesellschaft!“, heißt es da. Die Damen und Herren Vorgesetzten – mehrheitlich sind es Herren – sind allerdings aktuell ins Gerede gekommen. Zu üppig gestalteten sich scheinbar die eigenen Honorare. Als die MDR-Intendantin Karola Wille Anfang 2016 ihr Amt als ARD-Vorsitzende antrat, versprach sie für mehr Transparenz zu sorgen. Transparenz heißt nun allerdings nicht, wie jetzt geschehen, nur Teilbereiche aufzuzeigen. Der Bürger hat das Recht die gesamte Kuchenverteilung zu bestaunen, also auch auf die Entlohungsstruktur zu schauen. Übrigens auch der Freien und all derer, die sich mit ihrer im ÖRR erlangten Prominenz selbstständig gemacht haben und dann weiter arbeiten für den ÖRR.

ARTE und WDR verweigern Ausstrahlung von Dokumention über Antisemitismus
ARTE und WDR: Ein öffentlich-rechtlicher Skandal
Klar, auch der ÖRR wird sich danach richten müssen, was der freie Markt zu zahlen bereit ist, darunter würde man diese Leute ja kaum verpflichten können. Hier gilt eben auch das Gesetz von Angebot. Nachfrage und Marktwert. Allerdings handelt es sich hier um einen nicht ganz selbst geschaffenen Marktwert. Die Moderatoren im ÖRR beispielsweise haben ihre Prominenz in der Regel durch den ÖRR generiert. In dem Moment, wo sie prominent sind, machen sie sich selbstständig mit eigenen Produktionsfirmen und arbeiten wiederum mit eigenen freien Freien. Business as usual. Hier sollte der öffentlich rechtliche Rundfunk aufgefordert werden, es selber zu machen. Oder damit beginnen, dass man zumindest schon einmal die Verträge offenlegt. Sie dürften sogar eigentlich nur dann abgeschlossen werden, wenn sie die Klausel enthalten, dass sie veröffentlicht werden dürfen, um Transparenz zu gewährleisten.

Wie sieht es aus mit der privaten Konkurrenz? Kann man so überhaupt noch bestehen? Natürlich. Denn der Polittalk und die Beschäftigung mit Hochkultur sind und bleiben die klassischen Formate des ÖRR.

Überbezahlte öffentliche Mandarine

Die Gehälter der zweiten Führungsebene der ARD, der Direktoren, fehlen komplett. Weder von ARD-Programmdirektor Volker Herres noch von NDR-Fernsehdirektor Frank Beckmann noch von NDR-Hörfunkdirektor Joachim Knuth ist an prominenter Stelle veröffentlicht, was sie verdienen. Wie es heißt, sollen sich die Direktoren gegen die Veröffentlichung ihrer Bezüge mit Händen und Füßen gewehrt haben. Kai-Hinrich Renner hat sich für die Braunschweiger Zeitung (15. Sept. 2017) die Mühe gemacht, es herauszufinden. Man muss sehr lange suchen, um sie zu finden, berichtet er. Ein Beispiel soll hier zunächst reichen: Alleine der SWR beschäftigt sieben Direktoren mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 253.000 Euro. Das ist selbst für die ARD die Spitzenreiter-Position. Am schlechtesten dran die armen Direktoren von Radio Bremen mit 151.000 Euro Jahresgehalt.

Goldene Kamera 2017
Marietta Slomka: Vorsicht, Goldene Kamera!
Wo bleibt da der Anspruch der Zivilgesellschaft auf Transparenz? Und selbst wenn die Zahlen vollumfänglich und an vorderster Stelle regelmäßig präsentiert werden, was dann? Wie die Empörung kanalisieren beim ÖRR? Ja, doch: Die Offensive von Frau Wille ist richtig, aber dafür kann sie kein Lob erwarten. Nicht für so eine eigentliche Selbstverständlichkeit. Wenn sie ein Lob erwarten würde, dann wäre dass schon für sich eine herbe Kritik an ihren Vorgängern in Sachen Schlechtleistung.

Der Gebührenzahler, also jeder einzelne zur Zahlung verpflichtete Bürger des Landes hat ein Anrecht auf diese Selbstverständlichkeit: Auf Transparenz und die sich daraus ergebenen Handlungen. Nicht ein bisschen, nicht irgendwie, nicht irgendwann, nicht nur halb- oder gar viertelherzig, sondern zeitnah mit Nachdruck und nach Ergebnis in allen bereinigenden Konsequenzen.


Hasso Mansfeld arbeitet als selbstständiger Unternehmensberater und Kommunikationsexperte in Bingen am Rhein.