Tichys Einblick
Keinen Rechtsbruch tolerieren?

Armin Laschet: „Er kann wirklich nichts dafür …“

Er kann wirklich nichts dafür … ist die Überschrift eines fast ganzseitigen Berichts der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über einen Einsatz des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet.

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Er kann wirklich nichts dafür … ist die Überschrift eines fast ganzseitigen „PR-Artikels“ in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung „zu Gunsten“ des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet.

Der Artikel fängt wie folgt an:

Armin Laschet hat es jetzt eilig. In einer halben Stunde muss er in Dortmund sein und beim Städtetag reden … Aber eine halbe Stunde, siebzig Kilometer: nicht zu schaffen mit dem Wagen im Hof der Düsseldorfer Staatskanzlei. Laschet telefoniert die andere Limousine herbei, die hat ein Blaulicht obendrauf und kommt auch in Baustellen schnell durch.  … auf geht´s in wilder Fahrt …

In Dortmund kommt Laschet eine Viertelstunde zu spät an – jeder gewöhnliche (sprich gesetzestreue, Anm. des Autors) Autofahrer hätte an diesem Tag eine Stunde länger benötigt.

Und an anderer Stelle im Text:

… Und so richten sich manche Hoffnungen auf den Mann, der gerade im ledergepolsterten Fond seiner Dienstlimousine nach Dortmund braust, ohne Sicherheitsgurt, einen Fuß lässig übers Knie gelegt.

Da fragt sich der FAS-Leser zunächst: Wer hat eigentlich neben Laschet im dahin rasenden Auto gesessen? Der Autor des Artikels oder ein Redenschreiber von Laschet? Wenn es der FAS-Autor gewesen war, müsste jetzt eigentlich der journalistische Zeigefinger mit dem Hinweis kommen, dass so etwas bei Diktatoren erlaubt und üblich ist (Quot licet iovi, non licet bovi), nicht aber in einer Demokratie. Stattdessen folgt ein Loblied auf den Unionsdemokraten Laschet, das wie Selbstlob klingt, im Auto dem FAS-Journalisten (oder seinem Pressereferenten?) erzählt. Aus urheberrechtlichen Gründen kann die von Selbstgefälligkeit triefende Lobhudelei hier nicht ausführlicher beschrieben werden.

Auch vom Auftritt Laschets beim Städtetag in Dortmund weiß der FAS-Schreiber direkt Miterlebtes zu berichten:

Nach der Rede kommt Boris Palmer auf ihn zu, der grüne Rebell aus Tübingen. „Bleiben Sie so, wie Sie sind – klare Sprache!“ Laschet stockt kurz. Hat er etwas Falsches gesagt? Von Palmer gelobt zu werden, findet er ungewöhnlich – wenn es um Migration geht, steht der Grüne rechts von ihm. Allerdings achtet Laschet als Ministerpräsident sehr darauf, Recht und Ordnung durchzusetzen. „Wir sind ein liberales Land, aber wir tolerieren keinen Rechtsbruch“, das ist sein Mantra.

Da fragt sich der aufmerksame Leser: Was zitiert (Anführungsstriche!) der FAS-Schreiber da? Eine direkte Antwort auf Palmers Lob oder die Interpretation des Geschehens hinterher durch einen Pressesprecher mit oder ohne Hinweis auf frühere Äußerungen von Laschet?

Wohlan denn, Herr Ministerpräsident. Fangen Sie zur Durchsetzung von Recht und Ordnung mit einer Selbstanzeige wegen gleich mehrerer Delikte an, vor allem „Amtsanmaßung“. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, wer von Amts wegen Blaulicht bei einer Autofahrt benutzen und sich damit direkt und indirekt über geltende Verkehrsregeln in höchst gefährlicher Weise hinwegsetzen darf. Das Amt des Ministerpräsidenten gehört nicht dazu. Vielleicht ist – das sage ich als juristischer Laie – auch ein brandneuer Paragraph im Strafgesetzbuch in diesem „Fall Laschet“ ein interessanter Ansatzpunkt für Strafanzeigen gegen den Fahrer (leider!) und den Auftraggeber (zu Recht?).

Strafgesetzbuch (StGB) § 315d 

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diplom-Kaufmann Dieter Schneider.