Der Kanal, der enorme Abrufzahlen hat, wird von YouTube digital ausgeblendet. Dies ist unseres Erachtens rechtswidrig und verletzt die durch Art. 5 GG verbriefte Meinungs-, Presse-, und Informationsfreiheit. Warum soll jemand, der auf YouTube nach #allesdichtmachen sucht, den Kanal nicht finden, die Videos nicht ansehen? Warum wurde diese Funktion, die bei YouTube sonst grundsätzlich zur Verfügung steht, hier deaktiviert?
Der Vorstandsvorsitzenden von YouTube, Frau Susan Wojcicki, wurde vor wenigen Tagen der von YouTube gesponserte „Freedom Expression“-Award verliehen. Diese Auszeichnung, die YouTube erst finanziert und dann sozusagen an sich selber verliehen hat, hat folgenden Zweck: „The Free Expression Awards supports the educational work of the Freedom Forum Institute by recognizing individuals for their courageous acts of free and fearless expression.“ Dies hat auch in dem US-Nachrichtenmagazin „Newsweek“ für Erheiterung gesorgt.
Die Initiatoren haben uns gebeten, gegen die digitale Ausblendung anwaltlich vorzugehen. “Meinungsfreiheit im Netz” übernimmt für #allesdichtmachen Kosten und Risiken der Rechtsverfolgung. YouTube wurde bereits wenige Stunden, nachdem von der digitalen Ausblendung Kenntnis erlangt wurde, mit einer bereits am Montag, 26.04.2021, endenden Frist zur Rückgängigmachung dieses Angriffs auf die Grundrechte und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und abgemahnt. Geschieht dies nicht, muss der Konzern sehr kurzfristig mit der Einleitung gerichtlicher Schritte rechnen.
Diese Attacken auf die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit sind es, denen wir uns alle, jeder mit seinen Mitteln und seinen Möglichkeiten, in den Weg stellen sollten. Wir danken, wie immer, für Ihre Unterstützung.
Dieser Beitrag ist zuerst bei Meinungsfreiheit im Netz erschienen.