Tichys Einblick
Steuern sind nie zweckgebunden

Warum eine Fleischsteuer verfassungswidrig wäre

Der neueste Vorschlag in der Bewegung zur Konsumsünden-Bestrafung lautet: eine Fleisch-Steuer soll her.

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Der Unions-Abgeordnete Albert Stegemann schob dafür die CDU-Versicherung „keine Steuererhöhung bis 2021“ beiseite, und meinte: „Eine solche Steuer kann ein konstruktiver Vorschlag sein. Dafür müssten diese Mehreinnahmen aber zwingend als Tierwohlprämie genutzt werden, um die Tierhalter in Deutschland beim Umbau zu unterstützen.“ Denn: „Der Weg zu einer gesellschaftlich nachhaltig akzeptierten Nutztierhaltung kostet Milliarden, die die Landwirte in Deutschland nicht alleine tragen können.“ Wie auch der Ausbau des Bahnverkehrs habe gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung „ihren Preis“.

Stegemanns SPD-Kollege Rainer Spiering schlägt „der Einfachheit halber“ eine Fleischsteuer „über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent“ vor. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen Friedrich Ostendorff spricht sich ebenfalls für eine Mehrwertsteueranhebung aus: „Ich bin dafür, die Mehrwertsteuerreduktion für Fleisch aufzuheben und zweckgebunden für mehr Tierwohl einzusetzen“, sagte Ostendorff.

Abgesehen von sozialen Erwägungen, abgesehen davon, dass der Aufschlag dann für vorbildlich produziertes Fleisch bayerischer Weiderinder genau so gelten würde wie für importiertes Billigfleisch, dessen Herstellungsbedingungen niemand aus Deutschland heraus regeln kann: Abgesehen davon schlagen die Politiker etwas Verfassungswidriges vor, wenn sie eine Extrasteuer erheben wollen, die irgendwie zum Umbau der Stallwirtschaft in Deutschland dienen soll. Denn Steuern dürfen gerade nicht zweckgebunden sein. Im Haushaltsrecht gilt das so genannte Gesamtdeckungsprinzip. Das heißt: alle Steuereinnahmen fließen dem Gesamthaushalt zu. Wofür die Einnahmen dann ausgegeben werden, bestimmt das Parlament.

Höhere Fleischsteuer
Darf’s ein bisschen mehr sein? Aber sicher doch!
Würde der Verwendungszweck von Steuern vorab festgelegt, wie es dem Grünen Ostendorff und seinen Kollegen vorschwebt, dann würde das Haushaltsrecht des Parlaments unterlaufen. Das Haushaltsrecht gilt nicht umsonst als Königsrecht eines Parlaments. Das wäre ein elementarer Verstoß gegen den ohnehin schon anderweitig unterhöhlten Grundgesetzartikel 20 – die so genannte Staatsfundamentalnorm – die eine durchgehende Legitimation des politischen Handels durch die Wähler vorschreibt.

Es gehört zwar zur politischen Verkaufspraxis zu behaupten, eine bestimmte Steuer sei „für“ etwas. Prominentes Beispiel: Der von Helmut Kohl eingeführte „Solidaritätszuschlag“, der vorgeblich und nur für einige Jahre den Aufbau Ost finanzieren sollte. Tatsächlich handelt es sich bei dem Solidaritätszuschlag um eine allgemeine Bundessteuer. Und die wird zumindest von einem Teil der Bundesbürger auch noch gezahlt werden, nachdem der Solidarpakt zur finanziellen Sonderausstattung der Ost-Länder zum 31. Dezember 2019 endet. Die Sektsteuer, erhoben vorgeblich zweckgebunden zum Bau der kaiserlichen Flotte, existiert noch heute.

Dass Bundestagsabgeordnete die Grundlagen des eigenen Haushaltsrechts nicht kennen sollten, wäre schon sehr überraschend. Wer einen Blick auf Wirtschaftsdaten und Haushalt wirft, der sieht, dass es bei einer Steuererhöhung auf das Problemprodukt Fleisch („Klimasünde Fleisch“ – Tagesspiegel) kaum um das Tierwohl geht.

Die Konjunktur in Deutschland läuft aus, es kommen Sorgen über den Handelsstreit zwischen den USA und China dazu. Außerdem zeigt die Kampagne von Grünen und Verbänden wie der DHU gegen die deutsche Autoindustrie allmählich Wirkung.

Im Juli 2019 ging die deutsche Industrieproduktion im Vergleich zum Vormonat um 5,2 Prozent zurück, hauptsächlich wegen der Schwäche in der Automobilbranche – der stärkste Rückschlag seit der Finanzkrise 2009. Zeitversetzt dürfte es also bald zu größeren Steuerausfällen kommen, bei unveränderten Verteilungswünschen der Koalition in Berlin, siehe „Respektrente“.

Eine Steuer auf Fleisch gibt es übrigens schon: sieben Prozent Mehrwertsteuer. Aber für das medial erzeugte schlechte Gewissen noch extra abzukassieren, die Versuchung ist offenbar bei einer ganz großen Koalition im Bundestag übermächtig. Da kann die Argumentation schon mal ein bisschen grundgesetzwidrig ausfallen.

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