„Die Verfassungsbeschwerde „des Herrn S… gegen das Unterlassen der Bundesregierung, die Rede des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim am 18. Februar 2017 in Oberhausen wegen Propaganda für eine nach unserer Verfassung demokratiefeindliche Staatsform zu verbieten und gegen weitere Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in diesem Zusammenhang einzuschreiten ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht … selbst betroffen ist.“
So weit so gut die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesregierung, aber die Begründung wird sie nicht gern lesen:
In Normaldeutsch: Wenn die Bundesregierung türkische Regierungsmitglieder in Deutschland türkischen Wahlkampf machen lässt, ist das ihre politische Entscheidung, weder eine Folge deutschen Rechts, noch des Völkerrechts.
Die deutsche Politik wird sich entscheiden müssen, ob sie Wahlpropaganda für das türkische Ermächtigungsgesetz in Deutschland zulässt. Denn darum handelt es sich, nicht um ein „Präsidialsystem“. In der Türkei wird über die Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat abgestimmt. So viel deutsche Geschichte sollten Politiker und Journalisten draufhaben.
Und noch etwas: Die Bundesregierung überläßt es den Bürgermeistern und Chefs der lokalen Verwaltung, mit konstruierten Verboten wegen Brandschutz und anderen an den Haaren herbeigezogene Gründen die Versammlungen zu stoppen.
Es wäre Aufgabe der Bundesregierung. Sie ist mal wieder abgetaucht.