Tichys Einblick
Augen zu und Aktendeckel auch

SZ berichtet: „Bundesanwaltschaft stellte hunderte Ermittlungsverfahren gegen Islamisten ein“

Die Bundesanwaltschaft sieht bei 564 Personen von einer Verfolgung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ab, obwohl der Tatverdacht fortbesteht.

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Die Süddeutsche Zeitung meldet, „fast immer aus eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft heraus“ sah die Karlsruher Anklagebehörde bei 564 Personen im vergangenen Jahr von einer Verfolgung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ab, obwohl der Tatverdacht fortbestand.“ Begründung: „Es handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und ‚deutsche Staatsschutzinteressen‘ seien aus Sicht der Karlsruher Behörden ’nicht beeinträchtigt‘ gewesen, erklärte der Generalbundesanwalt Peter Frank am Donnerstag in Karlsruhe.“ (Hier zum vollständigen Artikel der Süddeutschen Zeitung.)

Ist der deutschen Justiz unbekannt, dass politisch oder religiös motivierten Terroristen egal ist, wo sie zuschlagen? Im Ausland oder hier in Deutschland? Und dass manche nach „Erprobung“ oder Ausbildung im Ausland exakt deshalb hierhin gekommen sind?

Die SZ weiter: „Seit Monaten kommen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehr viele Hinweise. Häufig bezichtigen sich dort Asylsuchende selbst, Organisationen wie der Taliban angehört zu haben. Offenbar versprechen sich manche davon erleichtertes Asyl. Im vergangenen Jahr hatte es deshalb in Deutschland so viele neue Terror-Ermittlungen gegeben wie noch nie, insgesamt 1.210 zählte die Karlsruher Anklagebehörde.“

Islamistische Gefährder in Deutschland
Ismail Tipi, der Integrationspolitisch Sprecher der CDU in Hessen sagt über die Gefahr der wachsenden islamistischen Bedrohung: „Wir haben jahrelang eine islamistische Lawine nicht gehört, nicht gesehen und aber auch nichts dagegen gesagt. Mit „wir“ meine ich die Verantwortlichen, die unter falschverstandener Toleranz eine schleichende Gefahr und Bedrohung ignoriert oder weichgespült haben. Ja, wir haben jahrzehntelang in diesem Thema die „Drei Affen“ gespielt – nichts gesehen, nichts gehört, nichts gesagt.“

Am Tag nach dieser Veröffentlichung wird bekannt, dass einreisende Täter in Deutschland Asyl erhalten und gefördert, statt verfolgt werden.

Die Selbstbezichtigung schützt im missgeleiteten deutschen Rechts(wege) staat vor Ausweisung, weil die Abzuschiebenden im Herkunftsland verfolgt werden könnten – zum Beispiel wegen schwerer Straftaten. Das deutsche „Recht“ schützt also vor dem in anderen Staaten. Es „lohnt“ sich also, sich solcher Taten selbst zu bezichtigen – wahr oder erfunden.

Die Angelsachsen haben ein Wort für ein Land mit solcher Justiz wie der Bundesanwaltschaft: You get what pays. Du kriegst, was sich auszahlt.

Fußnote: Den SZ-Bericht schrieb u.a. Georg Mascolo, hier können Sie lesen, was er im Oktober 2015 über „Die Mär vom eingeschlichenen Terroristen“ schrieb.