Tichys Einblick
War "Bundesnotbremse" rechtens?

Schulschließungen Fall für Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nun mit der Frage beschäftigt, ob die in der „Bundesnotbremse“ beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtens waren. Dazu gehört explizit auch die Frage, ob es tatsächlich geboten war, die Schulen zu schließen – und ob das Angebot an alternativen Bildungsangeboten ausreichend war.

IMAGO / Jochen Tack

Der EGMR hat dazu einen Fragenkatalog an das Bundesjustizministerium geschickt, berichtet die WELT am Sonntag mit Berufung aus „Justizkreise“. Unter anderem möchte der EGMR wissen, ob das Kindeswohl wirklich der zentrale Maßstab für die erneuten Schulschließungen war.

Die Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen standen von Beginn an in der Kritik. Gerade Schüler aus einem sozial schwachen Umfeld standen in der Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Doch neue Statistiken zeigen, dass sich das Problem durch weite Teile der Gesellschaft zieht. Der IQB-Bildungstrend meldete im Oktober, dass 18 Prozent der Viertklässler nicht ausreichend Lesen und Zuhören können; weitere 30 Prozent sollen die Rechtschreibung und 22 Prozent das Rechnen nicht genügend beherrschen. Kritiker führten außerdem an, dass Kinder nicht maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt seien und dass sie durch eine Corona-Infektion nicht signifikant mehr bedroht seien als durch die üblichen Infektionskrankheiten im Schulgeschehen.

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Kritik, die nun von offizieller Seite bestätigt wird: In der letzten Woche hatte Karl Lauterbach die Schließungen als einen Fehler bezeichnet, der durch eine falsche Beratung der Wissenschaft – gemeint sind vermutlich Christian Drosten und Lothar Wieler – zustande kam.

Dass der EGMR diesen Fragenkatalog verschickt, ist keine Routine: Nur rund zwei Prozent der Beschwerden, die gegen Deutschland beim EMGR jährlich eingehen, werden der Bundesregierung mit Aufforderung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beschwerde geht von zwei deutschen Rechtsanwälten aus, die diese schon im Mai 2022 eingereicht hatten. Ihre vorherige Klage gegen die Schulschließungen wurden durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen, mit der Begründung, dass sich die Bundesregierung auf wissenschaftliche Expertise berufen könne. Diese widerlege nicht eindeutig, so das Gericht, dass Schulschließungen zum Schutz von Risikogruppen vertretbar seien.

Mit Informationen von dts

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