Tichys Einblick
Gericht spricht Unternehmer frei

Plakatstreit: Sieg für die Meinungsfreiheit, Niederlage für die Grünen

Darf man grüne Politiker auf Plakaten öffentlich verspotten? Nachdem die Polizei diese einkassiert hatten, gab es dazu eine lebhafte Diskussion. Nun hat ein Gericht entschieden: ja, man darf! Jedenfalls noch.

Symbolbild: Gerichtsurteil

IMAGO / Panthermedia
Die Meldung sorgte vor Wochen für Aufregung: Ein Unternehmer sollte eine Strafe von 6.000 Euro zahlen, weil er auf seinem Grundstück zwei Plakate aufgehängt hatte. Grünenpolitiker wurden auf diesen karikiert – so etwa Ricarda Lang, Robert Habeck, Annalena Baerbock und Cem Özdemir. Lang fuhr auf einer Dampfwalze, dazu die Überschrift: „Die machen alles platt“.

Auf einem anderen Plakat wurde Habeck unterstellt, nicht bis 3 zählen zu können. Anlass war ein sinngemäßes Zitat, demnach Unternehmen nicht insolvent gingen, sondern lediglich nichts mehr produzieren würden. Im September 2022 hatte der Wirtschaftsminister bezüglich der Krise des Bäckerhandwerks geäußert, er könne sich vorstellen, dass bestimmte Branchen „einfach erstmal aufhören zu produzieren“. „Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen“, sagte Habeck in der Talkshow Maischberger.

Der bayerische Unternehmer Michael Much hatte beide Plakate gut sichtbar an einer Bundesstraße in Gmund am Tegernsee aufgehängt. Dafür bekam er am 23. September 2023 Besuch von der Polizei, die die Banner abriss und beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl. Vorwurf: Verdacht der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung. Das Amtsgericht Miesbach verdonnerte den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro zu 40 Tagessätzen. Much erhob Einspruch.

In der Hauptverhandlung am 21. März führte die Staatsanwaltschaft an: „Es war einfach Stimmungsmache gegen die Grünen. Lang wird wegen Leibesfülle ständig verächtlich gemacht. Wenn eine Person, die derart dick ist wie Ricarda Lang, als Dampfwalze dargestellt wird, ist das reine Stimmungsmache. Die Frage ist nicht, wie hat er es gemeint, sondern wie kommt es beim Empfänger an.“

Laut Focus habe auch Annalena Baerbock persönlich einen Strafantrag gestellt, weil sie auf dem Plakat als kleines Mädchen beleidigt würde. Die Verteidigung hielt dagegen, dass, wenn die Karikaturen verletzend wären, man überhaupt keine Karikaturen mehr machen dürfte. Das Urteil war am Ende eindeutig: Freispruch. In Deutschland darf man sich also weiterhin über die Grünen lustigmachen.

Noch. Denn nach den von Nancy Faeser geplanten Gesetzen wird zukünftig auch verfolgt, wer unter der Strafbarkeitsschwelle die Regierung kritisiert.

Und da droht dem Unternehmer in Zukunft einiges:

Sie will auch Begriffe unterhalb dieser Strafbarkeitsgrenze ja nicht durch Gerichte inklusive Anklage und Verteidigung auf gesetzlicher Basis verfolgen lassen. Sondern durch Ausspähen und Sperrung von Bankkonten, durch Meldung an Behörden, Gewerbeamt, Gesundheitsamt und Arbeitgeber, um so den Betreffenden, ja was – Bestrafung ist es nicht, denn dies würde ja ein ordentliches Gerichtsverfahren mit Verteidigung, Widerspruch und Revision voraussetzen. Faeser setzt auf „informelle“ Mittel, um die wirtschaftliche Vernichtung des Staats-Kritikers zu bewirken. Immer mehr Bürger würden damit ihrer Lebensgrundlage beraubt und zu Ausgestoßenen. Auch die Kontrolle des Internet wird vorangetrieben: So wurden bei den Staatsschutzabteilungen zahlreiche Beamte eingestellt, die kritische Bemerkungen im Internet verfolgen, die Autoren zur Anzeige bringen oder die Netzbetreiber und Plattformen dazu bringen sollen, staatskritische Äußerungen zu unterbinden.

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