Tichys Einblick
Gegen das NetzDG

NetzDG – AfD und Die Linke

Gegen das NetzDG, mindestens aber gegen eine Verabschiedung vor der Bundestagswahl wandte sich die Partei Die Linke im Bundestag. Das tut auch der Deutsche Journalistenverband. Die AfD lässt eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

Screenshot: phoenix

Innerhalb des Bundestages wandte sich die Fraktion der Partei Die Linke gegen das NetzDG:

„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein wenig überdachter Schnellschuss der Großen Koalition. Insbesondere legt es Rechtsdurchsetzung in private Hände, in die sie nicht gehören. Die realen Probleme, die er adressieren soll, erfordern eine umfassendere Debatte.“

Frau Sitte von Die Linke zählte viele Gründe auf, warum dass Gesetz die genannten Ziele gar nicht erreichen kann. So wie ein Zitronenfalter keine Zitronen falte, sei das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ Sprachunsinn, da ja niemand vorhabe, damit Netzwerke durchzusetzen. Das Gesetz geht ihr nicht weit genug. Klar. In der DDR war es einfacher. Folgt Die Linke der Stellungnahme ihrer Sprecherin, muss sie gegen eine Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode stimmen.

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Außerhalb des Bundestages teilte die AfD in einer Presseerklärung mit, dass sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG prüfen lässt:

„Der Bundesvorstand der AfD hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das von den Fraktionen der SPD und der CDU/CSU eingebrachte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Prüfung zu geben, sollte der Bundestag das NetzDG beschließen. Der AfD-Bundesvorstand sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. ‚Die Frage, ob eine Äußerung gegen Strafgesetze verstößt oder nicht, obliegt ausschließlich der Strafgerichtsbarkeit und keinen privatrechtlichen oder sonstigen Säuberungskommissaren‘, sagte dazu der Spitzenkandidat der AfD für die Bundestagswahl, Dr. Alexander Gauland. Und weiter: ‚Dass sich nun die CDU/CSU von dem von ihr selbst eingebrachten Gesetzentwurf zu distanzieren versucht, ist verlogen und Augenwischerei. Auch die CDU will die Meinungsfreiheit beenden und über die Strafbarkeit von Aussagen andere statt die Strafgerichte entscheiden lassen.‘ Der für eine Demokratie schlechthin konstituierende offene Diskurs ist durch die Große Koalition und den Justizminister in seiner Existenz bedroht. Folge dieses Gesetzes wird sein, dass Unternehmen wie Facebook die Freiheit der Kommentierungen massiv und ggfls. auch vollkommen willkürlich einschränken, weil sie das Haftungsrisiko minimieren müssen. Die AfD tritt für Basisdemokratie und freie Meinungsäußerung ein. Wenn nun Unternehmen in Deutschland gezwungen werden, dieser Freiheit keinen Platz mehr einzuräumen, ist der Weg zu einer endgültigen staatlichen Zensur über den Umweg der Exekution derselben über private oder sonstige Anbieter erreicht.

‚Wir sehen in dem Gesetz einen weiteren Versuch, die AfD kurz vor der Bundestagswahl gezielt mundtot zu machen. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen‘, so Prof. Jörg Meuthen, Sprecher der Partei.“

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Für den Deutschen Journalistenverband (DJV) kommentierte Hendrik Zörner unter der Parole „Der Unsinn nimmt seinen Lauf“:

„Die Panik in der Regierungskoalition scheint groß zu sein: Wenige Monate vor der Bundestagswahl fürchten sich die Fraktionen offenbar gewaltig vor Hasskommentaren, Fake News oder wie auch immer gearteter digitaler Manipulation des Wahlkampfs. Anders ist nicht zu erklären, dass jetzt im Schweinsgalopp ein völlig untauglicher Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums durch das Gesetzgebungsverfahren gejagt wird. Hauptsache, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz kann noch vor Ende der Legislaturperiode in Kraft treten. Ob es etwas bewirkt und letztlich verfassungsrechtlich Bestand hat, scheint der Koalition egal zu sein.

Bei so viel Symbolpolitik wird dann auch schnell in die Presse- und Meinungsfreiheit eingegriffen. Frei nach dem Motto: Medien und Journalistenverbände können doch hinterher klagen, wenn ihnen das Gesetz nicht passt. Von den weiteren Gesetzeslesungen im Bundestag hängt ab, ob das wirklich erforderlich wird.“