Tichys Einblick
Internetsender hat Sendezeit verkauft

Landesanstalt ermittelt wegen „politischer Werbung“ für „Querdenken“

Die Bundesregierung bezahlt Internetmedien, ganz legal - wenn eine politische Organisation wie "Querdenken 711" es tut, ist es "kein Kavaliersdelikt", sagt die Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg.

imago images / Arnulf Hettrich

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) von Baden-Württemberg überprüft den Regionalsender L-TV wegen des Verdachts unerlaubter politischer Werbung. Er soll gegen Bezahlung Demonstrationen der Bewegung „Querdenken“ per Internet übertragen haben. Das ist die von dem Unternehmer Michael Ballweg gegründete Initiative gegen die Corona-Maßnahmen, der auch die große Demonstration in Berlin am 1. August angemeldet hatte.

Es sei ein konkreter Hinweis eingegangen. Mit anderen Worten, jemand hat Ballweg und den Sender angeschwärzt. 

„Politische Werbung ist kein Kavaliersdelikt und wir werden mit Entschiedenheit dagegen vorgehen, wenn in Baden-Württemberg Sendezeit an interessierte Dritte verkauft wird“, sagt LFK-Präsident Wolfgang Kreißig. Mit dem Verbot politischer Werbung im Rundfunk solle „verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen durch Sendezeit Meinungsmacht einkaufen und damit die öffentliche Meinungsbildung bestimmen können.“

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„Die LFK“, heißt es auf deren Homepage, „sorgt dafür, dass die Angebote im privaten Rundfunk und Internet vielfältig bleiben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.“ Liest man dort weiter unter dem Begriff „Meinungsfreiheit“, wird deutlich, dass sich die Anstalt möglicherweise nicht so sehr für die Ausweitung, sondern ehr für die Einschränkung dieser Freiheit engagiere.  Der Beitrag dort legt jedenfalls nicht dar, was man für die Vielfalt tue, sondern welche drei Möglichkeiten die LFK habe, „etwas gegen Hass und Hetze zu tun“. 

Unter Punkt 3 heißt es da: „Die freie Meinungsäußerung ist eines unserer höchsten Güter. Um dieses zu schützen, sind auch klare Regeln und deren Durchsetzung erforderlich. Damit Meinungsfreiheit nicht zum Recht Einzelner wird, die besonders laut pöbeln, sondern von uns allen genutzt werden kann. Mit einem Schwerpunkt-Referat für Telemedien rückt die LFK seit 2020 die Aufsicht über soziale Medien in den Mittelpunkt. Außerdem engagieren wir uns für ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, damit Hass uns Hetze online schneller verfolgt werden können.“ Zumindest das mit dem Anzeigeverfahren scheint zu funktionieren. 

Wir lernen also: Wenn die Bundesregierung Millionen Euro Steuergeld für Youtube-Influencer und andere Internet- und Printmedien bezahlt – natürlich offiziell nicht für Werbung, sondern für „Information“ – , ist dies ganz legal. Wenn aber eine regierungskritische Organisation mit privaten Mitteln einen kleinen Regionalsender bezahlt, um seine Demonstration zu übertragen, ist dies ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit.

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