Tichys Einblick
Nach Bilanz zu Muslimfeindlichkeit

Innenministerium: Kein Bericht zur Deutschenfeindlichkeit geplant

In Reaktion auf das Attentat von Hanau entstand eine „deutsche Bilanz“ zur Muslimfeindlichkeit, präsentiert vom Bundesministerium des Innern, mit durchaus spalterischer Botschaft. Die AfD im Bundestag fragte nun nach einem Bericht zur Deutschenfeindlichkeit und erhielt eine vielsagende Antwort.

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Jüngst veröffentlichte ein „Expertenkreis“ eine „deutsche Bilanz“ zur Muslimfeindlichkeit. Der Expertenkreis geht zurück auf das Attentat von Hanau, in dem der psychisch schwer gestörte 43-jährige Tobias Rathjen zunächst neun Menschen mit meist kurdischem Migrationshintergrund, dann seine Mutter und zuletzt sich selbst erschoss. Die Jahrestage dieses Verbrechens werden von der Ampelkoalition mit größtmöglicher Aufmerksamkeit begangen, was man von anderen, ähnlichen Attentaten nicht behaupten kann. Etwa vom Attentat am Berliner Breitscheidplatz von 2016, bei dem der tunesische Asylsuchende Anis Amri – von dem zumindest anders als bei dem Attentäter von Hanau kein gleich oder ähnlich lautender psychisch schwer gestörter Hintergrund bekannt wurde – 13 Menschen umbrachte und 67 zum Teil schwer verletzte.

Allein das Ungleichgewicht in der Behandlung dieser beiden schweren Verbrechen wirft Fragen auf. Das tut auch die „Bilanz“ zur Muslimfeindlichkeit, ein verquastes Werk von 400 Seiten, das der „unabhängige Expertenkreis“ (in Wahrheit eine Ansammlung von Interessierten) bei der zuständigen Ministerin ablieferte. In dem Bericht geht es um alles und nichts, um die Gedanken und Empfindungen von einigen Befragten, die sicher nicht repräsentativ ausgewählt waren, es sei denn man wollte den politischen Islam in Deutschland und die links-woke Kultur der öffentlichen Funkhäuser widerspiegeln. Als muslimfeindlich gilt demnach schon, wer nichts vom islamischen Kopftuchzwang hält oder die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft als geboten ansieht (vgl. S. 47 des Berichts). Daneben ist ausgiebig die Rede von „antimuslimischem Rassismus“, was immer das sei.

Wo aber bleibt der Bericht zur Deutschenfeindlichkeit? Wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat auch dieser Frage einen ähnlich anspruchsvollen (zumindest was die investierte Zeit und „Expertenzahl“ angeht) widmen? Diese Frage stellte nun der Abgeordnete und europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Dr. Harald Weyel, der Bundesregierung.

Die zuständige Ministerialbeamtin übersandte eine Antwort „auf die mir zur Beantwortung zugewiesene schriftliche Frage“, was pflichtschuldig, fast schon lustlos klingt. Gefragt wurde nach Deutschfeindlichkeit und antideutschem Rassismus im weitesten Sinn, welchen es in einem logischen System eher geben kann als „Rassismus“ gegen Muslime. Der Islam bleibt nun einmal eine Religion, keine Rasse. Aber das nur am Rande.

Faesers Haus bleibt bei politisch motivierter Kriminalität stecken

Das Innenministerium verstand die Frage vor allem im strafrechtlichen Sinn und redete sich damit auch ein Stück weit heraus. In den neueren Polizeilichen Kriminalstatistiken gebe es im „Oberthemenfeld“ Hasskriminalität auch eine Unterkategorie „deutschfeindliche Straftaten“. Eine „darüberhinausgehende Berichterstattung zu politisch motivierter Kriminalität gegen Personen aufgrund zugeschriebener oder tatsächlicher deutscher Staatsbürgerschaft ist nicht geplant“, so das Ministerium in trockener Zurückhaltung. Man bleibt beim Themenfeld Kriminalität stecken, wo der Post-Hanau-Bericht den angeblichen „Rassismus“ gegen Muslime in allen Facetten beleuchtet hat, bis hin zur Kritik an bestimmten Moscheen.

Die genannten „deutschfeindlichen Straftaten“ umfassen aber naturgemäß nur einen kleinen Teil der Vorfälle. Denn nicht jede deutschfeindliche Äußerung gilt auch als kriminell im Sinne einer Beleidigung. So bleiben Benennungen wie „Köterrasse“ oder „fette Kartoffel“ vermutlich immer noch straffrei, auch wenn sie schon vor Jahren zu Schlagzeilen führten.

Dabei handelt es sich auch keineswegs um ein neues Phänomen, das sich besonders dort zeigt, wo Deutsche in der klaren Minderheit sind.

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Unsicher bleibt auch, ob alle Straftaten, in denen deutschenfeindliche Motive eine Rolle spielen, auch so eingeordnet werden. Wie ist es etwa mit dem abscheulichen Messerverbrechen von Ludwigshafen-Oggersheim, in dem ein Somalier einem deutschen Malergesellen den Unterarm abtrennte, bevor er einen Drogerie-Kassierer erst angriff, nachdem dieser ihm bestätigt hatte, Deutscher zu sein? Was ist mit dem bemitleidenswerten Mädchen im schleswig-holsteinischen Heide, dessen ‚Freundinnen‘ es über Stunden quälten? Sie war das einzige blonde Mädchen in der Gruppe. Man kann hier durchaus einen antideutschen Rassismus vermuten.

Weyel: Zunehmend relevante Inländerfeindlichkeit ignoriert

Aber all das sind zugleich nur die Spitzen eines Phänomens, das in Wahrheit viel breiter sein dürfte und da beginnt, wo milde abschätzig von „Almans“ oder schon etwas derber von „Kartoffeln“ die Rede ist. Schon vor fünf Jahren berichtete der damalige Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) von einer wachsenden „Deutschenfeindlichkeit“, die sich auch gegen Polizei- und andere Einsatzkräfte richtet, auch wenn viele Medien diesen Punkt auch nach den letzten Berliner ‚Silvesterfeiern‘ noch immer ausblenden. Frankreich ist ein warnendes Beispiel dafür, wo all das enden kann.

Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Harald Weyel, kommentiert die Antwort der Bundesregierung so: „Es ist kennzeichnend für das Innenministerium unter Nancy Faeser, dass eine zunehmend relevante Inländerfeindlichkeit keinen Sonderbericht verdient, während ein sogenannter ‚unabhängiger Expertenkreis‘ sich auf 400 Seiten über vermeintlichen Rassismus gegen eine Religion auslassen darf.“

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