Tichys Einblick
Forderung grüner Queer-Beauftragter

Verbotsplan der Grünen: Kinder sollen nicht mehr „Papa“ sagen dürfen

Wenn ein Vater seine Geschlechtsidentität ändert, dürfen ihn selbst seine Kinder nicht mehr mit „Papa“ ansprechen. Andernfalls winken Bußgeldzahlungen. Das fordert der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann.

IMAGO / photothek

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) ist unzufrieden. Die Bundesministerien von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) haben sich auf einen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz geeinigt, und der geht dem Grünen-Politiker nicht weit genug, berichtet exxpress.at.

In einer Beschwerde bringt Lehmann demnach vor allem drei Kritikpunkte an: „Die Hürden zur Verhängung eines Bußgelds […] sind zu hoch“, erklärt er. Wer die frühere Geschlechtsidentität einer Trans-Person offenbart, wird gemäß dem Gesetzesentwurf mit der Zahlung von Bußgeldern bestraft. Allerdings ist das an eine Bedingung geknüpft: Die Trans-Person muss auch geschädigt worden sein. Das stört Sven Lehmann. Bereits die „Schädigung sollte mit einem Bußgeld belegt werden, unabhängig davon, ob die*der Täter*in erfolgreich war“, unterstreicht Lehmann in seiner Stellungnahme.

„Selbstbestimmungsgesetz”
Schlachtfeld Frauensauna
Doch damit noch nicht genug: Auch Familienmitglieder sollen künftig beim Verstoß gegen das Offenbarungsverbot Bußgelder zahlen müssen. In der bisherigen Fassung sind sie aufgrund eines „schützenswerten Interesses“ vom Offenbarungsverbot ausgenommen.

Das bedeutet im Klartext: Wenn ein Familienvater seine Geschlechtsidentität ändert, darf er/sie von seiner Ehefrau nicht mehr als Ehemann bezeichnet werden. Seine Kinder wiederum dürfen ihn nicht mehr mit „Papa“ ansprechen. Selbst wenn sie damit keine Schädigung verursachen, könnten sie von ihrem Vater bzw. ihrer Mutter verklagt werden. Eine Unterhaltung mit bisher unwissenden Freunden genügt. Bereits das Wort „Papa“ wäre immer und überall untersagt.

Soll täglicher Geschlechtswechsel möglich werden?

Sven Lehmann ist überdies Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Von 2010 bis 2018 war er Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen. Seit 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Beauftragter der Bundesregierung ist er für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zuständig.

Doch keine "grauenvolle Geschichte"
Queer-Bundesbeauftragter Lehmann rudert zurück – entschuldigt sich aber nicht
Verkompliziert werden dürfte die von ihm geforderte Strafmaßnahme durch seinen nächsten, den zweiten Korrekturvorschlag. Es geht um die Sperrfrist vor einer erneuten Geschlechtseintragsänderung von frühestens einem Jahr, und um die dreimonatige Wartezeit nach dem Einreichen eines Antrags auf Geschlechtsänderung beim Standesamt. Dies seien „nicht zumutbare“ Hürden.

Damit bestünde de facto die Möglichkeit, täglich sein Geschlecht zu ändern. Das könnte die Verhängung von Bußgeldern zusätzlich erhöhen. Zumindest wäre es dann denkbar, Strafzahlungen tätigen zu müssen, weil man unsicher ist, welche Geschlechtsidentität jemand an einem bestimmten Tag hat.

Hausrecht von Frauenhäusern und Saunen „transfeindlich“?

Der dritte Kritikpunkt betrifft die Verankerung des Hausrechts von Frauenhäusern, Saunen und anderen Betreibern. Dieses sei „transfeindlich“.

Hierbei geht es um die Sorge von Frauenrechtlern, Männer könnten in Frauenräume eindringen. Erst kürzlich sorgte eine Trans-Person in einer Wiener Frauensauna für Empörung (TE berichtete). Auf Veranlassung Bundesjustizminister Buschmann wurde daher das Hausrecht verankert. Es soll Betreibern zumindest in Einzelfällen ermöglichen, (Trans-)Personen abzulehnen.

Für den Grünen Lehmann ist die Sorge, dass Männer das Selbstbestimmungsgesetz nutzen könnten, um in Frauenräume einzudringen, „problematisch“. Es sende ein „fatales Signal“. Dadurch würden Trans-Personen in den Zusammenhang mit Missbrauch gestellt.

Überdies sei die Verankerung des Hausrechtes rechtswidrig. Betreiber sollen pre-operative Trans-Frauen – das sind Frauen mit Penissen – aus Frauenräumen nicht ausschließen dürfen. Das Gesetz soll gemäß Lehmann in einer parlamentarischen Beratung überarbeitet werden.


Dieser Beitrag erschien zuerst bei exxpress.at.

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