Tichys Einblick
Wozu dann der enorme Aufwand?

Der UN-Migrationspakt „rechtlich nicht bindend“?

Weil es sich um «Soft Law» handelt, sind direkte Sanktionen oder Repressalien nicht zulässig. Doch «Soft Law» entwickelt sich über die Jahre zu Gewohnheitsrecht mit durchaus verbindlichem Charakter entwickelt. Das ist die UN-Strategie.

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Hat jemand einen Beitrag in den Öffentlich-Rechtlichen gefunden, der das heiße Thema UN-Migrationspakt so kühl und nüchtern behandelt wie ein Interview mit dem Leiter der Bundeshausredaktion des SRF, Philipp Burkhardt?

Wie beschreibt der SRF, worum es beim UN-Migrationspakt geht?

„Erstmals wollen die Vereinten Nationen Standards für den Umgang mit Migranten festhalten. Der UNO-Migrationspakt listet 23 Ziele auf … es ist ein Pakt, der zwar rechtlich nicht verbindlich ist, aber trotzdem Folgen haben kann …”

Was sagt Burkhardt zur Wirkung des Völkerrechtsbegriffs «Soft Law»?

„… ein «Überprüfungsforum Internationale Migration» … wird ab 2022 alle vier Jahre den Staaten auf die Finger schauen, ob sie den Inhalt des Paktes auch tatsächlich umsetzen.

Weil es sich um «Soft Law» handelt, sind direkte Sanktionen oder Repressalien nicht zulässig … Aber: Staaten, die nicht kooperieren oder gegen «Soft Law» verstossen, werden nach dem Prinzip «name and shame» angeprangert. Es werden schwarze Listen erstellt, die durchaus ihre Wirkung entfalten. Die Erfahrung zeigt auch, dass sich «Soft Law» über die Jahre zu Gewohnheitsrecht mit durchaus verbindlichem Charakter entwickelt.”

Was stört das Parlament (Bundesversammlung) am UN-Migrationspakt?

„Im Parlamentsgesetz ist festgehalten: «Die Bundesversammlung wirkt bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen und Entscheide mit.» Weil der Bundesrat immer häufiger internationales «Soft Law» übernimmt, fühlt sich das Parlament zunehmend übergangen …

… Die staatspolitische Kommission des Nationalrats verlangt, dass der Entscheid über die Unterschrift unter den Pakt dem Parlament unterbreitet wird. Die aussenpolitische Kommission will die Mitsprache des Parlamentes bei «Soft Law» ganz generell gesetzlich verankert haben.”

Burkhardts Fazit trifft den Punkt:

„Viele Empfehlungen, Resolutionen und Deklarationen internationaler Organisationen wie der UNO zählen zu diesem «Soft Law». Es ist nicht verbindlich. Aber wirkungslos ist es trotzdem nicht. Es wird erwartet, dass sich die Staaten an das Abgemachte halten.”

In eigenen Worten:

Grenzenlos
UN-Migrationspakt: An den Bürgern vorbei
«Soft Law» ist der systematische Prozess der demokratisch weder legitimierten noch kontrollierten selbst ernannten Weltregierung UNO, die demokratisch legitimierten und kontrollierten Institutionen der Nationalstaaten bei der Normsetzung zu umgehen und im schleichenden Prozess öffentlich zu nötigen, nationales Recht und Rechtssprechung den UN-Normen anzugleichen – in Europa unter tatkräftiger Mithilfe der Einrichtungen der EU.

Ob es zur Zeit überhaupt Chancen gibt, dass der Bundestag seine Rechte bei der Regierung geltend macht, wie sich das in Bern abzeichnet, wird sich in der heutigen Bundestagsdebatte über den UN-Migrationspakt in Berlin zeigen.

Im Kommentar des regierungsfreundlichen Merkur von Georg Anastasiadis heißt es zum UN-Migrationspakt:

»„Er ist rechtlich nicht bindend, und deshalb steht Deutschland dazu“, hat die Kanzlerin Einwände vom Tisch zu fegen versucht, nachdem unter anderem Österreich und die USA angekündigt hatten, den Plan nicht zu unterschreiben, und damit Unruhe auch in der deutschen Bevölkerung ausgelöst hatten.

Basta, sagt die Flüchtlings-Kanzlerin. Doch so einfach ist es nicht … Und was heißt eigentlich „rechtlich nicht bindend“? Wozu dann der enorme Aufwand? Angela Merkel hat die Bürger in der Asylpolitik zu lange beschwichtigt, als dass sie ihren Beteuerungen nun so leicht glauben würden.«


Mehr zum Thema:
Roland Tichy (Herausgeber), Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen. Tichys Einblick, 112 Seiten, 12,00 €.
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