Tichys Einblick
Das Ende des Rechts

Das Brandenburger Verfassungsgericht als parteipolitische Institution?

Die kleinen Verfassungsgerichte sind für Juli Zeh Schlüsselinstitutionen, wenn sie etwa über Klagen rechter Parteien entscheiden müssen, die darauf abzielen, die Arbeit in den Parlamenten aufzuhalten.

Mike Bischoff (SPD) gratuliert Schriftstellerin Juli Zeh nach ihrer Vereidigung zur Richterin am Landesverfassungsgericht im Brandenburger Landtag in Potsdam

imago/Martin Müller

Die Autorin Juli Zeh ist nun Verfassungsrichterin in Brandenburg. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung gibt sich die neue Verfassungsrichterin nicht einmal den Anschein von richterlicher Neutralität. Sie sieht im Verfassungsgericht eine „Schlüsselinstitution“ im Kampf gegen rechts, wobei alles rechts ist, was sich ihrer Meinung nach rechts von ihr befindet – im Zweifelsfalle auch die CDU.

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Wörtlich gab sie zu Protokoll, dass sie sich auf ihre neue Tätigkeit freut. „Nicht nur, weil ich Volljuristin bin und es mein Traum war, als Richterin zu arbeiten, bis mir die Schriftstellerei dazwischenkam. Sondern auch, weil die kleinen Verfassungsgerichte zu Schlüsselinstitutionen werden. Wenn sie etwa über Klagen rechter Parteien entscheiden müssen, die darauf abzielen, die Arbeit in den Parlamenten aufzuhalten.“ Liest man das Interview im Zusammenhang, wird deutlich, dass eine Verfassungsrichterin Juli Zeh sich von ihren politischen Überzeugungen leiten lassen wird, denn ihr kommt nicht einmal in den Sinn, dass linke Parteien auch mit Klagen „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhalten könnten. Die Opposition, wenn sie aus Zehs Sicht von rechts kommt, besitzt unter einer Verfassungsrichterin Zeh also kein Klagerecht mehr. Allein dieser Satz demontiert die Unabhängigkeit der Gerichte.

Die CDU oder die AfD, wenn sie gegen das grundgesetzwidrige Paritätsgesetz im Bundesland Brandenburg klagen wöllten, könnten sich den Gang zum Verfassungsgericht sparen, denn Verfassungsrichterin Zeh würde die Klage abweisen, weil sie „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhält.

Die Autorin Zeh, der leider die „Schriftstellerei dazwischenkam“, welch Pech aber auch, dürfte im Jura-Studium, wo es um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte ging, gefehlt haben.

Es gibt die schöne Geschichte vom Müller von Sanssouci. Als König Friedrich der Große dem Müller drohte, dass er ihm die Mühle, die seine Aussicht störte, auch wegnehmen könnte, antwortete der Müller: „Das könntet Ihr tun, Majestät, wenn es das Kammergericht in Berlin nicht gäbe.“ Mit der Berufung und der Wahl von Juli Zeh zur Verfassungsrichter haben die Parteien dem Müller die Berufungsinstanz genommen. Heute würde dem Müller die Mühle vom König genommen werden können, vor allem wenn sie rechts steht.

Das Verfassungsgericht in Brandenburg büßt Respekt und Glaubwürdigkeit ein, vor allem steht es nun unter dem Verdacht parteipolitischer Abhängigkeit.