Tichys Einblick
Entwurf zur Beschleunigung des Verfahrens

Bundestag berät über neues Asylverfahrensgesetz

In einer ersten Lesung bespricht der Bundestag heute die Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung, die Abschaffung der Regelüberprüfung und die Auslagerung der Asylverfahrensberatung an „zivilgesellschaftliche Kräfte“.

IMAGO / Christian Spicker

Der Bundestag debattiert am Donnerstag zum ersten Mal über den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zu einer „Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens“. Neben einer Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung gehört dazu auch die Abschaffung der sogenannten Regelüberprüfung von Asylbescheiden.

Bei der Regelprüfung tritt eine automatische Untersuchung nach einer bestimmten Frist ein, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Sie wurde früher durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Entlastet werden soll das BAMF der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.

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Die Jahre 2015 und 2016 hätten laut SPD, Grüne und FDP zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei Verwaltungsgerichten geführt. Beim BAMF seien zudem mit Stand August 2022 100.377 Verfahren anhängig gewesen. „Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren betrage aktuell 26,6 Monate.

Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden, heißt es in dem Entwurf. Verzögerungen von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge sollten in Zukunft entgegengewirkt werden.

Zum Gesetzespaket gehört auch eine „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“. Dadurch solle die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende“ erhöht und die „Qualität der behördlichen Entscheidungen“ verbessert werden. Der „behördenunabhängige Charakter“ solle die Akzeptanz von Asylentscheidungen steigern.

Laut Berechnungen der Bundesregierung entstünden durch die Finanzierung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung dem Bund Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro im Jahr 2022, 20 Millionen Euro im Jahr 2023, und 80 Millionen Euro im Jahr 2024. Dem Bundesamt entstünden jährlich Personalkosten von rund 840.000 Euro. Durch den Wegfall der behördlichen Asylverfahrensberatung würden dagegen 565.000 Euro frei.

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