Tichys Einblick
Stromsparen per Gesetz

Vorrang für Kohletransporte – Bahnkunden stehen künftig für Energieversorgung im Stau

Dunkle Städte, kalte Arbeitsplätze und jetzt auch Warten im Zug. Das alles kommt auf Deutsche zu, wie das Bundeskabinett beschlossen hat. Dadurch soll der Gasverbrauch um rund 2 Prozent gesenkt werden.

Demnächst sollen Güterzüge, die Kohle und Öl transportieren, Vorrang vor Personenzügen haben

IMAGO / Joerg Boethling

Das Neun-Euro-Ticket läuft in der kommenden Woche aus. Das Billigticket hat bereits für eine Zunahme der Verspätungen gesorgt. Im Fernverkehr seien sie von 20 auf 30 Prozent der Züge gestiegen, hat die Deutsche Bahn mitgeteilt. Nun kommen weitere Verspätungen auf Pendler zu, die auf den öffentlichen Nahverkehr umgestiegen sind. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch ein Gesetz beschlossen, nach dem Öl- und Kohlenzüge künftig den Vorrang auf der Schiene erhalten – Personenzüge müssen entsprechend warten.

Hintergrund ist die deutsche Energiekrise. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schließt den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke aus. Kohlekraftwerke sollen die Lücken schließen, die dadurch entstehen, dass Russland die Gas-Lieferungen nach Deutschland gedrosselt hat. Allerdings hat Habecks Plan ein Loch: Die Kohle muss zu den Kraftwerken gebracht werden. Der Transport wurde zum einen durch das Niedrigwasser in diesem Sommer erschwert. Zum anderen ist das Schienennetz stark ausgelastet und lässt kaum zusätzliche Fahrten zu.

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Sein Unwissen gibt Habeck in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung offen zu: „Ich hatte keine Vorstellung davon, wie komplex das Schienennetzwerk ist.“ Nachfragen dazu stellen ihm die Journalisten nicht. Es ist dann an Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), den Pendlern erklären zu müssen, dass sie künftig mit der Bahn öfters im Stau stehen werden. Züge, die Öl oder Kohle transportieren, werden vorgelassen; Personenzüge müssen entsprechend warten. Das gelte aber nur in „entsprechenden Korridoren“, verspricht Wissing.

Zudem hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen beschlossen, mit denen Privatleute und Unternehmen staatlich zum Energiesparen gezwungen werden. Eine dieser Verordungen muss noch durch den Bundesrat, die andere gilt bereits ab Ende nächster Woche: Beide Verordnungen sollen zusammen den Gasverbrauch um 2 bis 2,5 Prozent senken, wie Habeck hofft. TE hatte bereits vergangenene Woche exklusiv über diese Verordnungen berichtet (hier und hier).

Bereits ab 1. September gilt ein Verbot für Privatleute, ihren heimischen Pool zu beheizen. Geschäftsleuten verbietet der Staat, ihre Ladentür „dauerhaft“ zu öffnen. Leuchtreklamen müssen sie zwischen 22 und 6 Uhr abstellen. Auch öffentliche Gebäude werden nachts nicht mehr angestrahlt, kündigt Habeck an. Diese Regeln gelten vorerst bis Ende März. Der Deutsche Handelsverband hat bereits davor gewarnt, dass dieser Schritt die Sicherheit in den Innenstädten gefährde.

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, muss künftig mit Temperaturen von unter 20 Grad an seinem Arbeitsplatz leben. Wo körperlich schwer gearbeitet werde, sollen es sogar nur 12 Grad sein. Diese Regeln will der Bund der Privatwirtschaft nicht vorschreiben. Er empfiehlt den Unternehmen diese Temperaturen lediglich als Mindesttemperatur. Habeck erhofft sich von dieser Empfehlung ein „Signal“, das Unternehmer motivieren solle, seinen Vorschlägen freiwillig zu folgen.

Das Paket, das noch durch den Bundesrat muss, sieht langfristigere Sparvorschläge vor. Es soll zum 1. Oktober in Kraft treten und enthält auch die Pflicht zur Modernisierung von Heizanlagen sowie die staatliche Überprüfung, ob die Eigentümer entsprechend modernisiert haben. Dies gilt für Privatleute genauso wie für Unternehmer. Es sei eine „Pflicht, Geld zu sparen“, formuliert Habeck dazu. Diese Regelungen sind vorerst auf zwei Jahre angelegt.

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