Annalena Baerbocks Promotions-Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung war höchstwahrscheinlich regelwidrig. Sie nahm das Stipendium der den Grünen nahen Stiftung über einen ungewöhnlich langen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten entgegen. Das ist bemerkenswert nicht nur, weil sie ihre Promotion abbrach, sondern auch, weil sie parallel zum Stipendium vier Parteiämter innehatte.
Die allgemeine Richtlinien für Begabtenförderungswerke des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das ausdrücklich auch für die staatlich-unterstützte Böll-Stiftung gilt, sagt in Punkt 1.8.5 eine Förderung wäre ausgeschlossen, „während einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt.“ Das ist die Fassung der Richtlinie von Juli 2009, der besagte Punkt gilt bis heute.
Damit widerspricht Baerbocks Promotionsstipendium nach Aussage des Grünen Landesverbandes den Regeln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und hätte eigentlich nicht erfolgen dürfen. Nach den Regeln des BMBF wäre Baerbock somit angehalten, die über 40.000 Euro „von Anfang an zurückzuzahlen und nach Maßgabe des § 49 a Absatz 3 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Jahr zu verzinsen.“ Aber die Böll-Stiftung ist leider nicht auskunftsfreudig.