„Es wird massiv in die freie Persönlichkeitsentfaltung eingegriffen“, so zitiert Bild den Kläger Dr. Alexander B.. Er sehe den „Schutz der geschlechtlichen Identität“ gefährdet, weil die Gender-Richtlinie unausgewogen und sogar männerfeindlich sei!
Eine Begründung der Anwälte des Klägers laut Bild: In den von Audi vorgegebenen Varianten „Ärzt_in“ oder „Anwält_in“ findet sich gar kein männlicher Wortstamm mehr – also „Arzt“ oder „Anwalt“. Bezeichnend für den Eifer von Audi ist übrigens auch, dass in der Pressemitteilung zur Einführung des Leitfadens von „Sabine Maaßen, Vorständin für Personal und Organisation der AUDI AG“ die Rede ist.
Finanziert wird die Klage des Alexander B. vom „Verein Deutsche Sprache„, wie dessen Präsident, der Dortmunder Statistik-Professor Walter Krämer, mitteilte.