Tichys Einblick
Pleite für Regierungsparteien

Auch in Brandenburg ist das Paritätsgesetz gescheitert

Nach Thüringen ist auch in Brandenburg das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Feste Frauenquoten auf Kandidatenlisten verletzen das Demokratieprinzip, urteilt das Landesverfassungsgericht.

imago images / Martin Müller

Brandenburger Parteien dürfen auch künftig nicht gesetzlich gezwungen sein, abwechselnd Frauen und Männer auf ihren Landtagswahllisten zu platzieren. Das sah das 2019 vom Landtag beschlossene Partitätsgesetz vor. Das Brandenburger Verfassungsgericht hat dieses nun als verfassungswidrig eingestuft, wie das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam bekannt gab. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen.

Das ist eine empfindliche Niederlage für die dortigen Regierungsparteien und besonders peinlich, da ausgerechnet die AfD und die NPD unabhängig voneinander gegen das Gesetzt geklagt und nun Recht bekommen haben. Sie sahen durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

„Die angegriffenen Regelungen seien weder durch eine dem Gesetzgeber grundsätzlich obliegende Ausgestaltung des Wahlverfahrens noch durch das Ziel, den Frauenanteil im Landtag anzuheben, legitimiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Die vom Paritätsgesetz berührten Rechte der Freiheit der Parteien sowie der Gleichheit und Freiheit der Wahl seien Ausprägungen des Demokratieprinzips. Dem Demokratieprinzip der Verfassung des Landes Brandenburg liege aber der Grundsatz der Gesamtrepräsentation zu Grunde. Nach diesem Prinzip seien die Abgeordneten nicht einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölke­rungs­grup­pe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verant­wort­lich. Diesem Verständnis widerspreche die Idee, dass sich in der Zusam­men­setzung des Parlaments auch diejenige der (wahlberechtigten) Bevöl­ke­rung in ihren vielfältig einzuteilenden Gruppen, Schichten oder Klassen wider­spie­geln soll.“

Mit anderen Worten: Die regierenden Parteien in Brandenburg haben mit diesem Paritätsgesetz nicht weniger als das Demokratieprinzip verletzt. Und ausgerechnet eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und eine andere, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erhält Recht von Verfassungsrichtern.

Das Urteil ist schon das zweite auf Landesebene. Auch in Thüringen wurde im Juli ein ähnliches Paritätsgesetz auf Klage der AfD vom Landesverfassungsgericht gekippt. Initiativen in anderen Ländern und auf Bundesebene für Paritätsgesetze dürften damit einen deutlichen Dämpfer erfahren.

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