Tichys Einblick
"Nein zum Infektionsschutzgesetz"

Auch CDU-MdB Hans-Jürgen Irmer gegen das neue Infektionsschutzgesetz

Selbst in der CDU-Fraktion regt sich Widerstand gegen Merkels Infektionsschutzgesetz. Wir dokumentieren die knallharte Analyse von Hans-Jürgen Irmer.

Hans-Jürgen Irmer (CDU)

picture alliance/dpa | Arne Dedert
Immerhin ein paar Abgeordnete der CDU-Bundestagsfraktion haben den Mut, erstens zum neuen Infektionsschutzgesetz Nein zu sagen, und zweitens, dieses Nein vorab jetzt schon öffentlich zu erklären. Sie tun dies, indem sie das vorleben, was das mittlerweile allerdings arg gebeutelte Grundgesetz vorsieht, nämlich in Artikel 38: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Nur ihrem Gewissen, nicht dem Kanzleramt oder einem Fraktionsvorsitzenden!

Jana Schimke aus Brandenburg gehört dazu.

Ebenso Saskia Ludwig, gleichfalls aus Brandenburg.

Am markantesten hat der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer (69) das geplante neue Infektionsschutzgesetz zerlegt. Er wird mit „Nein“ stimmen und hat dies in einem vierseitigen Schreiben samt neun gewichtigen Punkten an alle seine CDU/CSU-Fraktionskollegen vom 13. April dargelegt. Sein Schreiben liegt TE vor.  

In knapper Form bringt er alle Bedenken auf den Punkt:

  • Es fehlt die Beteiligung des Parlaments;
  • Das Bundeskanzleramt kann ohne jegliche Mitsprache des Bundestags auf dem Verordnungswege umfassend handeln;
  • Das föderale System wird ad absurdum geführt;
  • Mit der Einführung der Ausgangssperre, die von vielen Gerichten gekippt wurde, soll die Justiz zukünftig gezielt ausgeschaltet werden;
  • Es fehlt die Begründung, dass das Virus zwischen 21.00 und 5.00 besonders gefährlich ist;
  • Die Inzidenz als Maßstab des Handelns ist wissenschaftlich längst überholt;
  • Die Folgeschäden werden nicht berücksichtigt – vom Ruin vieler Unternehmen Betriebsaufgaben, Arbeitsplatzverluste, Ruin der Altersversorgung bis zu gesundheitlichen und seelischen Schäden.

„Um es sehr persönlich zusagen, ich akzeptiere nicht, dass mir irgendjemand vorschreibt, wann ich aus dem Haus zu gehen habe.“

Irmer fürchtet, dass mit diesem Gesetz eine Art „Dauerlockdown“ eingeführt werde.

„Gezielte Horrormeldungen tragen zu einer Hysterisierung, aber nicht zur Problemlösung bei. Diese Gesetzesverschärfung fördert die Spaltung der Gesellschaft, missachtet das föderale System und die Gewaltenteilung, entmachtet die Parlamente, delegiert die Verantwortung an die Exekutive und ist ein Angriff auf die Justiz … Ich werde deshalb mit nein stimmen“.

Irmer ist nicht irgendjemand, sondern ein Mann der Geradlinigkeit und der Grundsätze. Der frühere Gymnasiallehrer für Englisch/Erdkunde und Sozialkunde war schon zwischen 1990 und 1995 mit Unterbrechungen Mitglied im Hessischen Landtag gewesen, von 1998 bis 2017 dann ohne Unterbrechung. Dort repräsentierte er die erfolgreiche Hessen-CDU, wie man sie von einem Alfred Dregger, Manfred Kanther und Roland Koch kannte. Zuletzt bekleidete Irmer in der CDU-Fraktion des Hessischen Landtages bis 2015 die Ämter des bildungspolitischen Sprechers und eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Wegen seiner kritischen Äußerungen zum Islam in Deutschland sowie zur Gender-Ideologie geriet er nicht nur beim „grünen“ hessischen Koalitionspartner unter Beschluss, sondern auch in der eigenen Fraktion. 2015 legte er seine Fraktionsämter nieder. 2017 wurde er für den Wahlkreis Wetzlar in den Bundestag gewählt. Vermutlich hatte er auch die Nase voll von „schwarz-grün“ in Hessen. Nun mischt er im Bundestag immer wieder auf, wenn es etwa um Fragen der inneren Sicherheit bzw. Kriminalität geht. Er gilt als Freund der Polizei, in seiner Heimatstadt Wetzlar hat er den Verein „Pro Polizei Wetzlar“ e.V. mitgegründet.

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