Kaum ein Thema steht so für die Abgehobenheit grün-linker Politik wie die Wieder-Ansiedlung in den dicht besiedelten Räumen Europas. Obwohl es nie eine logische Antwort auf die Frage gab, welchen Nutzen ein tödliches Raubtier unter Menschen haben soll. Die Idee basierte auf ideologischen Gedanken und war rückwärtsgewandt, die Umsetzung romantischer Phantasien von Regierenden – gegen den Willen der Regierten. Die Ansiedlung des Wolfs war ein übergeordnetes Projekt. Mehr Geld. Strengere Vorschriften. Über zwei Jahrzehnte konnte es nicht genug davon geben.
Wenn ein Wolf ein Haustier riss, dann galt der emotionale Wert gar nichts. Wenn sein Hund tot vor dem Halter lag, dann sollte der sich nicht so haben. Die Ansiedlung des Wolfes war ein Staatsziel – da müssen Gefühle Regierter schon mal zurückstehen. Doch dann passierte etwas, was die Regierenden dieser Tage mit sehr viel Aufwand zu vermeiden versuchen: Die Realität brach in ihre Blase ein. Ein Wolf riss Dolly, das Pony von Ursula von der Leyen (CDU). Der Präsidentin der EU-Kommission. Was der Regierte hinzunehmen hat, ist dem Regierenden nicht zumutbar. So funktioniert Feudalismus.
Die EU bewies nun, dass sie rasch und unbürokratisch handeln kann. Zumindest, wenn es ein Anliegen der Fürsti… Präsidentin geht. Das Europaparlament hat an diesem Donnerstag beschlossen, dass Wölfe künftig einfacher geschossen werden können. Statt “streng geschützt” steht das Raubtier künftig nur noch in der Kategorie “geschützt”. Das beschloss das Parlament im Eilverfahren. Am Umweltausschuss vorbei. Es musste erst das Pony der Präsidentin sterben, damit in die Politik Vernunft einkehren kann. Dolly sei Dank, ruhe in Frieden.
Mit der Absenkung des Schutzstatus können absurde Entwicklungen vermieden werden, wie sie derzeit in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Dort muss sich Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) voraussichtlich vor der Staatsanwaltschaft Rostock vorantworten. Die ermittelt gegen den Minister, den vorerst seine Immunität schützt, weil der auf das zuständige Landratsamt eingewirkt haben soll, um einen Abschuss herbeizuführen. Das ist laut Naturschutzgesetz vorerst verboten, könnte sich aber für künftige Fälle ändern, wenn der EU-Beschluss in nationales Recht umgemünzt wird.