Tichys Einblick
Gebäudeenergiegesetz

Was die neue Austauschpflicht für Heizungen bedeutet

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Grün geführten Ministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz macht es möglich: Ab Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

IMAGO / Michael Gstettenbauer

Hauseigentümer, die Gas- oder Ölheizkessel betreiben, die vor dem 1.1.1994 eingebaut wurden, müssen die alten Heizungsanlagen Ende 2023 ausmustern. Das regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Doch offenbar sollen viele Geräte wesentlich früher erneuert werden als bisher erwartet. Im GEG-Entwurf heißt es laut der Welt: „Erdöl- und Erdgaskessel, die bis 1996 eingebaut worden sind, dürfen noch bis längstens 2026 betrieben werden.“ Unter „Kesseln“ seien auch Brennwertheizungen zu verstehen, erläutert die Immobilienwirtschaft. Selbst eine gut gewartete und voll funktionstüchtige Gas-Brennwerttherme, die im Jahr 2026 bereits 30 Jahre in Betrieb ist, müsste dann raus. Wer staatliche Förderung zum Austausch von Gas- oder Ölheizkesseln beantragen will, sollte sich demnach vor Ablauf der Frist Gedanken machen.

„Für die im Zeitraum von 1996 bis 2024 eingebauten Kessel wird die zulässige Betriebsdauer jährlich von 30 auf 20 Jahre zurückgeführt, das heißt jährlich um einen gleichbleibenden Zeitraum reduziert (jährlich vier Monate)“, heißt es im Gesetzentwurf.

Im Klartext bedeutet es jedoch: Hauseigentümer, die Gas- oder Ölheizkessel betreiben, die vor dem 1.1.1994 eingebaut wurden, müssen die alten Heizungsanlagen bis Ende 2023 ausmustern. Das war zwar schon seit vergangenem Jahr klar, doch neu ist eben, dass ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Grün geführten Ministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz macht es möglich.

„Einige Ausnahmen sind geplant, etwa für wirtschaftliche und technische Härtefälle. Es soll Übergangsfristen geben und Fernwärme als Alternative ausgebaut werden. Doch in der Regel läuft die 65-Prozent-Regel auf die Wärmepumpe hinaus, auch wenn der dafür genutzte Strom an windschwachen Tagen größtenteils aus Kohlekraftwerken stammt“, kolportiert die Welt. „Allein schon diese Pflicht dürfte insbesondere in energetisch schlechten Einfamilienhäusern teure Rundum-Sanierungen notwendig machen. Nun jedoch zeichnet sich ab, dass zwei Jahre später nicht nur defekte, sondern sogar noch funktionierende Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden müssen, wenn die 65-Prozent-Regel nicht eingehalten wird.“

Interventionen der Verbände der Immobilienwirtschaft fruchten offenkundig nicht. Sie befürchten eine finanzielle Überforderung von privaten Eigentümern, aber auch von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die letztlich die Kosten an ihre Mieter weitergeben würden.

„Eine 2006 eingebaute Gasheizung müsste also nicht erst 2036 ersetzt werden, sondern bereits drei Jahre früher, im Jahr 2033, auch wenn sie dann noch funktioniert. „Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist müssen die Heizungen ausgetauscht und die Vorgaben der 65-Prozent-EE-Regelung eingehalten werden“ – so lautet die Vorgabe aus dem Grünen-geführten Ministerium“, fasst es die Welt zusammen.

Aus Sicht des Heizungshandwerks sei die Einhaltung der 65-Prozent-Regel für kaputte Anlagen schon kaum erfüllbar. Es fehlten Fachkräfte, und auch die Lieferzeiten für Wärmepumpen seien noch sehr lang. Innerhalb von nur zwei Jahren müsste die Anzahl der im Bestand eingebauten Wärmepumpen von etwa 110.000 auf fast 900.000 hochgefahren werden.

Woher, so stellt sich darüber hinaus die Frage, soll denn der Strombedarf hierfür kommen? Manfred Haferburg erläutert hierzu, dass „… ab sofort bis 2030 arbeitstäglich (!) fünf (!) neue Windräder der modernsten 5 MW-Klasse in Betrieb gehen. Dass ab sofort 1.200 Betonmischer täglich zu den Windrad-Fundamenten dieseln. Dass ab sofort 375 Sondertransporte mit den 80 Meter langen Windrad-Flügeln pro Monat über deutsche Straßen geleitet werden müssen. Das sind nur ein paar Beispiele, um die Unmöglichkeit der Lösung der Aufgabe zu illustrieren.“

Hinzu kommt dann noch die EU-Gebäuderichtlinie. Und die bedeutet: Dämmpflicht. Wohnhäuser in der EU sollen bis 2033 auf einen wesentlich höheren Energieeffizienz-Standard gebracht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Die ehrgeizigen EU-Klimaschutzpläne könnten die Sanierungskosten für Wohngebäude in Deutschland auf einen dreistelligen Milliardenbetrag jährlich anwachsen lassen. „In Deutschland müssten fast 45 Prozent aller Wohngebäude innerhalb von neun Jahren saniert werden. Das ist ein absurder Vorschlag“, kommentiert ein Verband der Immobilienbranche. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wären sogar mehr als 50 Prozent des Bestands betroffen. „Allein die Handwerkerkapazitäten werden so etwas nicht ermöglichen“, heißt es weiter.

„Die EU-Regeln müssten noch in nationale Formate gegossen werden. In Deutschland ist deshalb zu erwarten, dass bestimmte hierzulande bekannte Effizienzhausklassen erreicht werden müssen. Würde die Klasse 100 vorgeschrieben, bedeute das jährliche Kosten von 125 Milliarden Euro für Wohnungsunternehmen und Hausbesitzer, rechnen die Absender des Briefs an die Bundesbauministerin vor. Sollte es auf den strengeren Effizienzhausstandard 55 hinauslaufen, beliefen sich die notwendigen Ausgaben für Sanierungen auf 182 Milliarden Euro.“

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