Tichys Einblick
Rotmilane? - her mit neuen Windrädern

Verdient der Naturschutzbund Deutschland (NABU) seinen Namen noch?

Der NABU will bei Windpark-Genehmigungen »eine Ausnahme vom Tötungsverbot« zugestehen. Das Tötungsverbot steht im Bundesnaturschutzgesetz.

imago images / BIA

Was ist noch vom Naturschutzgedanken beim NABU übrig geblieben? Nicht mehr allzu viel, wie es scheint. Der Schutz bedrohter Arten spielt offenbar keine Rolle mehr. Weg mit dem Rotmilan – her mit neuen Windrädern.

Ausgerechnet der Artenschutzreferent des NABU fegt den Artenschutz weg und erklärt jetzt in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk, dass Rotmilan & Co nicht weiter zur Blockade von neuen Windanlagen »missbraucht« werden dürfen. Rotmilane, die durch Windräder erschlagen werden, seien nicht besonders dramatisch.

Das erklärte in vollem Ernst Lars Lachmann vom Naturschutzbund Deutschland NABU. Lachmann ist Ornithologe und weiß, dass der Rotmilan fast nur in Deutschland vorkommt: »Über die Hälfte der Weltpopulation lebt in Deutschland, das heißt, wenn der Vogel in Deutschland aussterben würde, würde es schlecht um diese Art stehen. Das heißt, wir haben eine ganz große Verantwortung für den Rotmilan.«

Dennoch hat er kaum etwas dagegen, dass diesen Exemplaren immer mehr Windräder den Garaus machen, Köpfe oder Flügel abschlagen. Youtube ist voll mit entsprechenden Videos von grausam verendenden Vögeln unter Windrädern. Unter den Opfern sind besonders viele Rotmilane.

Bei seinem Gleitflug sieht dieser auf der Suche nach Beute die mit bis zu 300 km/h heran rasenden Rotoren nicht. Die hacken ihm guillotinengleich ins Genick oder in die Flügel. Jämmerlich verenden sie dann am Boden.

Doch er, Lachmann, »würde sich wünschen, dass im Artenschutz weniger auf Einzel-Individuen geschaut wird, sondern mehr auf die Gesamtpopulation.« In einem Gebiet solle nur noch eine bestimmte Anzahl von Rotmilanen leben. Er will bei Windpark-Genehmigungen »eine Ausnahme vom Tötungsverbot« zugestehen. Das Tötungsverbot steht eigentlich im Bundesnaturschutzgesetz.

Skandalöse Sätze für jemanden, der sich eigentlich um den Bestand einer bedrohten Art einsetzen sollte und zusätzlich noch im deutschen Rat für Vogelschutz sitzt. Lachmann hat sich außerdem an der Kampagne gegen »illegalen Vogelfang in Ägypten« beteiligt. Wie das mit dem Eintreten für die Vogelschredderanlagen hierzulande zusammenpasst, hier hakt der DLF nicht weiter nach.

Stattdessen, so verdreht er merkwürdig, bekomme der Artenschutz ein Imageproblem, wenn mit seiner Hilfe Windräder verhindert werden sollten. Denn das Bundesnaturschutzgesetz, heißt es im Bericht weiter, schütze »auch Partikularinteressen von Bürgerbewegungen, die gegen Windparks mobil« machten.
Klar ist auch: Der NABU verdient seinen Namen nicht mehr. Zu rücksichtlos geht der einstige Naturschutzbund mittlerweile mit der Natur um.

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