Tichys Einblick
Vertragsbruch

Neue Löschungs- und Zensurwelle bei Facebook

In genialem Opportunismus’ stimmte die Kanzlerin im Bundestag gegen die „Ehe für Alle“. Wer sich sachlich gegen diese ausspricht, fängt sich eine 30-Tage-Sperre bei Facebook. Schöne neue Welt. Zeit für eine gerichtliche Prüfung dieses Wahnsinns.

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Durch Facebook rauscht aktuell ein Profillöschungs-Welle. Zurecht eliminiert das soziale Netzwerk dabei offenkundige Fake-Profile, z.B. von den Bikiniträgerinnen, die zum Anklicken irgendwelcher dubioser Seiten animieren wollen und ein bis drei aktuelle Facebook-Freunde, aber ansonsten eine leere Pinnwand haben. Wie auch sonst und schon lange beim „overblocking“, dem Löschen zulässiger Inhalte also, als auch beim unterlassenen Löschen eindeutig rechtswidriger Inhalte, herrscht hier völliges Chaos beim sozialen Netzwerk (umfangreich dokumentiert auf der “Wall of Shame“). Es werden nämlich auch massenhaft und völlig anlasslos Profile ganz normaler Nutzer gelöscht. So traf es vor ein paar Wochen Dr. Naftali Neugebauer, den Geschäftsführer des österreichischen Start-ups „Prikk.World“.

Albern und würdelos
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Der studierte Politikwissenschaftler hatte sich stets nur mit sachlichen und moderaten Postings zu Wort gemeldet. Nach anwaltlichen Schritten gab Facebook das Profil wieder frei, nur um es ca. 10 Tage später erneut zu sperren, um es dann nach erneuter anwaltlicher Kontaktaufnahme erneut freizugeben (und sich immerhin zu entschuldigen). Facebook-Opfer, die sich keinen Anwalt leisten können (denn Facebook trägt nicht gern die Kosten für die Beseitigung der eigenen Fehler) geht es häufig anders. Da wird man mit der lapidaren, rot hinterlegten Information „Konto gesperrt“ konfrontiert und erhält die herablassende Mitteilung:

„Leider können wir dir aus Sicherheitsgründen keine zusätzlichen Informationen zur Sperrung deines Kontos mitteilen. Wir hoffen, dass du für diese endgültige Entscheidung Verständnis hast.”

Diese herablassende Arroganz, mit der Facebook (soweit, wie oft, kein begründeter Anlaß für die Löschung besteht) den Nutzer abfertigt, stellt nicht nur einen Vertragsbruch dar. Denn bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zur Nutzung der Facebook-Dienste handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen. Es ist auch bodenlos, dem betroffenen Nutzer das rechtliche Gehör abzuschneiden und ihm nicht mitzuteilen, warum diese Schritte erfolgt sind. Grundrechte, von der Meinungsfreiheit ganz abgesehen, sind die Sache dieses sozialen Netzwerks nicht.

Auch ansonsten gibt es bei Facebook überaus interessante neuere Entwicklungen. Als Frau Merkel kürzlich auf dem Forum einer Frauenzeitschrift dem Bundestag in einer Art Gnadenakt der Exekutive gestattete, über die „Ehe für Alle“ abzustimmen und die Parlamentarier diese Erlaubnis dankbar wahrnahmen, ermannten sich immerhin 226 Abgeordnete der Union dagegen zu stimmen. Darunter wohl auch, in einem Akt genialen Opportunismus’, die Kanzlerin. Bei Facebook ist man da schon einen Schritt weiter. Wer sich dort in sachlicher Form gegen die „Ehe für Alle“ ausspricht, fängt sich eine 30-Tage-Sperre. Schöne neue Welt. Es wird Zeit, diesen ganzen Irrsinn endlich einmal einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.