Tichys Einblick
Dokumentation

Globaler Pakt für Migration – Der Entwurfstext in voller Länge

Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.

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Kleine Leseanleitung zum Globalen Pakt: Wer den vollständigen Text des Globalen Paktes für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration lesen will, wird es nicht einfach haben. Denn die Autoren haben sich große Mühe gegeben, zu verbergen, worum es wirklich geht. Ob sie es bewusst getan haben, oder es ihre modernistische, linksgrüne Art zu denken ist, die in dem Dokument jede wichtige Aussage unter einem Konvolut von Wörtern und wirren Floskeln verborgen hat, kann in Unkenntnis der einzelnen Autorenschaften nicht beurteilt werden.

Zwei Dinge vor allem stehen dem Begreifen im Wege: Zum einen die teileweise unentwirrbare Mischung aus Wichtigem und einer Unmenge von unwichtigen Details, zum anderen die Technik, Verpflichtungen zu benennen und sie dann scheinbar zu relativieren. Alle wichtigen Aussagen sind vermischt mit den gängigen Beschwörungsformeln der Gegenwart: Nachhaltig, genderbewusst und kindersensibel soll alles sein, aber das Wort Kooperation dominiert alles. Wie einst in Texten der Kommunisten, wo nichts ging ohne die „unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion“, so geht hier nichts ohne Zusammenarbeit. Und ebenso wie einst die Sowjetfreundschaft als ernsthafte Warnung gemeint war, so ist auch die ständige Wiederholung des Kooperationsgebotes ernst zu nehmen. Denn damit wird der Weg aufgezeigt, wie die Befolgung der Verpflichtungen des Paktes aus dem Entscheidungsbereich der Staatsbürger herausgehalten werden soll.

Hat der zu allem entschlossene Leser die Hürde der nur scheinbar bedeutungslosen Floskeln überwunden, steht er schon der nächsten gegenüber: Die Grundsätze, die angeblich von gleicher Wichtigkeit sein sollen, sind es nicht. So lässt sich das Dokument zum Beispiel seitenweise und detailverliebt über die Wichtigkeit und die Form des Datensammelns oder über die Minderung der Überweisungskosten in fremde Länder aus, während ihm nur drei Paragraphen dafür ausreichen, die Unterzeichner zur Ausplünderung der Sozialkassen zugunsten der Migranten zu verpflichten. Die Verfasser haben wirklich an alles gedacht. Neben der geradezu liebevollen Auspinselung von gemeinsamen Volksfesten, musikalischen und kulinarischen Veranstaltungen zur Förderung der Völkerfreundschaft stehen Paragraphen, die ebenso ausführlich die Bespitzelung und Aburteilung von Migrationskritikern vorschreiben. Die gefährlichsten Verpflichtungen sind innerhalb von scheinbar harmlosen Grundsätzen verborgen. Dem Paragraphen 7, „Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren“ könnte man arglos zustimmen, wäre darin nicht auch die Verpflichtung verborgen, alle Migranten, die sich auf den Klimawandel oder andere Naturereignisse berufen, aufnehmen zu müssen.

Wenn der Leser in dem Durcheinander von Wichtigem und Nebensächlichem noch nicht verloren gegangen ist, wird er auf scheinbare innere Widersprüche des Paktes stoßen und sich folgerichtig fragen, welche Behauptungen nun wirklich gelten sollen. Denn einerseits hat jeder Unterzeichner einer weitgehenden Einschränkung der nationalen Souveränität seines Staates zugestimmt, egal ob es sich um das Grenzregime, die Auswahl der Migranten oder die Verpflichtungen den Migranten gegenüber handelt. Auf der anderen Seite wird an mehreren Stellen versichert, eben jene nationale Souveränität und Gesetzlichkeit nicht aufheben zu wollen. Damit bietet das Dokument die wichtigste Argumentationshilfe für seine Befürworter: Alles sei harmlos, schließlich könne man selbst entscheiden, wie und was davon verwirklicht werde. Nur, warum dann überhaupt eine Verpflichtung unterschreiben? Und warum dann die vielen Paragraphen darüber, wie die Erfüllung der Verpflichtungen von der UN und etlichen Gremien regelmäßig kontrolliert werden?

Nein, geneigter Leser, nehmen Sie jeden Paragraphen ernst, jeder ist genau so gemeint, wie er da steht. Und wenn Sie nun zu guter Letzt denken sollten, solche Satzungetüme und grammatikalische Entgleisungen wie in diesem Text könne es gar nicht geben, so sei Ihnen versichert, dass auch dies von den Verfassern so gewollt ist. Die Vergewaltigung der Sprache geht immer einher mit der Vergewaltigung der Wirklichkeit.

TEXT:

Wir, Staatspräsidenten und Ministerpräsidenten sowie hochrangige Vertreter der Staaten, die sich in Marokko am 10. und 11. Dezember 2018 versammelt haben, bestätigen nochmals unsere Unterstützung für die New Yorker Erklärung über Flüchtlinge und Migranten und sind entschlossen, einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Zusammenarbeit in allen Bereichen der internationalen Migration zu leisten. Wir haben deshalb diesen Globalen Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration verabschiedet.

Präambel

1. Dieser Globale Pakt entspricht den Zielen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen.

2. Er beruht ebenso auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte; auf dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und auf anderen internationalen Vereinbarungen über Menschenrechte (…)

UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation
3. Diskussionen über internationale Migration auf globaler Ebene sind nicht neu. Wir erinnern an die Fortschritte, die im Laufe der hochrangig geführten Gespräche der Vereinten Nationen 2006 und 2013 erreicht wurden. Wir anerkennen die Bedeutung der Beiträge, die durch das Globale Forum für Migration und Entwicklung 2007 geleistet wurden. Diese Zusammenkünfte ebneten den Weg für die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten, mit der wir uns verpflichtet hatten, in zwei voneinander unabhängigen Prozessen einen Globalen Pakt für Flüchtlinge zu erarbeiten und diesen Globalen Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu verabschieden. Die beiden Globalen Pakte zusammen bilden einen komplementären Rahmen für die internationale Zusammenarbeit und erfüllen den Auftrag, wie in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten niedergelegt wurde. Dort wurde auch festgestellt, dass Migranten und Flüchtlinge vielen gemeinsamen Herausforderungen und Verwundbarkeiten ausgesetzt sind.

4. Flüchtlingen und Migranten stehen die gleichen universellen Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu, die immer respektiert, geschützt und erfüllt sein müssen. Allerdings sind Migranten und Flüchtlinge deutlich unterscheidbare Gruppen, für die besondere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Nur Flüchtlinge werden international durch das internationale Recht für Flüchtlinge geschützt. In diesem Globalen Pakt nehmen wir Bezug auf Migranten und präsentieren einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Bereichen der Migration.

5. Wir schätzen sehr die Beiträge, die die Mitgliedstaaten und die maßgeblichen Interessenvertreter im Laufe der Konsultationen und der Bestandsaufnahmen während des Vorbereitungsprozesses für den Globalen Pakt geleistet haben, ebenso den Bericht des Generalsekretärs mit dem Titel „Wie Migration für alle funktionieren kann“ („Making Migration Work for All“).

6. Der Globale Pakt ist ein Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit in Sachen Migration. Er fußt auf der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und der Addis Ababa Action Agenda, sowie den Inhalten des 2013 verabschiedeten hochrangigen Dialogs über internationale Migration und Entwicklung. Ebenso baut er auf den Bericht des früheren UN-Sonderbeauftragen für internationale Migration und Entwicklung aus dem Jahre 2017 auf.

Hybris
Die UN legt die Lunte an sich selbst
7. Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Rahmen für die Zusammenarbeit, das auf die Verpflichtungen aufbaut, wie sie von den Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung über Flüchtlinge und Migranten verabschiedet wurden. Er unterstützt die internationale Zusammenarbeit zwischen allen wichtigen Teilnehmern im Bereich Migration. Damit anerkennen wir, dass kein Staat allein imstande ist, mit der Migration umzugehen, zugleich bestätigen wir die Souveränität der Staaten und ihre dem internationalen Recht entsprechenden Verpflichtungen.
Unsere Vision und Leitprinzipien

8. Der Globale Pakt bringt unsere kollektive Verpflichtung zum Ausdruck, die Kooperation im Bereich der internationalen Migration zu vertiefen. Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehe sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an. Diese positiven Auswirkungen können durch die Verbesserung der Regierungstätigkeit optimiert werden. Die Mehrheit der Migranten überall in der Welt reist, lebt und arbeitet in einer sicheren, geregelten und planmäßigen Art. Trotzdem beeinflusst die Migration unsere Länder, Gemeinschaften, die Migranten und ihre Familien in verschiedener und oft in einer nicht vorhersehbaren Art.

9. Es ist wichtig, dass uns die Herausforderungen und Chancen der internationalen Migration vereinen statt zu spalten. Der Globale Pakt schafft ein gemeinsames Verständnis, gemeinsame Verantwortung und die Gemeinsamkeit der Zielsetzungen in Fragen der Migration, so, dass sie für alle funktionieren kann.

Gemeinsames Verständnis

10. Der Globale Pakt ist das Produkt einer bisher nie dagewesenen Menge an Fakten und Daten, die im Laufe eines offenen, transparenten und inklusiven Prozesses gesammelt wurden. Wir teilten unsere Wirklichkeiten und hörten verschiedene Stimmen, die unser gemeinsames Verständnis dieses komplexen Phänomens bereicherten und formten. Wir erfuhren, dass Migration einer der entscheidenden Züge unserer globalisierten Welt ist. Sie verbindet Gesellschaften über alle Regionen hinweg, so dass alle Länder sowohl Orte des Ursprungs, des Transits und des Zieles sind. Wir stellen fest, dass ständig internationale Anstrengungen unternommen werden müssen, um unser Wissen über die Migration zu mehren und die Analysen zu vertiefen. So kann das Potential für nachhaltige Entwicklung für alle entfesselt werden. Wir müssen zuverlässige Daten sammeln und verbreiten. Wir müssen sicherstellen, dass heutige und zukünftige Migranten vollständig über ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für sichere, geregelte und planmäßige Migration sowie über die Risiken der ungeregelten Migration informiert sind. Wir müssen alle Bürger mit objektiven, evidenzbasierten, klaren Information versehen über die Vorteile und die Herausforderungen der Migration, damit die irreführenden Erzählungen, die die Migranten in schlechtem Licht erscheinen lassen, zerstreut werden.

Gemeinsame Verantwortung

11. Der Globale Pakt liefert eine allumfassende Vision der globalen Migration und stellt fest, dass eine umfassende Annäherung notwendig ist, um die übergreifenden Vorteile der Migration zu optimieren. Auch müssen die Risiken und Herausforderungen angesprochen werden, die für Individuen und Gemeinschaften in den Herkunftsländern, den Transitländern und den Zielländern bestehen. Kein Land kann die Herausforderungen und Chancen dieses globalen Phänomens alleine meistern. Mit unserem umfassenden Ansatz wollen wir durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination von Maßnahmen, wie im Globalen Pakt niedergelegt, die sichere, geregelte und planmäßige Migration fördern und das Vorkommen und die negativen Folgen der ungeregelten Migration vermeiden. Wir, die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen, stellen fest, dass wir eine gemeinsame Verantwortung einander gegenüber tragen, die Migration betreffenden Bedürfnisse und Sorgen anzusprechen, und dass wir die alles überragende Verantwortung haben, die Menschenrechte aller Migranten unabhängig von ihrem Migrantenstatus zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen, und zugleich die Sicherheit und Wohlstand aller Gemeinschaften zu fördern.

12. Das Ziel des Globalen Paktes ist es, die Gegentendenzen und strukturellen Faktoren zu mindern, die Menschen daran hindern, ein nachhaltiges Auskommen in ihren Heimatländern aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und sie deshalb zwingen, ihre Zukunft anderswo zu suchen. Er soll die Risiken und die Verwundbarkeit, denen Migranten in den verschiedenen Stadien der Migration ausgesetzt sind, reduzieren, indem ihre Menschenrechte erfüllt, respektiert und verteidigt werden und ihnen Betreuung und Hilfe geboten wird. Er spricht die legitimen Sorgen der Gemeinschaften an und stellt fest, dass die in verschiedenem Maße erfolgenden demographischen, wirtschaftlichen, sozialen Veränderungen sowie Veränderungen der Umwelt Folgen für die Migration haben, beziehungsweise von ihr verursacht werden können. Er strebt an, beispielhafte Verhältnisse zu schaffen, die alle Migranten befähigen, unsere Gesellschaften durch ihren menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern, und uns so befähigen, zur nachhaltigen Entwicklung auf der lokalen, nationalen, regionalen und globalen Ebene beizutragen.

Gemeinsame Zielsetzungen

13. Der Globale Pakt stellt fest, dass sichere, geregelte und planmäßige Migration allen dienlich ist, wenn sie in einer gut informierten, geplanten Art und in allseitigem Einverständnis erfolgt. Migration sollte niemals ein Akt der Verzweiflung sein. Und wenn doch, so ist es unsere Pflicht zusammenzuarbeiten, um den Bedürfnissen der Migranten, wenn sie sich in einer verletzlichen Situation befinden, zu entsprechen, und die entsprechenden Herausforderungen zu meistern. Wir müssen zusammenarbeiten, um Bedingungen zu schaffen, unter denen Gemeinschaften und Individuen sicher und in Würde in ihren eigenen Ländern leben können. Wir müssen Leben retten und Leid von den Migranten fernhalten. Wir müssen Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihre Inklusion und den sozialen Zusammenhalt stärken. Wir müssen eine größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir zum Wohl aller die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen.

14. Der Erfolg beruht auf gegenseitigem Vertrauen und der Solidarität von Staaten, indem sie die Grundsätze und Verpflichtungen des Globalen Paktes erfüllen. Wir stehen zusammen im Geiste einer Win-Win-Kooperation, um die Herausforderungen und die Chancen der Migration in allen ihren Aspekten durch gemeinsame Verantwortung anzunehmen. Wir unternehmen diesen historischen Schritt im Bewusstsein der gemeinsamen Zielsetzung. Wir sind dessen vollständig bewusst, dass der Globale Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration zwar ein Meilenstein ist, jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen sein kann. Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog bei den Vereinten Nationen durch einen Mechanismus der regelmäßigen und effektiven Nachbereitung und Überprüfung fortzusetzen, um sicherzustellen, dass der Text dieses Dokuments in konkrete Aktionen zum Wohle von vielen Millionen Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt wurde.

15. Wir sind uns darüber einig, dass der Globale Pakt auf einer Reihe von zusammenhängen und sich gegenseitig bedingenden Prinzipien beruht.

Menschenzentriert: Der Globale Pakt hat eine starke menschliche Dimension, die der Erfahrung von Migration inherent ist. Er befürwortet das Wohl der Migranten und der Mitglieder von Gemeinschaften in den Ländern des Ursprungs, des Transits und der Destination. Das heißt, im Zentrum des Globalen Paktes steht das Individuum.

Internationale Kooperation: Der Globale Pakt ist ein Rahmen für die Kooperation, die nicht gesetzlich bindend ist. Es stellt fest, dass kein Staat eigenständig die Migration behandeln kann, da das Phänomen inherent transnational ist. Sie benötigt internationale, regionale und bilaterale Kooperation und Dialog. Ihre Bedeutung beruht auf ihrem konsensbasierten Charakter, ihrer Glaubwürdigkeit, ihrem kollektiven Ursprung, der gemeinsamen Verwirklichung und ihrer Fortschreibung und Kontrolle.

Nationale Souveränität: Der Globale Pakt unterstreicht das souveräne Recht von Staaten, ihre Migrationspolitik selbst zu bestimmen und ihr Vorrecht, ihre Migrationspolitik ihrer Rechtsprechung und dem internationalen Recht entsprechend zu regeln. Ihrer souveränen Rechtsprechung entsprechend können die Staaten zwischen dem regulären und irregulären Migrantenstatus unterscheiden, mit inbegriffen sind die Entscheidungen über juristische und politische Maßnahmen zur Implementierung des Globalen Paktes; dabei können die verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Erfordernisse der Einreise, der Niederlassung und der Arbeit in Einklang mit dem internationalen Recht berücksichtigt werden.

Rechtsstaatlichkeit: Der Globale Pakt stellt fest, dass die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Zugang zur Rechtsprechung zu den Grundlagen für alle Aspekte der Migrationspolitik gehören. Das bedeutet, dass der Staat, private und öffentliche Institutionen und Einheiten ebenso wie Personen den Gesetzen folgen müssen, die in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht öffentlich bekanntgegeben, für alle gleich durchgesetzt und vor unabhängigen Gerichten verhandelt werden müssen.

Nachhaltige Entwicklung: Der Globale Pakt beruht auf der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und baut darauf, dass Migration eine multidimensionale Realität von großer Bedeutung sowohl für die nachhaltige Entwicklung der Länder des Ursprungs, des Transits und des Zieles ist, was nach einer kohärenten und umfassenden Antwort verlangt. Migration führt zu positiven Entwicklungen und zur Realisierung der Ziele der Agenda 2030, insbesondere dann, wenn sie richtig gemanagt wird. Der Globale Pakt zielt darauf, das Potential der Migration bei dem Erreichen der Ziele der nachhaltigen Entwicklung ebenso wie die zukünftigen Auswirkungen dieser Errungenschaft auf die Migration selbst zu entfesseln.

Menschenrechte: Der Globale Pakt beruht auf dem internationalen Recht der Menschenrechte und steht fest zu den Prinzipien gegen Rückbau und Diskriminierung. Mit der Implementierung des Globalen Paktes stellen wir sicher, dass die Menschenrechte aller Migranten, Respekt und Schutz mit inbegriffen, auf allen Stufen des Migrationskreislaufes erfüllt werden, unabhängig von ihrem Migrantenstatus. Wir bestätigen noch einmal unsere Entschlossenheit, alle Formen der Diskriminierung – Rassismus, Xenophobie und Intoleranz gegenüber den Migranten und ihren Familien mit inbegriffen – zu bekämpfen.

Genderbewusst: Der Globale Pakt stellt sicher, dass die Menschenrechte von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen während aller Stadien der Migration respektiert werden, ihre spezifischen Bedürfnisse richtig verstanden und behandelt werden, und sie als Agenten der Veränderung bestärkt werden. Er etabliert die Gendersicht, fördert die Gender-Gleichberechtigung und bestärkt alle Frauen und Mädchen, indem er ihre Unabhängigkeit, Handlungs- und Führungsfähigkeit anerkennt, um davon wegzukommen, Frauen nur als Opfer zu betrachten.

Kindersensibel: Der Globale Pakt unterstützt die bereits bestehenden internationalen rechtlichen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit Kinderrechten existieren. Er hält sich an das Prinzip, immer im besten Interesse der Kinder zu handeln. Dies muss die primäre Überlegung in allen Situationen sein, in denen Kinder im Zusammenhang mit der internationalen Migration betroffen sind, unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder mit inbegriffen.

Regierungsweiter Ansatz: Die Migration ist eine multidimensionale Realität, die nicht durch einzelne Bereiche der Regierungstätigkeit angesprochen werden kann. Um wirksame Migrationspolitik und -praxis zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es eines regierungsweiten Ansatzes, der sicherstellt, dass die Politik horizontal wie vertikal über alle Sektoren der Regierungstätigkeit hinweg kohärent ist.

Gesellschaftsumfassender Ansatz: Der Globale Pakt fördert eine breite, viele Interessengruppen einbeziehende Partnerschaft, um die Migration in allen ihren Dimensionen ansprechen zu können. Dazu gehören die Migranten, Diasporas, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, die Hochschulen, der Privatsektor, Parlamentarier, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsorganisationen, die Medien und andere Interessengruppen der Migrationspolitik.

Unser Rahmen der Zusammenarbeit

16. Mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten haben wir eine politische Erklärung und eine Reihe von Verpflichtungen angenommen. Wir bestätigen diese Erklärung im vollen Umfang. Darauf aufbauend legen wir einen aus 23 Grundsätzen bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit, die Umsetzung, Nachbereitung und Überprüfung fest. Jeder Grundsatz enthält eine Verpflichtung. Daraus leiten wir eine Reihe von Aktionen ab, die wir für bedeutende politische Instrumente und bewährte Verfahren halten. Aus der Verwirklichung dieser 23 Grundsätze werden Handlungen abgeleitet, um sichere, geregelte und planmäßige Migrationszyklen zu erreichen.

Grundsätze für sichere, geregelte und planmäßige Migration

1. Genaue und zerstreute Daten sammeln als Basis für eine evidenzbasierte Politik;
2. Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen;
3. Genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen in allen Phasen der Migration;
4. Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen;
5. Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten;
6. Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist;
7. Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren;
8. Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen;
9. Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken;
10. Den Menschenhandel im Zusammenhang der internationalen Migration verhindern, bekämpfen und ausmerzen;
11. Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten;
12. Die Zuverlässigkeit und Vorhersagbarkeit bei der angemessenen Prüfung, Bewertung und Zurückweisung im Laufe des Migrationsverfahrens stärken;
13. Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden;
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Hilfe und Kooperation während des Migrationszyklus;
15. Zugang zur Grundversorgung für Migranten;
16. Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen;
17. Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen;
18. In die Entwicklung der Fertigkeiten von Migranten investieren und sicherstellen, dass die Fertigkeiten, Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten anerkannt werden;
19. Bedingungen dafür schaffen, dass Migranten und Diasporas umfassend zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können;
20. Die schnellere, sicherere und preiswertere Möglichkeiten für Überweisungen sowie die finanzielle Inklusion der Migranten fördern;
21. Kooperation bei der Sicherstellung von sicherer und würdevoller Heimkehr und Rückübernahme sowie der nachhaltigen Reintegration;
22. Mechanismen für die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderen Leistungen entwickeln;
23. Die internationale Zusammenarbeit für sichere, geregelte und planmäßige Migration soll gestärkt werden.

Grundsätze und Verpflichtungen

Grundsatz 1: Genaue und zerstreute Daten als Basis für eine evidenzbasierte Politik sammeln.

17. Wir verpflichten uns, die globale Evidenzgrundlage über die internationale Migration zu verstärken, indem wir in das Sammeln, die Analyse und die Verbreitung von genauen, verlässlichen und vergleichbaren Daten investieren und sie verbessern. Die Daten müssen nach Geschlecht, Alter, Migrationsstatus und anderen, im nationalen Rahmen bedeutenden Kriterien differenziert werden, zugleich muss das Recht auf die Privatsphäre entsprechend dem internationalen Menschenrecht zum Schutz von persönlichen Daten gewahrt bleiben. Wir verpflichten uns im Weiteren, dass diese Daten der Forschung zugutekommen, eine kohärente und evidenzbasierte Politik und eine richtig informierte öffentliche Debatte unterstützen und längerfristig die effektive Beobachtung und Einschätzung der Verpflichtungen ermöglichen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Eine umfassende Strategie soll ausgearbeitet und implementiert werden, um die Migrationsdaten auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu verbessern; alle relevanten Interessengruppen unter der Leitung der UN-Statistikkommission sollen mit einbezogen werden, um die Methodologie der Datensammlung zu harmonisieren, die Analyse und Verbreitung von Migrationsdaten und Kennziffern zu verbessern.
b. Die internationale Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Migrationsstatistiken und nationalen Datensystemen soll verbessert werden. Dazu gehört die Entwicklung und Anwendung einer statistischen Definition des internationalen Migranten, die Erarbeitung einer Reihe von Standards zur Messung der Migrantenpopulation und ihrer Bewegungen, die Dokumentation der Muster und Tendenzen der Migration, der Eigenschaften der Migration sowie der treibenden Kräfte und Folgen der Migration.
c. Ein globales Programm zur Vergrößerung der nationalen Kapazitäten zur Sammlung von Daten, zur Analyse, Verbreitung und Teilung von Daten soll erarbeitet werden. Datenlücken und die vorherrschenden Migrationstrends sollen verifiziert, die Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen auf allen Ebenen gefördert, das zielgerichtete Training, die finanzielle und technische Unterstützung sowie die Erschließung neuer Datenquellen, Big Data mit inbegriffen, erschlossen werden und regelmäßig durch die UN-Statistikkommission ausgewertet werden.
d. Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration, zu den Beiträgen der Migranten und ihrer Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung sollen gesammelt und analysiert werdem, mit Blick auf die Implementierung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und anderer verwandter Strategien und Programme auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene.
e. Die Weiterentwicklung von schon existierenden Datenbanken und Datenspeicher auf globaler und regionaler Ebene sowie die Zusammenarbeit zwischen ihnen soll gefördert werden, dazu gehört auch das IOM Datenportal Globale Migration, das Global Knowledge Partnership on Migration and Development der Weltbank, um bedeutende Daten systematisch, transparent und benutzerfreundlich zu konsolidieren und die Zusammenarbeit unter den Agenturen zu fördern und um Doppelungen zu vermeiden.
f. Regionale Zentren für die Erforschung und Beobachtung der Migration und der Ausbildung darüber sollen gegründet und gestärkt werden, wie zum Beispiel das African Observatory for Migration and Development, um Daten im Einklang mit den Standards der Vereinten Nationen zu sammeln und zu analysieren. Dazu gehören Daten über bewährte Verfahren, die Leistungen der Migranten, die übergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leistungen und Herausforderungen der Migration in den Herkunftsländern, in den Ländern des Transits und des Ziels, ebenso wie über die treibenden Kräfte der Migration, um gemeinsame Strategien in Zusammenarbeit mit regionalen und subregionalen Mechanismen zu erarbeiten und die Werte der verstreuten Migrationsdaten zu heben.
g. Die Sammlung nationaler Daten soll so bald wie möglich optimiert werden, indem bei den nationalen Volkszählungen migrationsbezogene Themen berücksichtigt werden wie Geburtsland, Geburtsland der Eltern, Staatsbürgerschaften, Wohnort fünf Jahre vor der Volkszählung, Tag der Ankunft und Gründe für die Migration; darüber hinaus sollen die fristgerechte Analyse und die Verbreitung der Daten für statistische Zwecke in einer den internationalen Standards entsprechenden getrennten tabellarischen Form erfasst werden.
h. Studien sollen über Haushalte, Arbeitskräfte und andere Themen, über die soziale und wirtschaftliche Integration der Migranten durchgeführt werden, standardisierte Migrationsmodule zu den schon existierenden Haushaltsstudien hinzugefügt werden, um die nationale, regionale und internationale Vergleichbarkeit sicherzustellen, die Daten durch öffentlich nutzbare statistische Mikrodaten-Dateien zu verbreiten.
i. Die Zusammenarbeit zwischen den für die Migrationsdaten zuständigen staatlichen Einheiten und den nationalen Statistikämtern bei der Erstellung von Migration betreffenden Statistiken soll gefördert werden. Dazu gehört die Nutzung von Verwaltungsunterlagen wie der Grenzübertritte, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Geburtsregister und anderer wichtiger Quellen bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
j. Landesspezifische Migrationsprofile sollen entwickelt und genutzt werden, die alle verstreuten Daten über alle migrationsrelevanten Aspekte im nationalen Zusammenhang enthalten, wozu auch die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes gehören, sowie die Nachfrage und das Vorhandensein von Fertigkeiten, die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltauswirkungen der Migration, Überweisungskosten, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Arbeits- und Lebensbedingungen, Löhne, die Bedürfnisse der Migranten und der sie aufnehmenden Gemeinschaften, um eine wissenschaftliche fundierte Migrationspolitik zu entwickeln.
k. In den Herkunftsländern, den Ländern des Transits und den Zielländern soll mit den wichtigen Interessengruppen kooperiert werden, um die Forschung und Studien über den Zusammenhang der Migration mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, die Beiträge und Fertigkeiten der Migranten und Diasporas sowie ihre Bindungen an die Herkunfts- und Zielländern zu untersuchen.

Grundsatz 2: Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen.

Wir verpflichten uns, vorbildliche politische, wirtschaftliche, soziale und umweltmäßige Zustände für die Menschen zu schaffen, damit sie ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben in ihrem eigenen Land führen, ihre persönlichen Wünsche erfüllen können, zugleich stellen wir sicher, dass Verzweiflung und die Verschlechterung der Umweltbedingungen sie nicht dazu zwingen, ihr Auskommen durch ungeregelte Migration anderswo zu suchen. Wir verpflichten uns außerdem, die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung beschleunigt und vollständig zu verwirklichen, sowie auf andere bestehende Rahmenprogramme aufzubauen und sie in die Tat umzusetzen, um die Gesamtauswirkung des Globalen Paktes für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration zu fördern.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, die Zielsetzungen der Addis Ababa Action Agenda, sollen umgesetzt werden, die Verpflichtung, die am weitesten zurückliegenden zu fördern, ebenso das Pariser Abkommen sowie das Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030 sollen verwirklicht werden.
b. Es soll in Programme investiert werden, die die Erfüllung der Zielsetzungen der Nachhaltigen Entwicklung durch die Staaten fördern, mit dem Ziel, jene Gegentendenzen und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu zwingen, ihre Geburtsland zu verlassen. Dazu gehört die Behebung der Armut, Schaffung von Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und sanitären Einrichtungen, Bildung, inklusive wirtschaftliche Entwicklung, Infrastruktur, städtischer und ländlicher Entwicklung, Schaffung von Beschäftigung, anständiger Arbeit, Gendergleichheit, die Förderung von Frauen und Mädchen, die Stärkung der Widerstandskraft gegen Naturkatastrophen und die Reduzierung der Risiken von Naturkatastrophen, die Eindämmung des Klimawandels, die Behandlung der sozioökonomischen Auswirkungen jedweder Gewalt, die Abschaffung der Diskriminierung, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierung, Sicherstellung des Zugangs zum Rechtswesen und der Schutz der Menschenrechte, ebenso wie die Schaffung und Aufrechterhaltung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften mit effektiven, berechenbaren und transparenten Institutionen.
c. Mechanismen zur Beobachtung und Vorhersage von Risiken und Bedrohungen, die Migrationsbewegungen auslösen könnten, sollen eingeführt und gestärkt werden, Frühwarnsysteme, Notfallprozeduren und -instrumente sollen entwickelt, Notfallaktionen durchgeführt und der Wideraufbau nach Notfällen soll in enger Kooperation mit anderen Ländern, den wichtigen nationalen und lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsorganisationen und der Zivilgesellschaft unterstützt werden.
d. In die nachhaltige Entwicklung auf lokaler und nationaler Ebene in allen Regionen soll investiert werden, so, dass die Menschen ihr Leben verbessern und ihre Zielsetzungen erreichen können. Die dauerhafte, inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung soll durch private und ausländische direkte Investitionen, Vergünstigungen im Handel gefördert werden, um positive Verhältnisse zu schaffen, die es den Gemeinschaften und Individuen ermöglichen, die Chancen in ihren eigenen Ländern zu nutzen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
e. In die Entwicklung des Humankapitals soll investiert werden, indem man das Unternehmertum fördert, die Bildung, die Berufsausbildung und Programme zur Entwicklung von Fertigkeiten und Partnerschaften unterstützt, produktive Beschäftigungsmöglichkeiten schafft, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, in Kooperation mit dem privaten Sektor, den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren, die Abwanderung der qualifizierten Arbeitskräfte zu verhindern und die Ausbildung von Hochqualifizierten zu fördern und so die Vorteile der demographische Dividende zu nutzen.
f. Die Zusammenarbeit zwischen den humanitären Organisationen und Entwicklungshelfern bei der Erstellung von gemeinsamen Analysen, Projekte mit mehreren Gebern und mehrjährigen Zyklen soll entwickelt werden, um langfristige Entwicklungen und Ergebnisse zu ermöglichen, die den Respekt vor den Rechten der betroffenen Individuen, die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung sowie die Eigenständigkeit fördern und sicherstellen, dass diese Anstrengungen das Thema Migration mit beinhalten.
g. Die Migranten sollen bei den Programmen für die nationalen Vorbereitungen und Notfallplänen berücksichtigt werden, bei Berücksichtigung der wichtigen Empfehlungen von staatlichen konsultativen Prozessen, wie die Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (MICIC Richtlinien).

Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels und Umweltzerstörung

h. Die gemeinsamen Anstrengungen zur Analyse und Austausch von Informationen zum besseren Verständnis, Kartographierung und Vorhersage von Migrationsbewegungen sollen verstärkt werden, insbesondere von solchen, die die Folgen von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels, der Umweltzerstörung ebenso wie anderen widrigen Situationen sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Respekts, des Schutzes und der Wahrung der Menschenrechte für alle Migranten.
i. Anpassungs- und Widerstandsstrategien für plötzliche und langsam entwickelnde Naturkatastrophen, für die negativen Auswirkungen des Klimawandels, für Umweltzerstörung wie zum Beispiel Verwüstung, Devastierung, Dürre, Ansteigen des Meeresspiegels sollen entwickelt werden. Dabei sollen die möglichen Folgen für mögliche Migration berücksichtigt werden, die Priorität sollte dabei die Anpassung in den Ursprungsländern sein.
j. Die Erwägungen über die Bevölkerungsverschiebungen sollten Teil der Vorbereitung von Strategien zur Katastrophenbewältigung sein. Dazu gehören die Kooperation mit Nachbarländern und wichtigen anderen Ländern bei der Frühwarnung, die Planung von Kontingenten, der Bevorratung, von Koordinationsmechanismen, Evakuierungen, Empfang und Hilfeleistungen sowie öffentliche Informationen.
k. Um die Verwundbarkeit von Personen, die von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen betroffen sind, anzusprechen, sollen Vorgehensweisen und Mechanismen auf lokaler und regionaler Ebene entwickelt und harmonisiert werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen humanitäre Hilfe erhalten, die alle ihre Grundbedürfnisse abdeckt und ihre Rechte vollständig respektiert, wo auch immer sie sich aufhalten mögen; gefördert werden sollen nachhaltige Ergebnisse, die ihre Widerstandskraft und Eigenständigkeit stärken bei Berücksichtigung der Möglichkeiten der betroffenen Länder.
l. Kohärente Ansätze zur Behandlung der Herausforderungen durch Migrationsbewegungen im Zusammenhang mit plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen sollen entwickelt werden, bei Berücksichtigung von wichtigen Empfehlungen von Konsultationen auf Staatenebene wie die Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (MICIC Richtlinien).

Grundsatz 3: In allen Phasen der Migration genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen.

19. Wir verpflichten uns, unsere Anstrengungen zu verstärken, um genaue, rechtzeitige, allgemein zugängliche und transparente Informationen über die Aspekte, die die Migration betreffen, für und unter den Staaten, für die Gemeinschaften und die Migranten in allen Etappen der Migration bereitzustellen. Wir verpflichten uns außerdem, die Informationen zu nutzen, um eine Migrationspolitik zu entwickeln, die ein hohes Maß an Vorhersagbarkeit und Verlässlichkeit für alle Betroffenen aufweist.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Eine zentrale und öffentlich zugängliche nationale Website soll eingerichtet und öffentlich gemacht werden, um die Informationen über vorhandene Optionen der ordentlichen Migration bekannt zu machen. Dazu gehören die landesspezifischen Migrationsgesetze und Politiken, Visa-Erfordernisse, Formalitäten der Beantragung, Kosten und Kriterien der Umsetzung, Erfordernisse für eine Arbeitserlaubnis, die Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation, Berechtigungsnachweise bzw. gleichwertige Nachweise, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, um die Entscheidungsfindung der Migranten zu ermöglichen.
b. Die systematische bilaterale, regionale und internationale Kooperation und den Dialog beim Austausch von Informationen über Entwicklungen, die die Migration betreffen, soll gefördert und verbessert werden. Dazu gehören gemeinsame Datenbanken, Online-Plattformen, internationale Ausbildungszentren und Verbindungsnetzwerke. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und müssen persönliche Daten geschützt werden.
c. Offene und zugängliche Informationszentren sollen entlang der wichtigen Migrationsrouten eingerichtet werden, die den Migranten genderbewusste und kindersensible Unterstützung und Beratung liefern, die Kommunikation mit Konsulatsvertretern der Ursprungsländer soll ermöglicht, wichtige Informationen über Menschenrechte und Grundfreiheiten bereitgestellt, angemessener Schutz und Hilfeleistung sollen geboten, Optionen und Übergänge zur regulären Migration sowie die Möglichkeiten der Rückkehr in der Sprache, die die betreffende Person versteht, sollen aufzeigt werden.
d. Die neu angekommenen Migranten sollen mit zielgerichteten, genderbewussten und kindersensiblen, zugänglichen und umfassenden Informationen und juristischen Wegweisern über ihre Rechte und Pflichten versorgt werden, dazu gehören Informationen über die Befolgung der nationalen und lokalen Gesetze, die Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen, die Anpassung des Migrantenstatus, die Registrierung bei Behörden, Zugang zu Gerichten, um Beschwerden einreichen zu können über die Verletzung der Rechte, sowie der Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen.
e. Mehrsprachige, genderbewusste und evidenzbasierte Informationskampagnen sollen gefördert, Sensibilisierungsveranstaltungen und Schulungen vor der Abreise sollen in den Ursprungsländern in Kooperation mit den lokalen Behörden, konsularischen und diplomatischen Vertretungen, dem Privatsektor, den Universitäten, Migranten- und Diaspora-Organisationen und der Zivilgesellschaft veranstaltet werden, um die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern, und ebenso auf die Risiken der irregulären und unsicheren Migration aufmerksam zu machen.

Grundsatz 4: Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen.

20. Wir verpflichten uns das Recht aller Personen auf eine legale Identität zu verwirklichen, indem wir alle unsere Staatsbürger mit Nachweisen der Nationalität und relevanten Dokumenten versehen, um nationalen und lokalen Behörden zu ermöglichen, die legale Identität eines Migranten während der Einreise, des Aufenthalts und der Rückkehr zu ermitteln, wirksame Migrationsprozeduren, effiziente Bereitstellung von Dienstleistungen und eine bessere öffentliche Sicherheit zu ermöglichen. Wir verpflichten uns im Weiteren durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass die Migranten auf allen Stationen der Migration mit adäquater Dokumentation und Standesurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden versehen werden, um ihnen die effektive Ausübung ihrer Menschenrechte zu ermöglichen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Standesämter sollen verbessert werden, um nicht registrierte Personen und in anderen Ländern lebende Landsleute zu erreichen, um sie mit den wichtigen Identitätsdokumenten und standesamtlichen Dokumenten zu versehen. Das bedeutet, dass die Kapazität erhöht und in die Informations- und Kommunikationstechnologie investiert werden soll. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und persönliche Daten geschützt werden.
b. Die Reisedokumente sollen in Einklang mit den Spezifikationen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation harmonisiert werden, vollständig kompatible und allgemein anerkannte Reisedokumente sollen bereitgestellt, ebenso der Identitätsbetrug und die Fälschung von Dokumenten bekämpft werden, was auch bedeutet in die Digitalisierung und die Erstellung von biometrischen Datenträgern zu investieren. Zugleich muss das Recht auf Privatsphäre aufrechterhalten und müssen persönliche Daten geschützt werden.
c. Es soll sichergestellt werden, dass die in anderen Ländern lebenden Landsleute rechtzeitig, zuverlässig und leicht zugänglich konsularische Dokumente wie Identitäts- und Reisedokumente erhalten, durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, sowie Nutzung der kommunalen Kontakte, insbesondere in abgelegenen Regionen.
d. Es soll sichergestellt werden, dass persönliche Dokumente wie Pässe, Visa zugänglich sind, dass die wichtigen Regeln und Kriterien zur Erlangung dieser Dokumente nicht diskriminierend sind; sie sollen unter genderbewussten und alterssensitiven Gesichtspunkten überprüft werden, um das Risiko einer größeren Verletzlichtkeit während des gesamten Migrationszyklus zu vermeiden.
e. Maßnahmen sollen verstärkt werden, um die Staatenlosigkeit zu reduzieren, dazu gehört die Geburten von Migranten zu registrieren, sicherzustellen, dass Frauen und Männer ihre Nationalität gleichberechtigt an ihre Kinder weitergeben können, dass die Kinder, die auf dem Territorium eines anderen Staates geboren sind, eine Nationalität erhalten, insbesondere dann, wenn das Kind sonst staatenlos zu werden droht, und dass das Menschenrecht auf eine Nationalität in Einklang mit der nationalen Rechtslage vollständig beachtet wird.
f. Die Erfordernisse zum Nachweis der Nationalität sollen überprüft und überarbeitet werden, damit sichergestellt wird, dass Migranten ohne nachprüfbare und legale Identität nicht von den grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen und ihre Menschenrechte missachtet werden.
g. Auf die schon existierende Praxis auf lokaler Ebene aufbauend soll die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie die Interaktion mit den Behörden und der Zugang zu den wichtigen Dienstleistungen dadurch ermöglicht werden, dass an alle Personen, die in einer Gemeinde leben, Migranten mit inbegriffen, Meldeausweise verteilt werden, die grundlegende persönliche Daten erhalten, jedoch nicht zu Staatsbürgerschaft oder Niederlassung berechtigen.

Grundsatz 5: Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten.

21. Wir verpflichten uns, für die reguläre Migration Optionen und Pfade einzurichten, in einer Art, dass die Mobilität der Arbeitskraft und anständige Arbeit den Realitäten der Demographie und des Arbeitsmarktes entsprechend gefördert werden, die Möglichkeiten zur Bildung zu optimieren, während dessen das Recht auf ein Familienleben aufrechtzuerhalten, den Bedürfnissen der Migranten in einer Lage der Verletzlichkeit zu entsprechen, mit der Aussicht, die Zugänglichkeit zu Pfaden für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu erweitern und zu diversifizieren.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Es sollen menschenrechtsbasierte und genderbewusste bilaterale, regionale und multilaterale Arbeitsmarktabkommen geschlossen werden, die den sektorenspezifischen Standards für die Beschäftigung entsprechen, in Zusammenarbeit mit wichtigen Interessengruppen, den wichtigen ILO-Standards, Leitlinien und Prinzipien entsprechend, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten und Arbeitsgesetzen.
b. Gefördert werden soll die regionale und Regionen übergreifende Arbeitsmobilität durch internationale und bilaterale Kooperationsabkommen wie Freizügigkeitsabkommen, Visa-Liberalisierung, Mehrstaten-Visa-Regimes, Rahmenabkommen für die Kooperation in der Arbeitsmobilität, in Einklang mit den nationalen Prioritäten und den Erfordernissen und den Angeboten an Fertigkeiten an den lokalen Märkten.
c. Die vorhandenen Optionen und Pfade für die reguläre Migration sollen überprüft und überarbeitet werden, um die Fertigkeiten den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechend zu optimieren, die demographischen Realitäten, die Herausforderungen der Entwicklungen und die Möglichkeiten anzusprechen, im Einklang mit den lokalen und nationalen Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Bereitstellung von Fertigkeiten, nach Konsultationen mit dem Privatsektor und anderen wichtigen Interessengruppen.
d. Es sollen flexible, rechtebasierte und genderbewusste Pläne für die Arbeitsmobilität von Migranten entwickelt werden, die den Bedürfnissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Angeboten an Fertigkeiten auf jeder Stufe der Qualifikation entsprechen. Dazu gehören saisonale, periodische und kurzfristige Programme in den Bereichen, wo Arbeitskräftemangel herrscht, durch die Erteilung von flexiblen, wandelbaren und nicht-diskriminierenden Visa- und Aufenthaltserlaubnissen für permanente oder befristete Beschäftigungen, für mehrfache Studienaufenthalte, Geschäftstätigkeit, Besuche, Investment- und Unternehmenstätigkeit.
e. Wirksame Fertigkeiten, die der nationalen Wirtschaft entsprechen, sollen durch die Einbeziehung der lokalen Behörden und anderer wichtiger Interessengruppen, insbesondere der Privatwirtschaft und der Gewerkschaften entwickelt werden; durch die Analyse des lokalen Arbeitsmarktes, der Ermittlung des Fertigkeitslücken, der Definition der erforderlichen Fertigkeitsprofile und der Überprüfung der Wirksamkeit der arbeitsmarktbezogenen Migrationspolitik soll die marktkonforme, vertraglich geregelte Arbeitsmobilität auf legalen Pfaden sichergestellt werden.
f. Wirksame und leistungsfähige Programme zur Anpassung der Fertigkeiten sollen entwickelt werden, in dem die Zeitspanne der Herausgabe von Visa und Zulassungen für normale Arbeitserlaubnisse verkürzt wird, sowie durch das Angebot einer beschleunigten und Visa- und Zulassungsbearbeitung für Arbeitgeber mit positiver Vorgeschichte bei der Befolgung von Vorschriften.
g. Auf die schon vorhandene, auf Mitgefühl, auf humanitäre und andere Überlegungen gegründete Praxis der Zulassung von Einreise und Aufenthalt von angemessener Dauer soll weiterentwickelt oder aufgebaut werden, wenn Migranten gezwungen sind, ihr Heimatland wegen plötzlicher Naturkatastrophen oder anderer widriger Umstände zu verlassen, indem humanitär begründete Visa erteilt werden, private Unterstützung, Schulbildung für die Kinder und befristete Arbeitserlaubnisse gewährt werden, so lange wie eine Widerherstellung der Heimatländer und die Rückkehr dorthin nicht möglich sind.
h. Kooperation bei der Feststellung, Entwicklung und dem Ausbau der Lösungen für Migranten, die gezwungen sind, ihre Heimat wegen langsam entwickelnder Naturkatastrophen, wegen dem Klimawandel und der Verschlechterung der Umweltbedingungen wie Verwüstung, Devastierung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels zu verlassen, indem Umsiedlungspläne entwickelt und Visa-Möglichkeiten angeboten werden, wenn die Widerherstellung der Heimatländer oder die Rückkehr nicht möglich sind.
i. Der Zugang zur Familienzusammenführung soll für alle Migranten jedweder Qualifikation möglich sein, durch angemessene Maßnahmen, die die Verwirklichung des Rechts auf Familienleben sicherstellen und im besten Interesse der Kinder sind, mit inbegriffen sind die Überprüfung und Überarbeitung der nötigen Erfordernisse wie Einkünfte, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis und Zugang zur sozialen Sicherheit und Dienstleistungen.
j. Die Möglichkeiten für die akademische Mobilität sollen durch bilaterale und multilaterale Abkommen erweitert werden durch akademischen Austausch, Stipendien für Studenten und Akademiker, Gastprofessuren, gemeinsamen Ausbildungsprogrammen und internationalen Forschungsmöglichkeiten in Kooperation mit den akademischen Institutionen und anderen wichtigen Interessengruppen.

Grundsatz 6: Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist.

22. Wir verpflichten uns, die bereits bestehenden Anwerbemechanismen zu überprüfen, um zu garantieren, dass sie fair und ethisch einwandfrei sind und alle Migrantenarbeiter vor allen Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs schützen, anständige Arbeit garantieren und so die sozialwirtschaftlichen Beiträge der Migranten sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern maximieren.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Unterzeichnung, Ratifikation, Übernahme und Implementierung der internationalen Instrumente der internationalen Arbeitsmigration, zu den Fragen Arbeitsrechte, anständige Arbeit und Zwangsarbeit soll vorangetrieben werden.
b. Auf die bereits existierenden bilateralen, subregionalen und regionalen Plattformen, die Hindernisse beseitigt und bewährte Verfahren in Arbeitsmobilität verifiziert haben, soll aufgebaut werden, indem der überregionale Dialog gefördert wird, um dieses Wissen zu teilen und den vollen Respekt für die Menschen- und Arbeitsrechte für Migrantenarbeiter aller Qualifikationen, Haushaltshilfen mit inbegriffen, zu sichern.
c. Die Regulierung der öffentlichen und privaten Rekrutierungsagenturen soll verbessert werden, um sie den internationalen Leitlinien und den bewährten Verfahren anzugleichen; es soll verboten werden, dass Anwerber und Arbeitgeber mit den Anwerbekosten und anderen Kosten die Migrantenarbeiter belasten, um Schuldenknechtschaft, Ausbeutung, Zwangsarbeit zu verhindern; dazu gehören erzwingbare und durchsetzbare Mechanismen für die effektive Regulierung und Beobachtung der Anwerbeindustrie.
d. Partnerschaften sollen mit allen relevanten Interessengruppen wie Arbeitgebern, Organisationen der Migrantenarbeiter und den Gewerkschaften aufgebaut werden, um sicherzustellen, dass Migrantenarbeiter geschriebene Verträge erhalten und über die darin enthaltenen Bedingungen informiert sind, ebenso über die Regulierungen, die die internationale Anwerbung und Beschäftigung in den Zielländern betreffen, über ihre Rechte und Pflichten, und wie sie sich beschweren und Zugang zu Entschädigungsmechanismen erhalten können in einer Sprache, die sie verstehen.
e. Nationale Gesetze sollen verabschiedet und umgesetzt werden, die die Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten sanktionieren, insbesondere in Fällen von Zwangs- und Kinderarbeit; die Kooperation mit dem Privatsektor, mit Arbeitgebern, Anwerbern, Subunternehmern und Lieferanten soll aufgebaut werden, um Partnerschaften zu etablieren, die die Bedingungen für anständige Arbeit fördern, Missbrauch und Ausbeutung verhindern und sicherstellen, dass die Rollen und Verantwortungen innerhalb des Anwerbe- und Beschäftigungsprozesses klar umrissen sind und die Transparenz der Versorgungskette verbessert wird.
f. Faire und ethische Anwerbeprozesse sowie Normen und Politiken für anständige Arbeit sollen durchgesetzt werden, indem die Qualifikation von Arbeitsinspektoren und anderer Behördenvertreter verbessert wird, damit sie die Tätigkeit der Anwerber, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Bereichen besser kontrollieren können und so sicherstellen, dass die Regeln der internationalen Menschenrechte und des Arbeitsrechts eingehalten und so alle Formen von Ausbeutung, Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- und Kinderarbeit verhindert werden.
g. Die Arbeitsmigration sowie faire und ethische Anwerbeprozesse sollen entwickelt und ausgebaut werden, die den Migranten erlauben, den Arbeitgeber zu wechseln, die Bedingungen und die Länge ihres Aufenthalts mit minimaler administrativer Belastung zu ändern, um bessere Möglichkeiten für sie für eine anständige Arbeit, für die Respektierung ihrer Menschenrechte sowie des Arbeitsrechts zu schaffen.
h. Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Beschlagnahmung und die nicht auf gegenseitigem Einverständnis beruhende Einbehaltung von Arbeitsverträgen, von Reise- und Identitätsdokumenten von Migranten zu verhindern, um den Missbrauch, alle Formen von Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit, Erpressung und andere Abhängigkeitsverhältnisse zu verhindern, und den Migranten ermöglichen, ihre Menschenrechte voll auszuüben.
i. Migrantenarbeiter, die in bezahlten und vertraglichen Arbeitsverhältnissen stehen, sollen die gleichen Arbeitsrechte und den Schutz erhalten, die alle Arbeiter in dem Sektor genießen, dazu gehören gerechte und gute Bedingungen bei der Arbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeitsleistung, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln und zu organisieren, das Recht auf den höchstmöglichen Standard für physische und mentale Gesundheit, zu erreichen durch Maßnahmen zum Lohnschutz, sozialen Dialog und Mitgliedschaft in Gewerkschaften.
j. Es muss für Arbeiter, die in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind, sichergestellt werden, dass sie die Möglichkeit haben, Meldung zu erstatten, sich zu beschweren und Wiedergutmachung zu verlangen, wenn sie ausgebeutet, missbraucht, ihre Rechte auf dem Arbeitsplatz verletzt wurden; das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihre Verletzlichkeit verschärft wird, wenn sie solche Zwischenfälle melden; es muss ihnen erlaubt sein, an entsprechenden juristischen Verfahren teilzunehmen, sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern.
k. Die wichtigen nationalen Arbeitsgesetze, Beschäftigungspolitiken und -programme sollen darauf hin überprüft werden, ob sie Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Beiträge von Migrantenarbeiterinnen nehmen, insbesondere von Haushaltshilfen und bei weniger qualifizierten Arbeiten; es sollen spezielle Maßnahmen eingeführt werden, um allen Formen von Ausbeutung, Missbrauch, sexueller und genderbedingter Gewalt vorzubeugen, damit über sie berichtet, sie angesprochen und effektiv bekämpft werden.
l. Die nationalen Politiken und Programme für internationale Arbeitsmobilität sollen entwickelt und verbessert werden; dabei sollen die wichtigen Empfehlungen des ILO General Prinziples and Operational Guidelines for Fair Recruitment (Allgemeine Prinzipien und Operative Richtlinien für Faire Anwerbung), die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und das Internationale System für Lautere Anwerbung (IRIS) des IOM berücksichtigt werden.

Grundsatz 7: Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren

Wir verpflichten uns, den Bedürfnissen von Migranten, die sich in Situationen der Verletzlichkeit befinden, zu entsprechen; diese können durch die Bedingungen entstehen, unter denen sie reisen oder die in den Ländern der Herkunft, des Transits und des Zieles vorherrschen; wir tun dies in Einklang mit unseren Verpflichtungen durch das internationale Recht, um ihnen Hilfe zu leisten und ihre Menschenrechte zu unterstützen. Außerdem verpflichten wir uns, als die primäre Erwägung in allen Situationen, in denen Kinder betroffen sind, die Interessen der Kinder jederzeit zu wahren, sowie bei der Behandlung der Verletzlichkeiten eine genderbewusste Annäherung zu wählen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die wichtigen Politiken und Verfahren sollen darauf hin überprüft werden, ob sie nicht dazu geeignet sind, die Verletzlichkeit der Migranten herbeizuführen, sie zu verschärfen oder unwillentlich zu verstärken; es soll eine auf Menschenrechten beruhende, gender- und behindertenbewusste, kinder- und alterssensible Vorgehensweise gewählt werden.
b. Eine umfassende Politik und Partnerschaften soll entwickelt werden, um den Migranten in einer Situation der Verletzlichkeit, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, auf allen Stationen der Migration die nötige Unterstützung zukommen zu lassen; durch Ermittlung und Hilfe, durch Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere wenn folgende Gruppen betroffen sind: gefährdete Frauen und Kinder, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder, Mitglieder von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Opfer von Gewalt, auch von sexueller und genderspezifischer Gewalt, ältere und behinderte Personen, Personen, die auf welcher Grundlage auch immer Opfer von Diskriminierung wurden, Angehörige von autochtonen Minderheiten, Arbeiter, die Opfer von Ausbeutung und Missbrauch wurden, Haushaltshilfen, Opfer von Menschenschmugglern sowie Migranten, die im Zusammenhang mit Menschenschmuggel Opfer von Ausbeutung und Missbrauch geworden sind.
c. Es sollen genderspezifische Migrationspolitiken entwickelt werden, um die speziellen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Frauen, Mädchen und Jungen unter den Migranten angesprochen werden können, dazu gehören Unterstützung, medizinische Versorgung, psychologische und andere Beratungen, ebenso der Zugang zur Rechtsprechung und zur wirksamen Abhilfe, insbesondere in Fällen von sexueller und genderspezifischer Gewalt, von Missbrauch und Ausbeutung.
d. Die existierenden Arbeitsgesetze und Arbeitsbedingungen sollen in Kooperation mit den wichtigen Interessengruppen, insbesondere mit den Privatsektor daraufhin überprüft werden, ob sie es erlauben, die arbeitsplatzbedingten Verletzlichkeiten und den Missbrauch von Migrantenarbeitern von allen Qualifikationsstufen, Haushaltshilfen und in der Schattenwirtschaft beschäftigte mit inbegriffen, wirkungsvoll entgegenzuwirken.
e. In den nationalen Kinderschutzsystemen sollen auch die Migrantenkinder berücksichtigt werden, indem robuste Prozeduren zum Schutz der Migrantenkinder bei den wichtigen gesetzgeberischen, administrativen und juristischen Verfahren und Entscheidungen entwickelt werden, ebenso in allen Politiken und Programmen, die Kinder betreffen; dazu gehören die Politiken für konsularischen Schutz und Dienstleistungen ebenso wie grenzüberschreitende Kooperations-Rahmenabkommen in Zusammenarbeit mit und koordiniert durch die Behörden des Kinderschutzes, damit die besten Interessen des Kindes angemessen integriert, konsistent interpretiert und gewahrt werden.
f. Auf allen Stationen der Migration sollen die unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kinder durch die Festschreibung von speziellen Prozeduren zu ihrer Identifikation, ärztlichen Untersuchung, Betreuung und Familienzusammenführung geschützt werden; sie sollen Zugang zu den gesundheitlichen Dienstleistungen, die für die mentale Gesundheit mit inbegriffen, zu Bildung und juristische Hilfen bekommen, das Recht haben, in administrativen und juristischen Verfahren gehört zu werden, mit inbegriffen die schnelle Ernennung eines kompetenten und unparteiischen juristischen Begleiters, um ihre besondere Verwundbarkeit und Diskriminierung zu berücksichtigen, sie vor allen Formen von Gewalt zu beschützen und ihnen zu nachhaltigen Lösungen, die in ihrem besten Interesse sind, zu verhelfen.
g. Es soll sichergestellt werden, dass die Migranten Zugang zu öffentlichem, erschwinglichem und unabhängigem juristischen Beistand und zur Vertretung in juristischen Verfahren erhalten, die sie betreffen, alle dazu gehörenden juristischen und verwaltungsmäßigen Anhörungen mit inbegriffen, um sicherzustellen, dass alle Migranten, wo auch immer, als juristische Personen anerkannt werden, denen unparteiische und nicht diskriminierende Gerechtigkeit zusteht.
h. Zugängliche und zweckdienliche Prozeduren sollen für den Übergang von einem Status zum anderen entwickelt werden; die Migranten sollen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass sie im Zielland in einen regelwidrigen Status fallen, um die Unsicherheit ihres Status und andere Verletzlichkeiten zu reduzieren, und eine jeweils individuelle Statusbewertung zu ermöglichen, auch für jene, die nicht unter den regulären Status fallen, ohne dass sie Angst haben müssten, willkürlich ausgewiesen zu werden.
i. Auf die bereits vorhandene Praxis aufbauend soll für Migranten mit regelwidrigem Status eine Möglichkeit zur individuellen Statusbewertung mit Einzelfallbewertung und transparenten Kriterien geschaffen werden, die zur Legalisierung ihres Status führen kann, insbesondere wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien betroffen sind, als eine Option, um Verletzlichkeiten zu reduzieren, und den Staaten bessere Informationen über die dort lebende Bevölkerung zu liefern.
j. Besondere Unterstützungsmaßnahmen sollen angewendet werden, wenn Migranten in den Transit- und Zielländern in Krisensituationen geraten, sie sollen Zugang zu konsularischem Schutz und humanitärer Hilfe bekommen, mit Hilfe von grenzüberschreitender und internationaler Kooperation; auch sollen Migrantenbevölkerungen bei Krisenvorbereitungen, Notfallmaßnahmen und Maßnahmen nach der Krise berücksichtigt werden.
k. Bei der Identifikation, der ärztlichen Behandlung und der Hilfe für Migranten in besonders verletzlichen Situationen sollen die lokalen Behörden und die wichtigen Interessengruppen mit einbezogen werden; durch Abkommen mit den nationalen Schutzbehörden, den Anbietern von juristischen und anderen Dienstleistungen und mobilen Einsatzkräften, falls vorhanden.
l. Nationale Politiken und Programme sollen entwickelt werden, um den Bedürfnissen der Migranten in Situationen von Verletzlichkeit zu entsprechen, unter Berücksichtigung der wichtigen Empfehlungen der Global Migration Group (GMG) Principles und Guidelines, Supported by Practical Guidance, on the Human Rights Protection of Migrants in Vulnerable Situations.

Grundsatz 8: Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen.

24. Wir verpflichten uns zur internationalen Kooperation bei individuellen oder gemeinsamen Such- und Rettungsaktionen sowie der standardisierten Sammlung und dem Austausch von wichtigen Informationen, um Leben zu retten und dem Tod und der Verletzung von Migranten zuvorzukommen, da wir in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht von einer kollektiven Verantwortung zur Rettung der Leben von Migranten ausgehen. Außerdem verpflichten wir uns, die Toten und Vermissten zu identifizieren und die Kommunikation mit den betroffenen Familien sicherzustellen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Für die Suche nach und die Rettung von Migranten sollen Prozeduren entwickelt und Vereinbarungen getroffen werden, mit dem primären Ziel, das Lebensrecht der Migranten zu schützen, was bedeutet, dass die kollektive Ausweisung verboten, die Rechtsstaatlichkeit und individuelle Beurteilung garantiert, die Empfangs- und Hilfskapazitäten vergrößert werden sollen; es soll sichergestellt werden, dass die ausschließlich humanitäre Hilfeleistung für Migranten nicht als ungesetzlich betrachtet wird.
b. Die Folgen von mit der Migration zusammenhängenden Politiken und Gesetzen sollen überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese das Risiko nicht vergrößern, dass Migranten vermisst werden, indem gefährliche Transitrouten und situationsabhängige Risiken in Zusammenarbeit mit anderen Staaten und wichtigen Interessengruppen und internationalen Organisationen identifiziert werden; es sollen Mechanismen zur Vorbeugung und Behandlung von solchen Situationen etabliert werden, unter besonderer Berücksichtigung insbesondere von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Migrantenkindern.
c. Die Migranten sollen ohne Verzug befähigt werden, mit ihren Familien zu kommunizieren und ihnen mitzuteilen, dass sie am Leben sind, indem entlang der Reiserouten sowie an ihrem Ziel, auch im Falle einer Internierung, der Zugang zu Kommunikationsmitteln, zu konsularischer Betreuung, zu den lokalen Behörden und Organisationen, die helfen können, die Familien zu kontaktieren, sichergestellt ist, insbesondere in Fällen von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Migrantenkindern und Jugendlichen.
d. Länderübergreifende konsularischer Kooperation soll etabliert und gekennzeichnete Kontaktzentren für Familien, die verschollene Personen suchen, sollen eingerichtet werden, wo Familien kontinuierlich Informationen über den Stand der Suche und andere relevante Fragen erhalten können, bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
e. Daten über Tote sollen gesammelt, zentralisiert und systematisiert werden, nach der Beerdigung soll die Nachverfolgbarkeit den etablierten internationalen forensischen Standards entsprechend sichergestellt werden; auf internationaler Ebene sollen koordinierte Kanäle etabliert werden, um die Identifikation der Toten und die Informierung der Familien sicherzustellen.
f. Es sollen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Überreste von Toten zu bergen, zu identifizieren und in ihre Ursprungsländer zurückzuführen und die Wünsche der trauernden Familien zu beachten; im Falle von nicht identifizierten Personen soll die Identifikation und die folgende Bergung der sterblichen Überreste vorangetrieben werden, um sicherzustellen, dass die Überreste von verstorbenen Migranten anständig und würde- und respektvoll behandelt werden.

Grundsatz 9: Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken.

25. Wir verpflichten uns, unsere gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, um den Menschenschmuggel zu unterbinden und zu bekämpfen, indem wir unsere Kapazitäten vergrößern und die internationale Zusammenarbeit verstärken, um dem Schmuggel von Migranten vorzubeugen, ihn zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen, und die Straflosigkeit der Schmuggelringe zu beenden. Wir verpflichten uns außerdem, die Migranten nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie Objekte des Schmuggels waren, wegen anderer Verletzungen der nationalen Gesetze können sie dennoch strafrechtlich verfolgt werden. Wir verpflichten uns darüber hinaus, geschmuggelte Migranten zu identifizieren, um ihre Menschenrechte zu schützen, dabei berücksichtigen wir die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern, und leisten insbesondere jenen Migranten Hilfe, die unter besonders schwierigen Umständen Objekte des Schmuggels wurden, entsprechend dem internationalen Recht.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Ratifizierung, Übernahme und Implementierung des Protocol against the Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air, die Ergänzung zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen (UNTOC), soll vorangetrieben werden.
b. Transnationale, regionale und bilaterale Mechanismen sollen genutzt werden, um wichtige Informationen und Geheimdienstinformationen über Schmuggelrouten, Vorgehensweisen und finanziellen Transaktionen der Schmuggelnetzwerke, die Gefahren, denen die geschmuggelten Migranten ausgesetzt sind, und andere Informationen zu teilen, um die Schmuggelnetzwerke zu enttarnen und gemeinsame Reaktionen zu verstärken.
c. Genderbewusste und Kindersensitive Protokolle für die Zusammenarbeit sollen entlang der Migrationsrouten eingesetzt werden, in denen einzelne Maßnahmen beschrieben werden, um geschmuggelte Migranten entsprechend zu identifizieren und ihnen dem internationalen Recht entsprechend Hilfe zukommen zu lassen; grenzübergreifende Strafverfolgung und Zusammenarbeit bei der geheimdienstlichen Informationsbeschaffung sollen helfen, das Schmuggeln von Migranten vorzubeugen und zu verhindern, mit dem Ziel, die Straffreiheit der Schmuggler und die regelwidrige Migration zu beenden, bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die gegen das Schmuggeln gerichtete Maßnahmen mit den Menschenrechten in Einklang sind.
d. Gesetzliche und andere Maßnahmen, die notwendig sind, um das Schmuggeln von Migranten zu einer strafbaren Handlung erklären, sollen ergriffen werden, wenn das Schmuggeln bewusst und mit dem Ziel ausgeführt wird, direkt oder indirekt finanzielle oder andere materiellen Vorteile zu erlangen; wenn das Schmuggeln unter besonders schweren Bedingungen stattfand, sollen dem internationalen Recht entsprechend schärfere Strafen verhängt werden.
e. Die wichtigen Politiken sollen darauf hin bestimmt, überprüft und geändert werden, dass die Straftaten Migrantenschmuggel und Menschenhandel von einander unterschieden werden, indem korrekte Definitionen und verschiedene Antworten auf diese verschiedenen Verbrechen gefunden werden; dabei soll anerkannt werden, dass geschmuggelte Migranten ebenso Opfer von Menschenhandel sein können, und deshalb entsprechenden, angemessenen Schutz und Hilfe brauchen.
f. In Partnerschaft mit anderen Staaten und wichtigen Interessengruppen sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Migrantenschmuggel während des gesamten Migrationszyklus zu verhindern, dazu gehören die Kooperation im Bereich der Entwicklung, öffentliche Informationen, Rechtsprechung sowie das Training und der Aufbau von technischen Kapazitäten auf nationaler und lokaler Ebene; insbesondere soll vor allem auf die geographische Regionen geachtet werden, wo regelwidrige Migration systematisch stattfindet.

Grundsatz 10: Den Menschenhandel im Zusammenhang der internationalen Migration verhindern, bekämpfen und ausmerzen

26. Wir verpflichten uns, gesetzliche und andere Maßnahmen zu unternehmen, um den Menschenhandel im Zusammenhang mit der internationalen Migration zu verhindern, zu bekämpfen und auszumerzen, indem wir die Kapazitäten vergrößern und die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Menschenhandel zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen, von der Ausbeutung, die zu Menschenhandel führt, abzuschrecken, und die Straffreiheit von Netzwerken des Menschenhandels zu beenden. Wir verpflichten uns außerdem, die Identifizierung und den Schutz von Migranten, die Opfer von Menschenhandel wurden, sowie die Hilfeleistungen für sie zu verbessern und unsere besondere Aufmerksamkeit den Frauen und Kindern zu widmen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Ratifizierung, Übernahme und Implementierung des Protocol to Prevent, Suppress an Punish Trafficking in Persons Especially Women and Children, die Ergänzung zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen (UNTOC), soll vorangetrieben werden.
b. Die Implementierung des Global Plan of Action to Combat Trafficking in Persons vorantreiben, dabei die wichtigen Empfehlungen des UNODC Toolkit to Combat Trafficking in Persons und andere wichtige UNODC-Dokumente berücksichtigen bei der Entwicklung und Implementierung von nationalen und regionalen Politiken und Maßnahmen gegen den Menschenhandel.
c. Die Routen der regelwidrigen Migration, die von Menschenhändlerringen ausgenutzt werden könnten, um regelwidrige oder geschmuggelte Migranten zu rekrutieren und zu bedrohen, sollen beobachtet werden; die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und überregionaler Ebene soll in den Bereichen der Vorbeugung, der Beobachtung und Verfolgung der Verbrecher sowie bei der Identifizierung und dem Schutz der Opfer sowie bei der Hilfeleistung verstärkt werden.
d. Die wichtigen Informationen und geheimdienstlichen Erkenntnisse sollen durch internationale und regionale Mechanismen geteilt werden, dazu gehören die Vorgehensweise, die wirtschaftlichen Modelle und Bedingungen, die zu den Treibern der Menschenhändlerringe gehören; die Zusammenarbeit zwischen allen wichtigen Beteiligten wie den Behörden für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Regulierungsbehörden und den Finanzinstituten soll verstärkt werden, um die Geldströme im Zusammenhang mit Menschenhandel aufzudecken und zu unterbrechen; die Zusammenarbeit im rechtlichen Bereich und der Vollstreckung soll verstärkt werden, um die Verantwortlichkeiten sicherzustellen und den Zustand der Straffreiheit zu beenden.
e. Maßnahmen sollen ergriffen werden, die unabhängig von ihrem Migrationsstatus die besondere Verletzbarkeit von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen ansprechen, die Opfer von Menschenhandel und anderer Formen von Ausbeutung werden könnten oder geworden sind, indem sie Zugang zur Gerichtsbarkeit bekommen und berichten können, ohne befürchten zu müssen, dass sie festgenommen, deportiert oder anders bestraft werden könnten; im Fokus sollte die Vorbeugung, Identifizierung und angemessener Schutz und Hilfeleistung stehen mit besonderer Aufmerksamkeit für Missbrauch und Ausbeutung.
f. Es soll sichergestellt werden, dass die Definition von Menschenhandel, die in der Gesetzgebung, der Migrationspolitik und Planung sowie bei der juristischen Verfolgung benutzt wird, in Einklang steht mit dem internationalen Recht, damit zwischen dem Verbrechen des Menschenhandels und dem Schmuggel von Migranten unterschieden werden kann.
g. Die Gesetzgebung und die entscheidenden Prozeduren sollen gestärkt werden, um die Verfolgung der Menschenhändler zu verbessern; dabei soll die Kriminalisierung von Migranten, die Opfer von Menschenhandel und ähnlichen Verbrechen geworden sind, vermieden werden; es soll sichergestellt werden, dass die Opfer angemessenen Schutz und Hilfe erhalten, die nicht von der Kooperation mit den den Menschenhandel verfolgenden Behörden abhängen darf.
h. Die Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, sollen Schutz und Hilfe erhalten, Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Erholung, ebenso soll es Maßnahmen geben, die ihnen erlauben, vorübergehend oder endgültig in dem Zielland zu verbleiben, in entsprechenden Fällen sollen die Opfer Zugang zur Justiz bekommen, Wiedergutmachung und Entschädigung in Einklang mit dem internationalen Recht mit inbegriffen erhalten.
i. Nationale und lokale Informationssysteme und Trainingsprogramme sollen eingerichtet werden, mit denen die Bürger, Arbeitgeber, Beamte des öffentlichen Dienstes aufmerksam gemacht und ausgebildet werden; die Kapazitäten für die Identifizierung der Zeichen für Menschenhandel wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern sollen ausgeweitet werden.
j. Sensibilisierungskampagnen für Migranten und zukünftigen Migranten sollen in Zusammenarbeit mit den wichtigen Interessengruppen veranstaltet werden über die Risiken und Gefahren des Menschenhandels; Informationen sollen zusammengestellt werden über die Vorbeugung und Meldung von Menschenhandelsaktivitäten.

Grundsatz 11: Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten

27. Wir verpflichten uns, unsere nationalen Grenzen in einem abgestimmten Verfahren zu verwalten, indem wir die bilaterale und regionale Zusammenarbeit fördern, die Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten sicherstellen, indem wir den sicheren und geregelten Grenzübertritt von Menschen gewährleisten und die regelwidrige Migration verhindern. Wir verpflichten uns außerdem, Grenzverwaltungspolitiken zu implementieren, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die Verpflichtungen aus dem internationalen Recht, die Menschenrechte der Migranten unabhängig von ihrem Status in einer nicht diskriminierenden, genderbewussten und kindersensiblen Art zu respektieren.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf internationaler, regionaler und überregionaler Ebene der Grenzverwaltung soll verstärkt werden; dabei soll die besondere Situation der Transitländer, die richtige Identifikation, die rechtzeitige und effektive Überweisung, Hilfe und Schutz der Migranten in verletzlichen Situationen in der Nähe von und an internationalen Grenzen den internationalen Menschenrechtsgesetzen entsprechend berücksichtigt werden, indem regierungsumfassende Vorgehensweisen befolgt, grenzüberschreitende Übungen veranstaltet und Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten ergriffen werden.
b. Für das wirksame und integrierte Grenzmanagement sollen angemessene Strukturen und Mechanismen entwickelt werden, indem effiziente und umfassende Prozeduren für den Grenzübertritt etabliert werden, durch die Voruntersuchung der eintreffenden Personen, durch Vorabberichte von Transportunternehmen, der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, bei Aufrechterhaltung des Prinzips der Nicht-Diskriminierung und der Beachtung des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten.
c. Die wichtigen nationalen Prozeduren der Grenzkontrolle, der individuellen Einschätzung und der Interviews sollen überprüft und revidiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit an internationalen Grenzen einzuhalten und um sicherzustellen, dass alle Migranten in Einklang mit den internationalen Gesetzen der Menschenrechte behandelt werden, in Kooperation mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen wichtigen Interessengruppen.
d. Technische Kooperationsabkommen sollen geschlossen werden, die den Staaten ermöglichen, Güter, Ausrüstungen und andere technische Hilfen anzufordern, um das Grenzmanagement zu unterstützen, insbesondere in Bereichen der Such- und Rettungsdienste und anderen Notsituationen.
e. Sobald ein unbegleitetes oder getrenntes Kind eine internationale Grenze überschreitet, sollen die Kinderschutzbehörden sofort informiert und einbezogen werden in die Bestimmung der wichtigsten Interessen des Kindes, in Einklang mit dem internationalen Recht; dafür sollen die Grenzschutzbeamten im Thema Rechte der Kinder und kindersensible Verfahren ausgebildet werden, um Familientrennungen zu vermeiden, und sollte dies doch passieren, Familien wieder zu vereinen.
f. Die relevanten Gesetze und Regulierungen sollen überprüft und überarbeitet werden unter dem Gesichtspunkt, ob Sanktionen die richtige Antwort auf den illegalen Grenzübertritt und den Aufenthalt sind, und wenn ja, soll sichergestellt werden, dass sie angemessen, gerecht, nicht-diskriminierend und im vollen Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und anderer Verpflichtungen des internationalen Rechts sind.
g. Die Kooperation zwischen Nachbarstaaten und anderen Staaten über die Behandlung von Personen, die die Grenze überschreiten oder sie zu überschreiten wünschen, soll vertieft werden; dabei sollen bei der Suche nach bewährten Verfahren die wichtigen Empfehlungen des OHCHR Recommended Prinziples and Guidelines on Human Rights at International Borders berücksichtigt werden.

Grundsatz 12: Die Zuverlässigkeit und Vorhersagbarkeit bei der angemessenen Prüfung, Bewertung und Zurückweisung im Laufe des Migrationsverfahrens stärken.

28. Wir verpflichten uns die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei Migrationsverfahren zu stärken, indem wir wirksame und auf den Menschenrechten beruhende Mechanismen für die adäquate und schnellstmögliche Bewertung und individuelle Einschätzung aller Migranten entwickeln, um das geeignete Überweisungsverfahren in Einklang mit dem internationalen Recht auszuwählen und zu ermöglichen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die Zugänglichkeit und Transparenz von Migrationsverfahren soll erhöht werden, indem die Bedingungen der Einreise, des Aufenthalts, der Arbeit, des Studiums und anderer Aktivitäten kommuniziert und Technologie zur Vereinfachung der Antragsprozeduren angewendet werden, um unnötige Verzögerungen und Kosten für die Staaten und die Migranten vermieden werden.
b. Für die Helfer vor Ort und für Regierungsbeamte wie Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, Grenzbeamten, konsularische Vertreter und gerichtliche Körperschaften sollen regionale und überregionale Lehrgänge über Menschenrechte und Traumata veranstaltet werden, um die Identifizierung und die Überweisungsverfahren zu standardisieren, um den Opfern von Menschenhändlern, Migranten in verletzlichen Situationen, insbesondere Kindern, und ganz besonders den unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kindern, sowie Personen, die infolge von Migrantenschmuggel unter schlimmen Bedingungen von irgendeiner Form von Ausbeutung und Missbrauch betroffen sind, angemessene und kultursensible Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen.
c. Genderbewusste und kindersensible Überweisungsverfahren sollen eingeführt werden, dazu gehören die Verbesserung der Prüfungsverfahren und die individuelle Einschätzung an den Grenzen und an den Orten der ersten Ankunft, indem standardisierte Vorgehensweisen angewendet werden, die in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, den nationalen Menschenrechtsorganisationen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft entwickelt werden sollen.
d. Es soll sichergestellt werden, dass Migrantenkinder an den Orten der ersten Ankunft in den Transit- und Zielländern sofort identifiziert werden, und wenn sie unbegleitet oder von ihren Eltern getrennt sind, sollen sie sofort den Kinderschutzbehörden und anderen entsprechenden Diensten überstellt werden, außerdem soll ein kompetenter und unabhängiger juristischer Vertreter ernannt werden, es soll sichergestellt sein, dass die Einheit der Familie gewahrt bleibt; jeder, der legitimer Weise behauptet, ein Kind zu sein, soll auch als solches behandelt werden, so lange wie eine multidisziplinäre, unabhängige und kindersensible Altersbestimmung das Gegenteil beweist.
e. Es soll sichergestellt werden, dass relevante Informationen über Rechte und Pflichten im nationalen Recht und bei nationalen Prozeduren, wie Erfordernisse für die Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, die zugänglichen Formen des Schutzes sowie die Optionen für die Rückkehr und die Reintegration entsprechend, rechtzeitig und effektiv kommuniziert werden und zugänglich sind.

Grundsatz 13: Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die wichtigen schon vorhandenen Menschenrechtsmechanismen sollen genutzt werden, um die unabhängige Beobachtung der Internierung von Migranten zu verbessern und damit sicherzustellen, dass diese Maßnahme die letzte Lösung ist, dass keine Menschenrechtsverletzungen vorkommen, dass die Staaten Alternativen zur Internierung fördern, implementieren und ausweiten, dabei haftvermeidende Maßnahmen und in den Gemeinschaften verankerte Betreuungslösungen favorisieren, insbesondere in Falle von Familien und Kindern.
b. Mit einer umfassenden Sammlung sollen bewährte Verfahren von menschenrechtsbasierten Alternativen zur Internierung im Kontext der internationalen Migration verbreitet werden, dazu gehört die Förderung von regelmäßigem Austausch und die Entwicklung von Initiativen, die auf den erfolgreichen Erfahrungen der verschiedenen Staaten und der wichtigen Interessengruppen beruhen.
c. Die wichtigen Gesetze, Politiken und praktische Erfahrungen in Bezug auf die Internierung von Immigranten sollen überprüft und überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass Migranten nicht willkürlich interniert werden, dass die Entscheidungen zur Internierung rechtmäßig und verhältnismäßig sind und ein legitimes Ziel haben, dass sie individuell getroffen wurden in voller Befolgung der Rechtstaatlichkeit und des prozessualen Ablaufs, dass Internierung nicht der Abschreckung dient und nicht grausam, inhuman und erniedrigend für die Migranten ist und in Einklang mit dem internationalen Recht steht.
d. Der Zugang zu Gerichten soll in den Transit- und Zielländern für Migranten, die interniert werden sollen, oder denen Internierung droht, sichergestellt werden, sie sollen Zugang zu kostenloser oder bezahlbarer juristischer Beratung und Hilfe durch qualifizierte und unparteiische Anwälte und Informationen haben, sowie das Recht, die Internierungsgründe regelmäßig überprüfen zu lassen.
e. Es muss sichergestellt sein, dass alle internierten Migranten die Gründe für die Internierung in einer Sprache erfahren, die sie verstehen, dass sie ihre Rechte ausüben können, mit inbegriffen die unverzügliche Kommunikation mit ihren konsularischen oder diplomatischen Vertretungen, ihren juristischen Vertretern und Familienmitgliedern in Einklang mit dem internationalen Recht und den Garantien der Rechtsstaatlichkeit.
f. Die negativen und potenziell dauerhaften Auswirkungen der Internierung auf die Migranten soll reduziert werden, indem garantiert wird, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismäßigkeit sichergestellt sind, dass die Internierung die möglichst kürzeste Zeit dauert, dass die physische und mentale Unversehrtheit erhalten bleiben, und dass mindestens der Zugang zu Lebensmitteln, zu grundlegender Gesundheitsversorgung, zu juristischen Informationen und Kommunikation, sowie zur adäquaten Unterbringung gegeben sind, in Einklang mit dem internationalen Recht.
g. Es muss sichergestellt werden, dass alle Regierungsbehörden und privaten Akteure ordnungsgemäß beauftragt wurden und die Internierung von Migranten in Einklang mit den Menschenrechten verwalten, dass sie ausgebildet sind, um Diskriminierung, willkürliche Verhaftungen und Internierungen in Zusammenhang mit der internationalen Migration zu vermeiden, und zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Menschenrechte verletzen oder sich des Missbrauchs schuldig machen.
h. Die Rechte und Interessen der Kinder sollen immer geschützt werden, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, indem sichergestellt wird, dass brauchbare Alternativen zur Internierung, die keinen Freiheitsentzug bedeuten, erreichbar sind; zu präferieren sind gemeinschaftsbasierte Betreuungslösungen, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen, das Recht der Kinder auf Familienleben und auf die Einheit der Familie respektieren, und das Ende der Internierung von Kindern im Zusammenhang mit der internationalen Migration anstreben.

Grundsatz 14: Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Hilfe und Kooperation während des Migrationszyklus.

30. Wir verpflichten uns, den konsularischen Schutz und die Hilfeleistung für unsere Landsleute im Ausland in Zusammenarbeit mit den Staaten zu verbessern, um die Rechte und Interessen aller Migranten zu jeder Zeit besser zu schützen; dabei soll auf die schon vorhandenen Aufgaben der konsularischen Missionen aufgebaut werden, um die Beziehungen zwischen Migranten und den staatlichen Behörden in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern in Einklang mit dem internationalen Recht zu verbessern.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die konsularischen Kapazitäten sollen ausgebaut, die Vertreter geschult, und Lösungen für kollektive konsularische Dienstleistungen gefunden werden, wo einzelnen Staaten die Möglichkeiten fehlen, dazu gehört die technische Unterstützung und die Entwicklung von regionalen Übereinkünften über verschiedene Möglichkeiten der konsularischen Kooperation.
b. Die wichtigen konsularischen und im Bereich Migration tätigen Mitarbeiter sollen bei den globalen und regionalen Foren über Migration anwesend sein, um Informationen zu erhalten und sich über bewährte Verfahren bei den Problemen von Staatsbürgern im Ausland auszutauschen und zur Entwicklung einer umfassenden und evidenzbasierten Migrationspolitik beizutragen.
c. Bilaterale oder regionale Abkommen sollen über die konsularische Hilfe und Vertretung an jenen Orten abgeschlossen werden, wo die Staaten ein Interesse daran haben, die Migration betreffenden konsularischen Dienstleistungen zu verstärken, aber keine diplomatische oder konsularische Vertretung haben.
d. Die konsularischen Kapazitäten sollen gestärkt werden, um den Landsleuten, die in einer verletzlichen Situation sind, Opfer von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, von Missbrauch, von Kriminalität, von Menschenhandel, Migrantenschmuggel unter besonders schlechten Bedingungen geworden sind, sowie Migranten, die bei der Anwerbung ausgebeutet wurden, Hilfe zukommen zu lassen, indem die Mitarbeiter der Konsulate trainiert werden, um in solchen Fällen den Menschenrechten entsprechend, genderbewusst und kindersensibel zu handeln.
e. Die Bürger im Ausland sollen die Möglichkeit erhalten, sich in enger Kooperation mit den konsularischen, nationalen und regionalen Behörden sowie mit den Organisationen der Migranten in ihrem Heimatland zurückzumelden, um Migranten in Not mit Informationen, Dienstleistungen und Hilfe zu unterstützen, sicherzustellen, dass sie schnellen Zugang zu relevanten Informationen erhalten, indem Helplines eingerichtet, die nationalen Datenbanken aktualisiert werden, bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
f. Die Landsleute sollen konsularisch durch Beratung über die lokalen Gesetze und Gebräuche, über den Umgang mit Behörden, der finanziellen Inklusion und die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit unterstützt werden, außerdem durch die Ausgabe wichtiger Dokumente, wie Reisepässe und Identitätsbestätigungen, die den Zugang zu Dienstleistungen, die Möglichkeit der Unterstützung in Notfällen eröffnen, die Eröffnung eine Bankkontos und Überweisungen ermöglichen.

Grundsatz 15: Zugang zur Grundversorgung für Migranten

31. Wir verpflichten uns, dass wir sicherstellen, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus ihre Menschenrechte ausüben können, in dem sie sicheren Zugang zur Grundversorgung haben. Wir verpflichten uns darüber hinaus, dass wir die Inklusion der Migranten in die Versorgungssysteme verstärken, ungeachtet dessen dürfen Einheimische und legale Migranten zu umfassenderer Versorgung berechtigt sein, wobei sichergestellt sein muss, dass die Differenzen gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind und einem gerechten Ziel folgen in Einklang mit dem internationalen Recht.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Gesetze sollen verabschiedet und Maßnahmen unternommen werden, die sicherstellen, dass die Versorgung die Migranten nicht diskriminiert aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, wegen politischer oder anderer Ansichten, der nationalen oder anderen Zugehörigkeit, den Besitzverhältnissen, der Geburt, einer Behinderung oder aus anderen Gründen; die Verschiedenheit bei der Versorgung darf vom Migrationsstatus abhängen.
b. Es soll sichergestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und den Migrationsbehörden die Verletzlichkeit der regelwidrigen Migranten nicht noch weiter verstärkt, indem sie ihren sicheren Zugang zur Grundversorgung und ihre Menschenrechte auf Privatsphäre, Freiheit und Sicherheit gesetzwidrig einschränken.
c. Leicht zugängliche und zusammengefasste Dienstleistungszentren sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, die migranteninklusiv sind, wichtige Informationen über die Grundversorgung in genderbewusster, kinder- und behindertensensitiver Art vorhalten, und zu denen der sichere Zugang gewährleistet ist.
d. Unabhängige Institutionen wie Menschenrechtsorganisationen sollen auf nationaler oder lokaler Ebene eingerichtet oder beauftragt werden, die Beschwerden der Migranten, denen der Zugang zur Grundversorgung systematisch verwehrt oder behindert wurde, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu beobachten, die den Zugang zu Schadensersatz sicherstellen und die Veränderung dieser Praxis befördern können.
e. Die gesundheitlichen Bedürfnisse der Migranten sollen in die nationale und lokale Gesundheitspolitik und -pläne integriert werden, das heißt, die Kapazitäten für die Dienstleistungen sollen erhöht, der Zugang erschwinglich und nicht-diskriminierend sein, die Kommunikationsbarrieren sollen reduziert, das Gesundheitspersonal in kulturell sensitivem Verhalten geschult werden, um die physische und psychische Gesundheit der Migranten und der Gemeinschaften überall zu fördern, indem die wichtigen Empfehlungen des WHO Framework of Priorities and Guiding Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants berücksichtigt werden.
f. Die Migrantenkinder und -jugendliche sollen mit inklusiver und gleichberechtigter Qualitätsbildung sowie lebenslangen Lernmöglichkeiten versorgt werden, dazu gehören die Verstärkung der Kapazitäten im Bildungswesen, der nicht-diskriminierende Sicherstellung der frühkindlichen Entwicklung, die offizielle schulische Ausbildung, nicht-offizielle Bildungsprogramme für Kinder, für die das offizielle System nicht erreichbar ist, Berufsausbildung, technische Fortbildung, Sprachunterricht, mit Unterstützung von Partnerschaften mit allen Interessengruppen, die diese Zielsetzungen unterstützen können.

Grundsatz 16: Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen.

32. Wir verpflichten uns, inklusive und zusammenhaltende Gesellschaften zu fördern, indem wir die Migranten ermutigen, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden, das gegenseitige Engagement der aufnehmenden Gemeinschaften und der Migranten fördern, ihre Rechte und Pflichten einander gegenüber wahrzunehmen; dazu gehört die Befolgung der nationalen Gesetze und der Respekt für die Sitten des Ziellandes. Wir verpflichten uns außerdem, uns dem Wohl aller Mitglieder der Gesellschaft zu widmen, indem wir die Ungleichheit minimieren, die Polarisierung vermeiden, die öffentliche Zuversicht die Politik und die Institutionen der Migration betreffend stärken, in dem Bewusstsein, dass voll integrierte Migranten besser zum Wohlstand beitragen können.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Der gegenseitige Respekt für Kulturen, Traditionen und Sitten der Zielgemeinschaften und Migranten soll gefördert werden, indem bewährte Verfahren in der Politik, bei den Programmen und Verfahren der Integration ausgetauscht und implementiert werden, die Akzeptanz der Diversität, sowie die soziale Kohäsion und Inklusion sollen gefördert werden.
b. Umfassende, bedürfnisorientierte Programme vor der Abreise und nach der Ankunft sollen eingerichtet werden, die über Rechte und Pflichten informieren, grundlegende Sprachkenntnisse sowie soziale Normen und Sitten in den Zielländern vermitteln.
c. Nationale kurz-, mittel- und langfristige Politikziele sollen entwickelt werden zur Inklusion der Migranten in die Gesellschaften, dazu gehört die Integration in den Arbeitsmarkt, die Familienzusammenführung, Ausbildung, Nicht-Diskriminierung, und Gesundheit sowie die Pflege von Partnerschaften mit den wichtigen Interessengruppen.
d. Inklusive Arbeitsmärkte und die volle Teilnahme der Migranten an der offiziellen Ökonomie sollen gefördert werden, indem voller Zugang zu anständiger Arbeit und Beschäftigung, zu der sie am besten qualifiziert sind, gewährt wird, entsprechend den Erfordernissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Fertigkeitsanforderungen.
e. Die weiblichen Migranten sollen ermutigt werden, indem alle genderbedingten Einschränkungen der offiziellen Beschäftigung beseitigt werden, die Vereinigungsfreiheit ebenso wie der Zugang zu der Grundversorgung soll sichergestellt werden, um ihre Führerschaft und ihre volle und freie Teilnahme an der Gesellschaft und der Wirtschaft zu fördern.
f. Gemeinschaftszentren oder Gemeinschaftsprogramme sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, damit sich die Migranten an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligen können; in den interkulturellen Dialog sollen die Migranten, die Mitglieder der Gemeinschaft, die Diaspora-Organisationen, die Vereinigungen der Migranten und die lokalen Behörden mit einbezogen werden, damit sie ihre Geschichten teilen, Mentorenprogramme und Geschäftsbeziehungen entwickeln können, wodurch die Ergebnisse der Integration verbessert und der gegenseitige Respekt gefördert werden.
g. Die Fertigkeiten, die kulturellen und sprachlichen Kenntnisse der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft sollen genutzt werde, um den direkten Austausch von Personen zu etablieren; es sollen genderbewusste berufliche und bürgerliche Integrationskurse und Workshops veranstaltet werden.
h. Die multikulturellen Aktivitäten sollen durch sportliche, musikalische, künstlerische und kulinarische Festivals und andere sozialen Events, die das gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kulturen der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft fördern, unterstützt werden.
i. Es soll eine einladende und sichere schulische Umwelt geschaffen werden, die Bestrebungen der Migrantenkinder sollen unterstützt werden, indem die Beziehungen in der schulischen Gemeinschaft gefördert werden; dazu gehört die Aufnahme von evidenzbasierten Informationen über die Migration in die Lernpläne, die gezielte Zuweisung besonderer Betriebsmittel für Integrationsaktivitäten an Schulen mit hohem Migrantenanteil, um den Respekt für Diversität und Inklusion zu fördern und alle Formen von Diskriminierung wie Rassismus, Xenophobie und Intoleranz zu bekämpfen.

Grundsatz 17: Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen.

Wir verpflichten uns, alle Formen von Diskriminierung, Akte und Manifestationen von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Rasse, Xenophobie und damit zusammenhänge Intoleranz dem internationalen Recht der Menschenrechte entsprechend zu beseitigen, zu verurteilen und ihnen entgegenzutreten. Wir verpflichten uns darüber hinaus, die offene und evidenzbasierte öffentliche Debatte über Migration und Migranten mit allen Teilen der Gesellschaft zu fördern, damit eine realistischere, humanere und konstruktivere Auffassung darüber entsteht. Wir verpflichten uns auch dem internationalen Recht entsprechend, die Meinungsfreiheit zu schützen, im Bewusstsein dessen, dass eine offene und freie Debatte das umfassende Verständnis aller Aspekte der Migration ermöglicht.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Gesetze sollen verabschiedet, implementiert und aufrechterhalten werden, die Hassverbrechen und schwere Hassverbrechen und Verbrechen gegen Migranten unter Strafe stellen; die Beamten der Strafverfolgung und andere Amtspersonen sollen trainiert werden, um solche Verbrechen und andere gegen Migranten gerichtete Gewalt zu verhindern und auf sie zu reagieren, sowie um den Opfern medizinische, juristische und psychosoziale Unterstützung leisten zu können.
b. Migranten und Gemeinschaften sollen in die Lage versetzt werden, alle Aufrufe zu Gewalt gegen Migranten anzuprangern, indem die Migranten über die vorhandenen Mechanismen für Wiedergutmachung informiert werden und sichergestellt wird, dass jene, die aktiv an der Förderung von Hassverbrechen gegen Migranten beteiligt sind, in Einklang mit den nationalen Gesetzen zur Verantwortung gezogen werden, unter Beachtung des internationalen Rechts der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.
c. Die unabhängige, objektive Qualitätsberichterstattung in den Medien, das Internet mit inbegriffen, soll gefördert werden, dazu gehört die Sensibilisierung und Ausbildung der Medienschaffenden in mit der Migration zusammenhängenden Themen und die Terminologie betreffend; ethische Standards für die Berichterstattung und die Werbung sollen gefördert werden, die öffentlichen Mittel und die materielle Unterstützung sollen jenen Medien, die Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung den Migranten gegenüber propagieren, entzogen werden, bei voller Berücksichtigung der Medienfreiheit.
d. Mechanismen sollen eingerichtet werden, um der rassischen, ethnischen und religiösen Profilierung von Migranten durch die Behörden vorzubeugen, sie zu entdecken und darauf zu reagieren, ebenso auf die systematischen Beispiele von Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und all die anderen vielfältigen und zusammenhängenden Formen von Diskriminierung, in Partnerschaft mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen; dazu gehört das Auffinden und die Veröffentlichung von Trendanalysen und die Sicherstellung der Möglichkeit von effektiven Beschwerden und Widergutmachungsmechanismen.
e. Den Migranten, insbesondere den Frauen, soll der Zugang zu nationalen und regionalen Mechanismen der Beschwerde und der Wiedergutmachung bereitgestellt werden, um die Berechenbarkeit zu fördern und Aktionen der Regierung anzusprechen, die diskriminierende Vorgänge und Erklärungen gegenüber Migranten und ihre Familien enthalten.
f. Bewusstheit fördernde Kampagnen, die die Gemeinschaften der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ansprechen, sollen gefördert werden, um auf Tatsachen beruhend die öffentlichen Meinung über die positiven Beiträge der sicheren, geregelten und planmäßigen Migration zu informieren, um Rassismus, Xenophobie und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden.
g. Migranten, politische, religiöse Führungspersönlichkeiten, die Führungen der Gemeinschaften sowie Lehrer und Dienstleister sollen engagiert werden, um Vorfälle von Intoleranz, Rassismus, Xenophobie und andere Formen von Diskriminierung gegenüber Migranten und ihre Diasporas ausfindig machen und vorbeugen, um den gegenseitigen Respekt – unter anderem auch in Wahlkampagnen – zu fördern.

Grundsatz 18: In die Entwicklung der Fertigkeiten von Migranten investieren und sicherstellen, dass die Fertigkeiten, Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten anerkannt werden.

34. Wir verpflichten uns, in innovative Lösungen zu investieren, die die gegenseitige Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen der Migrantenarbeiter auf allen Qualifikationsstufen sicherstellen; die nachfrageorientierte Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Migranten auf dem legalen Arbeitsmarkt in den Zielländern sowie in den Ursprungsländern nach der Rückkehr zu verbessern und anständige Arbeit für Arbeitsmigranten sicherzustellen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Standards und Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und nicht-formell erworbener Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen sollen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Wirtschaftszweigen entwickelt werden, mit dem Ziel, eine weltweite Kompatibilität aufgrund der schon existierenden Modelle und bewährter Verfahren herzustellen.
b. Die Transparenz von Zeugnissen und der nationalen Rahmenrichtlinien für Qualifikationen soll gefördert werden, indem man sich auf Standardkriterien, Indikatoren und Parameter für die Beurteilung einigt; die nationalen Instrumente für die Beurteilung, Registrierung und die Institutionen sollen gestärkt werden, um effiziente gegenseitige Anerkennungsprozesse auf allen Fertigkeitsebenen zu ermöglichen.
c. Bilaterale, regionale und multilaterale Vereinbarungen über die Anerkennung sollen abgeschlossen oder in bereits bestehende Abkommen aufgenommen werden, wie etwa in Arbeitsmobilitäts- oder Handelsabkommen, um die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit der nationalen Systeme sowie automatische oder gemanagte gegenseitige Anerkennungsmechanismen zu erreichen.
d. Technologie und Digitalisierung sollen genutzt werden, um Fertigkeiten aufgrund von formal erlangten Zeugnissen sowie aufgrund nicht-formeller Kompetenzen und Berufserfahrungen auf allen Qualifikationsebenen umfassender einordnen und gegenseitig anerkennen zu können.
e. Globale Partnerschaften im Bereich der Ausbildung von Fertigkeiten soll zwischen den Ländern aufgebaut werden, um die Ausbildungskapazitäten der nationalen Behörden und der wichtigen Interessengruppen wie des privaten Sektors und der Gewerkschaften zu fördern; gefördert werden sollen die Fertigkeiten der Arbeiter in den Ursprungsländern und der Migranten in den Zielländern, um die Auszubildenden auf die Beschäftigung auf den Arbeitsmärkten in allen teilnehmenden Ländern vorzubereiten.
f. Netzwerke zwischen den Institutionen und Programme für Partnerschaften zwischen dem privaten Sektor und den Bildungsinstitutionen sowohl in den Herkunfts- als auch in den Zielländern sollen gefördert werden, um gegenseitig vorteilhafte Möglichkeiten für Migranten, Gemeinschaften und für alle teilnehmenden Partner zur Entwicklung von Fertigkeiten zu schaffen, indem auf bewährte Verfahren aufgebaut wird, die im Zusammenhang mit dem Globalen Forum für Migration und Entwicklung entwickelt wurden.
g. Bilaterale Programme und Partnerschaften mit den wichtigen Interessengruppen sollen eingegangen werden, um die Entwicklung von Mobilität und die Entwicklung und Verbreitung von Fertigkeiten zu fördern, durch Austauschprogramme, Stipendien, Praktika und Programme für Auszubildende, die die Möglichkeit für die Teilnehmer enthalten, nach erfolgreicher Beendigung der Programme eine Einstellung zu finden und unternehmerisch tätig zu werden.
h. In Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Arbeitgebern sollen leicht zugängliche und genderbewusste Fern- und Online-Ausbildungen und entsprechende Programme für die Migranten auf allen Qualifikationsstufen angeboten werden, dazu gehören frühe und beschäftigungsspezifische sprachliche Schulungen, Weiterbildungen am Arbeitsplatz und der Zugang zu fortgeschrittenen Ausbildungsprogrammen, um die Beschäftigbarkeit der Migranten in allen Sektoren mit Nachfrage nach Arbeitskräften zu stärken, auf Grundlage des Wissens der Wirtschaft über die Dynamik des Marktes und mit besonderer Förderung der Fertigkeiten von Frauen.
i. Die Fähigkeit der Migrantenarbeiter zum Übergang zum Arbeitgeber für einander soll gestärkt werden, indem Dokumentationen ihrer Fertigkeiten, die sie während der Arbeit erworben haben, zur Verfügung gestellt haben, um die Vorteile der Weiterbildung zu optimieren.
j. Innovative Möglichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Bewertung der formal und nicht-formal erworbenen Fertigkeiten sollen entwickelt werden, dazu gehört die schnelle und ergänzende Ausbildung für Arbeitsuchende, Hilfeleistungen und Praktika, um die vorhandenen Zeugnisse voll anerkennen zu können, Zeugnisse für die neu erworbenen Fertigkeiten sollen ausgestellt werden.
k. Verfahren zur Durchleuchtung von Bescheinigungen sollen entwickelt und Informationen angeboten werden, wie die Fertigkeiten und Qualifikationen der Migranten noch vor ihrer Abreise, oder während des Anwerbeprozesses oder in einem frühen Stadium nach ihrer Ankunft bewertet und anerkannt werden können.
l. Dokumentations- und Informationsinstrumente sollen in Partnerschaft mit den wichtigen Interessengruppen entwickelt werden, die helfen, einen Überblick über die Zeugnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen zu liefern, und die in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern gleichermaßen anerkannt werden, um den Arbeitgebern zu ermöglichen, die Eignung der Migrantenarbeiter bei der Bewerbung zu beurteilen.

Grundsatz 19: Bedingungen dafür schaffen, dass die Migranten und Diasporas umfassend zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können.

35. Wir verpflichten uns, Migranten und ihre Diasporas zu befähigen, ihre Beiträge zur Entwicklung und die Vorteile der Migration als eine Quelle der nachhaltigen Entwicklung einzubringen, indem wir nochmals bestätigen, dass Migration eine multidimensionale Realität von großer Tragweite für die nachhaltige Entwicklung der Ursprungs-, Transit- und Zielländer ist.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die volle und effektive Implementierung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und der Addis Ababa Action Agenda voranzutreiben, indem die positiven Wirkungen der Migration für die Realisierung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung gefördert und unterstützt werden.
b. Die Migration soll in die Entwicklungsplanungen und in die sektorale Entwicklungspolitik auf lokaler, nationaler und globaler Ebene integriert werden; es sollen die schon bestehenden wichtigen Leitlinien und Empfehlungen berücksichtigt werden wie das GMG Handbuch über Mainstreaming Migration into Development Planning, um eine kohärente und effektive Entwicklungskooperation zu gewehrleisten.
c. Es soll in die Forschung investiert werden über die nicht-finanziellen Beiträge der Migranten und Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung in den Ursprungs- und Zielländern; zu diesen Beiträgen gehören Wissen und der Transfer von Fertigkeiten, soziales und bürgerliches Engagement sowie kultureller Austausch; mit dem Ziel, evidenz-basierte Politiken zu entwickeln und die globale Politikdiskussion zu stärken.
d. Die Beiträge der Migranten und Diasporas für ihre Ursprungsländer sollen gefördert werden, dazu gehört die Einrichtung und Stärkung der Regierungsstrukturen und -mechanismen auf allen Ebenen, dazu gehören die Eröffnung von Diaspora-Büros in Brennpunkten, Einrichtung von politischen Beratungsgremien für Regierungen, um das Potential der Migranten und ihrer Diasporas für die Entwicklung der Politik auszuweisen; außerdem sollen zielgerichtete Brennpunktstellen in diplomatischen und konsularischen Vertretungen eröffnet werden.
e. Zielgerichtete Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte sollen für Investments und Unternehmertum von Migranten und Diasporas entwickelt werden; dazu gehören die administrative und juristische Unterstützung beim Aufbau von Unternehmen, bei der Finanzierung und Verwirklichung einer Idee, die Entwicklung von Diaspora-Bonds, -Entwicklungsfonds, Investmentfonds und die Organisierung von zielgerichteten Handelsmessen.
f. Einfach zugängliche Informationen und Anleitungen sollen bereitgestellt werden, dazu gehören digitale Plattformen, auf die Bedürfnisse der Migranten und Diasporas zugeschnittene Mechanismen zur effektiven Unterstützung von deren finanziellen, freiwilligen oder philantropischen Aktivitäten, insbesondere in Fällen von humanitären Katastrophen in ihren Ursprungsländern, bei Einbeziehung ihrer konsularischen Missionen.
g. Die politische Teilhabe und das Engagement der Migranten in ihren Ursprungsländern soll gefördert werden, dazu gehören die Teilnahme in Friedens- und Versöhnungsprozessen, an Wahlen und bei politischen Reformen, dazu gehören die Einrichtung von Wahlbüros für Staatsbürger im Ausland und die Einrichtung parlamentarischer Vertretungen den nationalen Gesetzen entsprechend.
h. Die Migrationspolitik soll die Leistungen der Diasporas für ihre Ursprungs- und Zielländer sowie für ihre Gemeinschaft fördern, indem flexible Modalitäten für Reisen, Arbeit und Investments mit minimaler administrativer Last geschaffen werden; dazu gehören die Überprüfung und Änderung der Visa, der Aufenthaltsgenehmigungen und der Regelungen der Staatsbürgerschaft.
i. Staaten, der Privatsektor und Arbeitgeber sollen zusammenarbeiten, um den Migranten und den Diasporas, insbesondere jenen, die auf Gebieten der Hochtechnologie und auf Gebieten mit hohen Anforderungen tätig sind, zu ermöglichen, dass sie Teile ihrer beruflichen Aktivitäten in ihren Heimatländern ausüben, für den Wissenstransfer in ihre Heimatländer sorgen, ohne zwangsläufig ihren Arbeitsplatz, ihre Aufenthaltsgenehmigung und die erarbeiteten Sozialleistungen zu verlieren.
j. Partnerschaften zwischen den lokalen Behörden, Gemeinschaften, dem Privatsektor, den Diasporas, Heimatverbänden und Migrantenorganisationen sollen aufgebaut werden, um den Transfer von Wissen und Fertigkeiten zwischen den Ursprungs- und Zielländern zu fördern, dazu gehört die Erfassung der Diasporas und der dort vorhandenen Fertigkeiten, um die Verbindung zwischen den Diasporas und den Ursprungsländern zu stärken.

Grundsatz 20: Schnellere, sicherere und preiswertere Möglichkeiten für Überweisungen sowie die finanzielle Inklusion der Migranten fördern.

36. Wir verpflichten uns, die schnelleren, sichereren und preiswerteren Möglichkeiten für Überweisungen zu fördern, in dem die vorhandene Politik und das regulatorische Umfeld, das den Wettbewerb, die Regulation und Innovation auf dem Markt der Geldanweisungen unterstützt, weiterentwickelt werden; es sollen genderbewusste Programme und Instrumente bereitgestellt werden, die die finanzielle Inklusion der Migranten und ihrer Familien fördern. Wir verpflichten uns außerdem die transformative Wirkung der Überweisungen für das Wohl der Migrantenarbeiter und ihrer Familien sowie für die nachhaltige Entwicklung ihrer Heimatländer zu optimieren; während wir beachten, dass die Überweisungen eine wichtige Quelle für privates Kapital sind und deshalb nicht mit anderen internationalen Kapitalströmen, wie ausländische Direktinvestitionen, Entwicklungshilfen und anderen öffentlichen Quellen von Entwicklungsfinanzierungen gleichgesetzt werden können.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Ein Plan soll entwickelt werden, um die Transaktionskosten der Überweisungen von Migranten unter 3 Prozent zu drücken, Überweisungskorridore mit mehr als 5 Prozent Kosten sollen bis 2030 entsprechend der 10-Cent-Vorgabe der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung beseitigt werden.
b. Der Internationale Tag der Familienüberweisungen und das IFAD Global Forum on Remittances sollen propagiert und unterstützt werden; diese innovativen Plattformen sollen genutzt werden, um Partnerschaften für innovative Lösungen für preiswertere, schnellere und sicherere Überweisungen mit den wichtigen Interessengruppen aufzubauen.
c. Die Regulierungen des Marktes für Geldanweisungen sollen harmonisiert werden, um das Zusammenwirken der Überweisungsinfrastrukturen entlang von Korridoren zu verbessern, dabei soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Überweisungen der Migranten nicht durch unnötige, übertriebene oder diskriminierende Maßnahmen erschweren.
d. Es sollen fortschrittliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen kompetitiven und innovativen Geldtransfermarkt fördern; unvertretbare Behinderungen von nicht-bankmäßigen Überweisungsdienstleistern beim Zugang zur Infrastruktur des Zahlungssystems sollen beseitigt werden; Steuervergünstigungen und andere Leistungsanreize sollen bei den Geldtransfers gewährt werden, der Marktzugang für verschiedene Dienstleister soll erleichtert werden; die Sicherheit und Verlässlichkeit von Minitransaktionen soll gestärkt werden, indem die Risiken gemindert und Methoden entwickelt werden, um Überweisungen von illegalen Geldströmen zu unterscheiden, im Zusammenarbeit mit den Dienstleistern und den Regulierungsbehörden der Finanzindustrie.
e. Für die Geldtransfers sollen innovative technologische Lösungen entwickelt werden, wie Zahlungen mit dem Mobiltelefon, die Entwicklung von digitalen Instrumenten und elektronischem Banking, um die Kosten zu reduzieren, die Geschwindigkeit zu erhöhen, den Transfer über legale Kanäle zu verstärken; es sollen genderbewusste Kanäle für unterversorgte Teile der Bevölkerungen geschaffen werden, wie zum Beispiel in ländlichen Gebieten, für Personen mit geringem Einkommen und für Personen mit Behinderungen.
f. Leicht zugängliche Informationen über die Kosten der Geldtransfers, über die Dienstleister und Kanäle sollen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel durch Vergleichsportale, um die Transparenz und den Wettbewerb zu stärken; finanzielle Kenntnisse sollen verbreitet und die Inklusion der Migranten durch Ausbildung und Training gefördert werden.
g. Programme und Instrumente sollen entwickelt werden zur Förderung von Investments für die Überweiser von Geldtransfers in die lokale Entwicklung sowie von Unternehmertum in den Ursprungsländern, durch komplementäre Finanzierungsmechanismen, Kommunalanleihen und durch Partnerschaften mit Heimatverbänden, um das transformative Potenzial der Geldtransfers über die individuellen Haushalte der Migranten jeder Qualifikationsstufe hinaus zu entfachen.
h. Migrantenfrauen sollen Zugang zu Kursen über Finanzmarktwissen und über das System der Geldtransfers bekommen, ebenso die Möglichkeit, ein eigenes Konto zu eröffnen und ihre eigenen Finanzen, Unternehmungen und Investments selbst zu verwalten; so sollen die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern angesprochen und die aktive Teilnahme von Frauen in der Wirtschaft gefördert werden.
i. Lösungen, Zugang zu Bankgeschäften und zu Finanzinstrumenten sollen in Zusammenarbeit mit dem Banksektor für Migranten, auch für jene mit geringem Einkommen und für Haushalte, die von Frauen geführt werden, zugänglich gemacht werden, dazu gehören Bankkonten, die Direktüberweisungen von Arbeitgebern ermöglichen, sowie Sparanlagen und Kredite.

Grundsatz 21: Kooperation bei der Sicherstellung von sicherer und würdevoller Heimkehr und Rückübernahme sowie der nachhaltigen Reintegration.

Wir verpflichten uns für die sichere und würdevolle Heimkehr von Migranten zu sorgen, die Rechtsstaatlichkeit, die individuelle Beurteilung und effektive Hilfen zu garantieren, indem wir unseren Verpflichtungen und dem internationalen Recht entsprechend die kollektive Ausweisung sowie die Rückführung von Migranten verbieten, wenn ihnen das reale und absehbare Risiko von Tötung, Folter oder von anderen grausamen, inhumanen und erniedrigenden Behandlungen oder Bestrafungen oder andere irreparable Schäden drohen. Wir verpflichten uns außerdem sicherzustellen, dass die Rückkehrer entsprechend wieder einreisen dürfen, indem das Menschenrecht, ins eigene Land zurückkehren zu dürfen, sowie die Verpflichtung der Staaten, ihre eigenen Bürger wieder aufzunehmen, beachtet werden. Wir verpflichten uns ebenfalls für verlässliche Bedingungen für die persönliche Sicherheit, die wirtschaftliche Emanzipation, die Inklusion und für den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinschaften zu sorgen, um die nachhaltige Reintegration der Migranten bei der Heimkehr in ihre Heimatländer sicherzustellen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Rahmenbedingungen und Abkommen für die bilaterale, regionale und multilaterale Zusammenarbeit sollen entwickelt und umgesetzt werden, um die sichere, würdevolle Heimkehr und Wiederaufnahme von Migranten entsprechend den Bestimmungen der Menschenrechte sowie der Rechte der Kinder zu ermöglichen; indem klare und auf gegenseitigem Einverständnis beruhende Prozeduren bestimmt, die Verfahrensgarantien beachtet, die individuelle Beurteilung sichergestellt, die Legalität, sowie Bestimmungen garantiert werden, die eine nachhaltige Reintegration ermöglichen.
b. Genderbewusste und Kindersensible Rückkehr- und Reintegrationsprogramme sollen gefördert werden, dazu können juristische, soziale und finanzielle Hilfen gehören; es soll garantiert werden, dass die Teilnahme an solchen freiwilligen Programmen aufgrund der freien und informierten Zustimmung des Migranten stattfindet; zurückkehrende Migranten sollen durch wirksame Partnerschaften bei ihrer Reintegration unterstützt werden, um zu vermeiden, dass sie in ihrem eigenen Land zu Vertriebenen werden.
c. Die Kooperation soll sichergestellt werden bei der Identifikation der Nationalität und bei der Herausgabe von Reisedokumenten für die sichere und würdevolle Rückkehr und Wiederaufnahme von Personen, die nicht das Recht haben, sich auf dem Territorium eines anderen Staates aufzuhalten, indem die Identifikation der eigenen Bürger durch zuverlässige und wirkungsvolle Maßnahmen wie biometrische Identifizierung in den Standesämtern und der Digitalisierung in den Personenstandsregistern verbessert wird, dabei soll das Recht auf Privatsphäre und auf den privaten Datenschutz voll berücksichtigt werden.
d. Die Kontakte zwischen den konsularischen und anderen wichtigen Behörden sowohl in den Heimat- als auch in den Zielländern sollen verbessert werden, den zurückkehrenden Migranten soll schon vor der Rückkehr angemessene konsularische Unterstützung gewährt werden, indem sie Zugang zu Dokumentationen, zu Reisedokumenten und anderen Dienstleistungen haben, um die Verlässlichkeit, Sicherheit und Würde bei der Rückkehr und Wiederaufnahme sicherzustellen.
e. Es soll sichergestellt werden, dass die Rückkehr von Migranten, die nicht das Recht haben, sich auf dem Territorium eines anderen Staates aufzuhalten haben, sicher und würdevoll ist, einer Einzelfallbemessung folgt, durch kompetente Behörden durchgeführt wird, durch die schnelle und wirkungsvolle Kooperation der Heimat- und Zielländer erfolgt, dass alle möglichen juristischen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Rechtsstaatlichkeit garantiert und alle Verpflichtungen der internationalen Gesetze der Menschenrechte erfüllt wurden.
f. Nationale Beobachtungsmechanismen der Rückkehr sollen eingerichtet und oder gestärkt werden in Zusammenarbeit mit den wichtigen Interessengruppen, die unabhängige Empfehlungen liefern wie und mit welchen Mitteln die Berechenbarkeit gestärkt werden kann, um Sicherheit, Würde und Menschenrechte für alle heimkehrenden Migranten zu garantieren.
g. Es soll sichergestellt werden, dass Heimkehr- und Wiederaufnahmeprozesse, in die Kinder verwickelt sind, erst stattfinden, nachdem festgestellt wurde, was die besten Interessen des Kindes sind; das Recht auf Familienleben, auf die Einheit der Familie soll berücksichtigt werden; während des ganzen Prozesses der Heimkehr soll ein Elternteil, ein juristischer Begleiter oder ein darauf spezialisierter Beamter das Kind begleiten, um sicherzustellen, dass der Empfang, die Versorgung und die Reintegration der Kinder im Land der Heimkehr sichergestellt sind.
h. Die nachhaltige Reintegration der heimkehrenden Migranten in das Gemeinschaftsleben soll sichergestellt werden, indem ihnen der gleiche Zugang zu Dienstleistungen, Rechtswesen, psycho-sozialen Diensten, Berufsausbildung, Beschäftigung und anständiger Arbeit ermöglicht wird, ihre im Ausland erworbenen Fertigkeiten sollen anerkannt und finanzielle Dienstleistungen ermöglicht werden, um ihren Unternehmergeist, Fertigkeiten und ihr Humankapital als aktive Mitglieder der Gesellschaft zu entfalten, und sie zu aktiven Mitgliedern der Gesellschaft und zu Mitwirkenden einer nachhaltigen Entwicklung in ihrem Heimatland zu machen.
i. Die Bedürfnisse der Gemeinschaften, in die die Migranten heimkehren, sollen festgestellt und angesprochen werden, indem entsprechende Bestimmungen in die nationalen und lokalen Entwicklungsstrategien, in die Planungen der Infrastruktur, die Budgetbestimmungen und in andere wichtige politische Entscheidungen aufgenommen werden, und Kooperationen mit den lokalen Behörden und den wichtigen Interessengruppen eingegangen werden.

Grundsatz 22: Mechanismen für die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderen Leistungen entwickeln.

38. Wir verpflichten uns, den Migrantenarbeitern aller Qualifikationsstufen in den Zielländern Zugang zum sozialen Schutz zu sichern und zu ermöglichen, dass sie von der Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderer erworbener Sozialleistungen profitieren, wenn sie heimkehren oder in einem anderen Land arbeiten wollen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Nicht-diskriminierende nationale soziale Schutzsysteme sollten eingerichtet oder aufrechterhalten werden, dazu gehören die Grundsicherung für die eigenen Staatsbürger und Migranten, entsprechend den ILO-Empfehlungen 202 über Grundsicherungssysteme.
b. Auf Gegenseitigkeit beruhende bilaterale, regional oder multilaterale Vereinbarungen sollen für alle Migrantenarbeiter aller Qualifikationsstufen über die Übertragbarkeit von erworbenen Sozialleistungen abgeschlossen werden, dazu gehören die sozialen Sicherungssysteme in den entsprechenden Staaten, die Ansprüche und Leistungen aus den Sozialversicherungen wie Renten, Anrechte auf Gesundheitsversorgung und andere erworbene Leistungen; oder solche Leistungen sollen in andere wichtige Abkommen über langfristige oder vorübergehende Migrationsabkommen integriert werden.
c. Die Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen soll in die nationalen Rahmenbestimmungen der sozialen Sicherungssysteme aufgenommen werden; in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern sollen Brennpunktbüros eingerichtet werden, die Anträge auf Übertragbarkeit von den Migranten entgegennehmen; die Schwierigkeiten, die Frauen oder ältere Personen beim Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben könnten, sollen angesprochen werden; es sollen zielgerichtete Instrumente wie Wohlfahrtskassen in den Heimatländern geschaffen werden, um die Migrantenarbeiter und ihre Familien zu unterstützen.

Grundsatz 23: Die internationale Zusammenarbeit für sichere, geregelte und planmäßige Migration soll gestärkt werden.

39. Wir verpflichten uns, bei der Realisierung der Ziele und Verpflichtungen, wie in diesem Globalen Pakt niedergelegt, durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und eine wiederbelebte globale Partnerschaft im Geiste der Solidarität einander zu unterstützen; wir bestätigen noch einmal die Wichtigkeit einer umfassenden und integrierten Vorgehensweise, um die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern, indem wir realisieren, dass wir alle Ursprungs-, Transit- und Zielländer sind. Wir verpflichten uns darüber hinaus, gemeinsam die Herausforderungen, denen jedes Land bei der Implementierung des Globalen Paktes gegenübersteht, anzugehen, wir unterstreichen insbesondere die Herausforderungen, denen die Länder Afrikas, die am wenigsten entwickelten Länder, die landumschlossenen unterentwickelten Länder, kleine unterentwickelte Inselstaaten und Länder mit mittlerem Einkommen gegenüberstehen. Wir verpflichten uns ebenfalls, den gegenseitig verstärkenden Charakter, der zwischen dem Globalen Pakt und schon vorhandenen internationalen rechtlichen und politischen Abkommen zu fördern, indem wir die Implementierung des Globalen Paktes mit solchen Rahmenabkommen koordinieren, insbesondere mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung sowie der Addis Ababa Action Agenda; und wir erkennen an, dass Migration und nachhaltige Entwicklung multidimensional und zusammenhängend sind.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Andere Staaten sollen bei der kollektiven Umsetzung des Globalen Paktes unterstützt werden, sowohl durch die Leistung von finanzieller als auch technischer Hilfe, entsprechend den nationalen Prioritäten, Politiken, Aktionsplänen und Strategien, mit einer umfassenden Annäherung durch Regierungen und Gesellschaften.
b. Die internationale und regionale Kooperation soll verstärkt werden, um die Implementierung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung in geographischen Regionen zu beschleunigen, die am häufigsten Ausgangspunkte für regelwidrige Migration sind, aus Gründen von Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Naturkatastrophen, Ungleichheit, Korruption, schlechte Regierungsführung und anderer struktureller Faktoren; das soll durch entsprechende Kooperationsabkommen, innovative Partnerschaften und durch die Einbeziehung der wichtigen Interessengruppen verwirklicht werden, zugleich sollen nationale Eigentumsrechte und geteilte Verantwortungen berücksichtigt werden.
c. Bei der Feststellung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der internationalen Kooperation für die effektive Implementierung des Globalen Paktes und der Integrierung seiner Perspektiven und Prioritäten in die Migration betreffenden Entwicklungsstrategien, Programmen und Planungen sollen die lokalen Behörden mit einbezogen werden, um die verantwortungsvolle Regierungsführung und die Kohärenz der Politik in allen Bereichen der Regierungstätigkeit und der verschiedenen Sektoren sicherzustellen, sowie um die Effektivität und die positiven Auswirkungen der internationalen Entwicklungskooperation zu erhöhen.
d. Die Kapazitäten der wichtigen Behörden sollen durch den Auf- und Ausbau von Kapazitäten erhöht werden, indem technische, finanzielle und menschliche Ressourcen der Staaten, der internationalen Finanzinstitute, des privaten Sektors, internationaler Organisationen und anderer Quellen genutzt werden, um die Staaten bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die im Globalen Pakt enthalten sind, zu unterstützen.
e. Bilaterale, regionale oder multilaterale auf gegenseitigen Vorteilen beruhende, maßgeschneiderte und transparente Partnerschaften sollen in Einklang mit den internationalem Recht gegründet werden, um zielgerichtete Lösungen für migrationspolitische Anliegen im gemeinsamen Interesse anzugehen, Chancen und Herausforderungen der Migration in Einklang mit dem Globalen Pakt anzusprechen.

Implementierung

40. Um den Globalen Pakt wirkungsvoll zu implementieren braucht es abgestimmte Anstrengungen auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene, ein kohärentes System der Vereinten Nationen mit inbegriffen.

41. Wir verpflichten uns die Ziele und Verpflichtungen des Globalen Paktes zu erfüllen, in Einklang mit unseren Visionen und leitenden Prinzipien, indem wir auf allen Ebenen wirksame Schritte unternehmen, um in allen ihren Phasen für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu sorgen. Wir werden den Globalen Pakt in unseren eigenen Ländern, auf regionaler und globaler Ebene implementieren, die verschiedenen nationalen Realitäten, Möglichkeiten, Entwicklungsstufen berücksichtigen und die nationalen Politiken und Prioritäten respektieren. Wir bestätigen unsere Verpflichtungen aus dem internationalen Recht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Art implementiert werden soll, die konsistent ist mit unseren Rechten und Pflichten im internationalen Recht.

42. Wir werden den Globalen Pakt durch verstärkte bilaterale, regionale und multilaterale Kooperation und neu belebter globaler Partnerschaft im Geiste der Solidarität implementieren. Wir werden weiterhin auf schon vorhandene Mechanismen, Plattformen und Rahmenabkommen aufbauen, um die Migration in allen ihren Dimensionen anzusprechen. Wir anerkennen die Bedeutung der internationalen Kooperation für die effektive Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen und werden unser Engagement in der nord-südlichen, der Süd-südlichen Kooperation und der Dreieckskooperation und Unterstützung verstärken. Unsere Anstrengungen der diesbezüglichen Kooperation werden in Einklang mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und der Adis Ababa Action Agenda stehen.

43. Wir entscheiden uns, einen Mechanismus zum Aufbau von Kapazitäten, beruhend auf den schon bestehenden Initiativen, bei den Vereinten Nationen einzurichten, der die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützt, um den Globalen Pakt zu verwirklichen. Er wird den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen wichtigen Interessengruppen – wie dem Privatsektor und Wohltätigkeitsorganisationen – erlauben, auf freiwilliger Basis technische, finanzielle und menschliche Ressourcen beizusteuern, um die Kapazitäten zu erhöhen und die Kooperation unter mehreren Partnern zu stärken. Dieser Mechanismus zum Aufbau von Kapazitäten soll folgendes beinhalten:

a. Eine Drehscheibe von Verbindungen, dass bedarfsgerechte, maßgeschneiderte und integrierte Lösungen bieten soll:
I. Nach Anforderungen von Ländern für die Entwicklung von Lösungen Beratung, Einschätzungen und Vorgehensweisen liefern;
II. Die wichtigsten Partner für die Implementierung innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen entsprechend ihrer komparativen Vorteile und ihrer einsatzfähigen Kapazitäten ausfindig machen;
III. Die Anforderungen mit vergleichbaren Initiativen verbinden und Lösungen für den direkten Austausch und möglicher Nachahmung finden, wenn sie vorhanden und wichtig sind;
IV. Effektive Einrichtungen für die Implementierung durch mehrere Agenturen und mehreren Interessengruppen sicherstellen;
V. Finanzierungsmöglichkeiten suchen, auch Anschubfinanzierung zu initiieren.

b. Anschubfinanzierung für die Realisierung projektorientierter Lösungen:
I. Wo es nötig ist, Anschubfinanzierungen bereitstellen, um Starthilfe für spezifische Projekte zu leisten;
II. Andere Finanzierungsquellen erschließen;
III. Die Mitgliedsländer, die Vereinten Nationen, internationale Finanzinstitute und andere Interessengruppen, wie der Privatsektor und Wohltätigkeitsorganisationen können weitere freiwillige finanzielle Unterstützungen leisten.

c. Eine globale Wissensplattform in Form einer offenen Online-Datenquelle anbieten:
I. Soll als Quelle für vorhandene Nachweise, Praktiken und Erfahrungen dienen;
II. Zugang zu Wissen bieten und das Teilen von Lösungen ermöglichen;
III. Soll für Partnerschaften und andere wichtige Quellen auf die Plattform des Globalen Forums für Migration und Entwicklung aufbauen.

44. Wir werden den Globalen Pakt in Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Migranten, der Zivilgesellschaft, den Migranten- und Diasporaorganisationen, religiösen Gemeinschaften, den lokalen Behörden und Gemeinschaften, dem Privatsektor, den Gewerkschaften, Parlamentariern, den nationalen Menschenrechtsorganisationen, dem Internationalen Roten Kreuz, dem Internationalen Roten Halbmond, Wissenschaftlern, den Medien und anderen wichtigen Interessengruppen verwirklichen.

45. Wir begrüßen die Entscheidung des UN-Generalsekretärs, ein UN-Netzwerk für Migration einzurichten, um die Implementierung des Globalen Paktes wirksam, kohärent und systematisch zu unterstützen, dazu gehören die Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten, die Nachbereitung und Überprüfung, je nach Bedürfnissen der Mitgliedstaaten. Dazu merken wir an:

a. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wird Koordinator und Sekretariat für das Netzwerk;
b. Das Netzwerk wird sich vollständig auf die technische Expertise und auf die wichtigen Einheiten der UN verlassen;
c. Die Arbeit des Netzwerkes wird in Einklang mit den existierenden Koordinierungsmechanismen und der Neupositionierung der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen stehen.

46. Wir bitten den Generalsekretär, gestützt auf das Netzwerk der Vollversammlung zweijährlich über die Implementierung des Globalen Paktes zu berichten, ebenso über die Aktivitäten der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht sowie über die Arbeitsweise der institutionellen Einrichtungen.

47. Wir sind der Bedeutung bewusst, den die von den Staaten geführten Prozesse und Plattformen auf globaler und regionaler Ebene bei der Förderung des internationalen Dialogs über Migration haben, deshalb laden wir das Globale Forum über Migration und Entwicklung und das Regional Consulative Processes on Migration sowie andere globale, regionale und subregionalen Foren ein, Plattformen für den Austausch von Erfahrungen über die Umsetzungen des Globalen Paktes einzurichten, um bewährte Verfahren der Politik und Kooperation auszutauschen, innovative Konzepte und Partnerschaften von mehreren Interessengruppen zu spezifischen politischen Fragen zu fördern.

Nachbereitung und Überprüfung

48. Wir werden die Implementierung des Globalen Paktes auf lokaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen der UN durch einen von Staaten geleiteten Ansatz und mit der Teilnahme von allen wichtigen Interessengruppen überprüfen. Für die Nachbereitung und Überprüfung einigen wir uns auf zwischenstaatliche Maßnahmen, die uns dabei helfen werden, die Zielsetzungen und Verpflichtungen zu erfüllen.

49. Da wir davon ausgehen, dass die internationale Migration eines Forums auf globaler Ebene bedarf, damit die Mitgliedstaaten den Fortschritt der Implementierung überprüfen und der Arbeit der UN eine Richtung weisen können, beschließen wir:

a. Der hochrangige Dialog über die Internationale Migration und Entwicklung, die nach jetziger Planung auf jeder vierten Tagung der UN-Vollversammlung stattfindet, soll ein neues Ziel und die Bezeichnung „Überprüfungsforum für die Internationale Migration“ erhalten.
b. Das Überprüfungsforum soll als die primäre, zwischenstaatliche, globale Plattform der Mitgliedstaaten dienen, um die Fortschritte der Implementierung von allen Aspekten des Globalen Paktes – auch die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung betreffend – unter Teilnahme aller wichtigen Interessengruppen zu überprüfen.
c. Das Forum soll ab 2022 alle vier Jahre stattfinden.
d. Das Forum soll die Implementierung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler und globaler Ebene besprechen und die Interaktion mit anderen wichtigen Interessengruppen ermöglichen, um aufbauend auf die bis dahin stattgefundenen Leistungen Chancen für zukünftige Kooperationen zu ermitteln.
e. Jede Sitzung des Forums wird eine zwischenstaatlich verabschiedete Fortschrittserklärung herausgeben, das vom Hochrangigem Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden kann.

50. In Erwägung, dass der Großteil der internationalen Migration in bestimmten Regionen stattfindet, laden wir die wichtigen subregionalen, regionalen und zwischenregionalen Prozesse, Plattformen und Organisationen, darunter die UN Regionale Wirtschaftliche Kommission oder die Regional Consultative Processes ein, die Implementierung des Globalen Paktes in den entsprechenden Regionen ab 2020 abwechselnd mit den globalen Diskussionen alle vier Jahre zu überprüfen, um jede Tagung des Überprüfungsforums unter Teilnahme der wichtigen Interessengruppen wirksam zu informieren.

51. Wir laden das Globale Forum für Migration und Entwicklung ein, einen Raum für den jährlichen, informellen Austausch über die Implementierung des Globalen Paktes bereitzustellen, über die Ergebnisse, die bewährten Verfahren und den innovativen Konzepten dem Überprüfungsforum zu berichten.

52. Indem wir die wichtigen Beiträge, der von Staaten geführten Initiativen über die internationale Migration anerkennen, laden wir Foren wie die Internationale Organisation für Migration IOM, den International Dialogue on Migration, die Regional Consultative Processes und andere ein, um zum Überprüfungsforum beizutragen, indem sie wichtige Daten, Hinweise, bewährte Verfahren, innovative Konzepte und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Globalen Paktes liefern.

53. Wir ermutigen alle Mitgliedsländer, so bald wie nur möglich, praktikable, ehrgeizige nationale Schritte zur Implementierung des Globalen Paktes zu unternehmen, die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und inklusiv zu überprüfen, unter anderem durch die Ausarbeitung und Nutzung eines nationalen Implementierungsplanes. Diese Überprüfungen sollen sich auf Beiträge aller wichtigen Interessengruppen, der Parlamente und der lokalen Behörden stützen und die Teilnahme der Mitgliedsstaaten am Überprüfungsforum wirkungsvoll unterstützen.

54. Wir bitten den Präsidenten der Vollversammlung, 2019 eine offene, transparente und inklusive zwischenstaatliche Konsultation einzuführen und zu beschließen, um die präzisen Modalitäten und die Organisation des Überprüfungsforums festzulegen, und zu erklären, wie die Beiträge der regionalen Überprüfungen und anderer wichtiger Prozesse das Überprüfungsforum informieren können, um die übergreifende Effektivität und Konsistenz der Nachbereitung und Überprüfung des Globalen Paktes sicherzustellen.


Übersetzung: Krisztina Koenen.