Tichys Einblick
Auftragsarbeit

Der Gerichtshof der EU stellt sich selbst in Frage

Das Gericht der EU urteilt zum zweiten Mal gegen die Pressefreiheit.

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Der „Gerichtshof der EU” soll unabhängig sein. Auffällig jedoch ist, dass das Gericht der EU in der Tendenz, wie es euphemistisch heißt, eher „europafreundlich“ entscheidet, zugunsten der EU-Institutionen, ob EU-Parlament oder EZB. So wies das Gericht der EU die Klage einer Journalistin der Nachrichtenagentur Bloomberg ab, die sich im Sommer 2010 an das Gericht gewandt hatte, um zwei Studien, die im Zusammenhang mit dem Schuldenstand Griechenlands standen, einsehen zu können. Die Einsicht wurde ihr von der EZB verweigert. Es ging um sehr komplizierte Swap-Geschäfte und um die Zweckgesellschaft Titlos, die von der griechischen Nationalbank gegründet wurde und zweifelhafte Kreditpapiere herausgegeben hatte.

Im Zusammenhang mit der Griechenlandkrise und zur Klärung, wie Griechenland die Kriterien für den Euro schließlich erfüllte, sind diese Studien aussagekräftig. Der Kieler  Wirtschaftsprofessor Kai Carstensen vermutet: „Goldman Sachs hat offenbar kräftig bei der kreativen Buchführung geholfen“.

Das Gericht der EU entschied gegen Transparenz und gegen das Recht der EU-Bürger auf Information. Bedenkt man, wie viel Milliarden der EU-Steuerzahler für die Griechenlandrettung gezahlt hat, stellt das Urteil ein Hohn dar.

Nun hat das Gericht der EU eine andere Klage abgewiesen, wo es wieder um die Schaffung von Transparenz geht. Jedem der 751 Mitglieder des EU-Parlaments stehen zusätzlich zu den ca. 6.700 Euro netto an Diäten und einem Tagegeld für jeden Sitzungstag von 304 Euro als allgemeine Kostenvergütung monatlich 4.416 Euro zu. Diese allgemeine Kostenvergütung soll eigentlich für Aktivitäten der Abgeordneten im Wahlkreis dienen, für Ausstellungen, Büromieten und Telefonrechnungen, wie die FAZ schreibt. Als sich das EU-Parlament weigerte, die allgemeine Kostenvergütung offenzulegen, klagten Journalisten 2015 vor dem Gericht der EU. Wen wundert es, dass die EU-Richter die Klage abwiesen und den Journalisten den Zugang zu den Dokumenten verweigerte?

Ist das Gericht der EU wirklich unabhängig oder ist der Gerichtshof der EU als Institution der EU den Institutionen der EU nur allzu nahe? Bedenkt man, dass EU-Recht nationales Recht sticht und der Gerichtshof der EU den höchsten nationalen Gerichten übergeordnet ist, wird hier ein Mangel an demokratischer Kontrolle deutlich, könnte sogar die Beschränkung demokratischer Rechte gerichtlich abgesichert werden.

Die Kompetenz des Gerichtshofs der EU muss eingeschränkt und das Recht der Mitgliedsländer der EU gestärkt werden. Ein Gericht, das gegen das demokratische Recht auf Transparenz, auf Bürgerkontrolle urteilt, stellt sich selbst in Frage.