Tichys Einblick
Klarer Richterspruch

Attacke auf Attac

Ein versteckter Knaller: Der Bundesfinanzgerichtshof hat entschieden, dass die Protest-NGO Attac nicht mehr gemeinnützig ist. Spenden können jetzt vom Spender nicht mehr abgesetzt werden.

imago/Eibner

Hinter dem trockenen Juristenspruch verbirgt sich eine erstaunliche, handfeste Attacke. Attac darf weiterhin gegen Globalisierung und für die Zerschlagung von Banken kämpfen, aber dafür nicht die gleichen Steuerbegünstigungen wie ein Badminton-Verein oder das Rote Kreuz in Anspruch nehmen.

Der Steuerzahler muss letztlich nicht mehr auch noch für eine Attac bluten, wenn die NGO bei Protesten beispielsweise mal eben Stadtteile in Schutt und Asche legt. Denn Attac, das ist jene Organisation für Straßenkampf gegen Globalisierung und das Weltbankentum, bei dessen Aktionen es häufig zu Verletzten und erheblichen Schäden kommt. Sie hat gewalttätigen Proteste gegen die G8-Gipfel in Genua und Heiligendamm mitorganisiert und war bei jenen heftigen Straßenkämpfen gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt mit involviert. Allerdings wirkt diese NGO mittlerweile etwas eingeschlafen. Der mittlerweile verstorbene frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler war in seinen späten Jahren übrigens auch Attac-Mitglied.

Das jetzige Urteil belebt Attac-Initiativen sicherlich nicht weiter. Das sei tagespolitischer Aktionismus, diese Kämpfe nutzen nicht der Allgemeinheit, befanden die Richter in München. Sie betonten, dass es ihnen nicht um politische Inhalte von Attac gehe, sondern ob »allgemeinpolitische Tätigkeit« mit Gemeinnützigkeit vereinbar seien. Schon das Hessische Finanzgericht hatte die Anerkennung verweigert; dagegen war die Organisation vor Gericht gezogen. Der fünfte Senat des Bundesfinanzhofes in München beendete mit ihrem jetzt veröffentlichten Urteil diese mittlerweile fünf Jahre währende juristische Attac-Schlacht.

Das Urteil könnte das Herz zahlreicher NGOs treffen, jener Organisationen, die sich wie Nebenregierungen aufführen, ohne jedoch eine demokratische Legitimation zu besitzen. Undurchsichtig sind häufig ihre Finanzgebaren. Nicht umsonst pflegen sie häufig mehr oder minder zweifelhafte Geldgeber zu unterstützen, die damit ihre Suppe kochen wollen.

Geprüft werden müsste nach Logik des Gerichtes auch jene zweifelhafte Antonio-Amadeu-Stiftung mit der Ex-Stasi-Spitzelin an ihrer Spitze.

Die Blicke richten sich außerdem auch auf den äußerst dubiosen Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.«. Dieser kleine, verschlossene Verein verklagt reihenweise deutsche Städte auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, angeblich um aus Sorge für die Bürger die Luft sauber zu machen. Dabei ist er im wesentlich eine Veranstaltung, die bevorzugt Autohäuser abmahnt, wenn der CO2 Ausstoß auf einem Werbeplakat nicht in der richtigen Größe aufgemalt wurde. Rationalisiert im industriellen Maßstab verdient sich der Verein damit auf Kosten der Autohäuser eine goldene Nase.Ein geringeres Spendenaufkommen dürfte die DUH jedoch verschmerzen können. Sie ist über ihre grünen Politkontakte sehr gut in den diversen  Ministerien verdrahtet. Die grünen Kumpels sorgen immer wieder für lukrative Aufträge.

Gemeinnützig und damit steuerbegünstigt ist übrigens auch der Ditib-Dachverband, jene ominöse Türkei-Islam-Connection, der als verlängerter Arm der türkischen Religionsbehörde in Deutschland die Interessen Erdogans vertritt.

»Schwarzer Tag für die Demokratie!« meinte der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold – lange selbst an der Spitze von Attac-Deutschland – auf Twitter. Sein Tweet zeigt, wohin die Reise gehen soll: »@Katarinabarley muss jetzt Rechtssicherheit für NGOs schaffen!«

Der unverhohlene Aufruf an die Genossin Justizministerin, politisch wieder zu verbiegen, was in einem bemerkenswerten Urteil juristisch gerade zurechtgerückt wurde.


Mehr zu diesem und weiteren »grünen« Märchen finden Sie im neuen Buch von Holger Douglas, Mit Vollgas gegen die Natur – wie Umweltschutz zum Ökowahn wird. Neusatz Verlag, 230 Seiten, 14,90 €

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