Tichys Einblick
Nansen-Preis des UNHCR

Merkels Preis für Flüchtlingspolitik und das Beamtenrecht

Merkel wird für ihren Rechtsbruch von 2015 mit einem Preis der Vereinten Nationen geehrt und reicht das Preisgeld an Organisationen und Aktivisten der Migrationshilfe weiter. Das offenbart erneut ihr Staats- und Amtsverständnis.

IMAGO / Political-Moments

Jeder guten Tat folgt die Belohnung auf den Fuß. Das wird sich zumindest das Preiskomitee des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees – Hoher Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen) gedacht haben, als es nun die damalige Frau Bundeskanzler namens Angela Merkel dafür auszeichnete, dass sie in dieser Funktion im Jahr 2015 über einer Million illegalen Migranten wider geltenden Rechts die Tore in die Bundesrepublik weit aufriss. Naheliegend eigentlich, denn das Resettlement-Programm des Regierungenvereins United Nations war seinerzeit noch frisch und sah vor, die überzähligen Menschen des Südens in den ohnehin schon überbesiedelten Norden zu „resetteln“, also umzusiedeln. Da Merkel hier vorauseilend Hilfestellung mit Übererfüllung leistete, ist dieser sogenannte Nansen-Preis auf UN-Ebene mehr als gerechtfertigt.

Kohlianer ist weder Merkel noch Merz
Merkel als Kohls "Schülerin"? Sie verdiente eher das Schicksal Schröders
Mit der nun erfolgten Ehrung für den bundesdeutschen und EU-Rechtsbruch ist zudem ein Preisgeld verbunden, welches der UNHCR aus den Beiträgen jener Mitgliedsstaaten finanziert, die noch bereit sind, diese Supragovernmental Organization (SGO) zu finanzieren. Rund 154.000 Euro sollen nun an Merkel überwiesen werden – und da die Dame aus der Uckermark bekanntlich geringe Ansprüche und zudem eine auskömmliche Altersausstattung hat, verkündete sie großzügig, dieses Geld an Organisationen und Aktivisten der Migrationshilfe weiterreichen zu wollen.
Ein Blick ins Beamtenrecht bringt Aufklärung

Diese scheinbare Selbstverständlichkeit lässt gleichwohl einen weiteren, interessanten Blick auf Staats- und Amtsverständnis der Frau Bundeskanzler a. D. zu. Festzuhalten ist hierzu, dass ihre damalige Entscheidung nicht als Privatperson, sondern in Ausübung ihres Staatsamts getroffen wurde. Dieses gilt unabhängig davon, ob damit ein Rechtbruch verbunden war oder nicht – diese Frage steht auf einem anderen Blatt, welches in der Parteienrepublik Deutschland vermutlich niemals beschrieben werden wird.

Immer nach Plan
Wie die UN ihr Resettlementprogramm durchdrücken
In der Arbeitsplatzbeschreibung nebst Vereidigung ist ein Bundeskanzler als politischer Beamter des Bundes zu begreifen, der damit unter die Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fällt. Sein Arbeitsgeber ist der Deutsche Bundestag, der ihn durch Wahl dem Bundespräsidenten zur Vereidigung und Amtseinführung empfiehlt.

Das BBG schreibt in § 71 (Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen) vor:

„(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf andere Behörden übertragen werden.

(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat auf Verlangen das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht im Strafverfahren die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist. Für den Umfang des Herausgabeanspruchs gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Die Herausgabepflicht nach Satz 1 umfasst auch die Pflicht, dem Dienstherrn Auskunft über Art, Umfang und Verbleib des Erlangten zu geben.“

Kein Respekt vor Recht und Parlament

Ohne jeden Zweifel muss ein Preis, der für eine Diensthandlung verliehen wird, als „Belohnung oder sonstiger Vorteil“ im Sinne des BBG verstanden werden. Es lässt insofern tief blicken, dass Merkel diese nicht statthafte Belohnung für ihr Handeln als Bundeskanzler ohne jedes Wimpernzucken einzukassieren gedenkt und damit Dritte beglücken möchte. Hätte sie auch nur einen Fitzel Respekt vor dem Beamtenrecht, so wäre es unverzichtbar gewesen, mit der Preisverleihung zuallererst den Deutschen Bundestag anzufragen, der als oberster Dienstherr des Bundeskanzlers darüber zu entscheiden hätte, ob Merkel überhaupt das Recht haben soll, diesen für eine Diensthandlung ausgewiesenen Preis anzunehmen und sogar darüber frei zu verfügen.

Das Doku-Narrativ ist unwahr
Wie das ZDF Merkels Entscheidung von 2015 umdichtete
Die Tatsache, dass sie eine solche Anfrage offenbar nicht nur nicht vorhat, sondern nicht einmal deren Notwendigkeit reflektiert, lässt bereits tief blicken auf die Hybris einer Frau, die in 16 Jahren Amtszeit die Bundesrepublik Deutschland gezielt an die Wand gefahren hat. Zudem ist gemäß BBG § 71(2) nunmehr ein Strafverfahren gegen die Inempfangnehmende einzuleiten mit dem Ziel, das Preisgeld in den Bundeshaushalt zu überführen, wo es wiederum einen hilfreichen Kleinstanteil dessen bilden könnte, was ausgeschiedene Bundeskanzler unabhängig von ihrer Leistung an staatlichen Vergütungen erhalten.

Die Selbstherrlichkeit jedoch, mit der Merkel meint, über diese nach § 71 BBG unzulässige Zuwendung verfügen und dabei den ihr schon immer lästigen Bundestag ausklammern zu können, unterstreicht nicht nur ihren Habitus als selbsternannte Sonnenkönigin, sondern wird in der maroden Republik aller Wahrscheinlichkeit nach auch keinerlei juristische Konsequenzen haben – und das allein schon deshalb, weil das Preisgeld ja für „etwas Gutes“ ausgekehrt wird und Merkel mit ihrer Weiterleitung sich sogar noch selbst auf die Schulter klopft (und vermutlich einen entsprechenden Steuervorteil zu Lasten der Steuerzahler über Spendenquittung geltend machen wird).

Damit müsste sich dann zudem mit Blick auf die Staatsanwaltschaft die Frage der Strafvereitelung im Amt stellen, weil ein nicht zulässiges Handeln ungeahndet geduldet wird.  Doch wir dürfen auch hier sicher sein: Da Recht und Gesetz nur für jene gilt, die nicht von der öffentlichen Sonne beschienen werden, wird Merkel ihren Verstoß gegen das Beamtenrecht nicht nur ungestraft genießen können – sie wird, wie bereits zu beobachten, dafür sogar noch öffentlich-mediale Belobigung erhalten. Schließlich war ihr rechtswidriges Handeln von 2015 ganz im Sinne der woken Gegenwartkultur, die mit Vorsatz auf die Abschaffung der europäisch geprägten Zivilisation hinarbeitet.