Tichys Einblick
Teures Kaffeekränzchen im Kanzleramt

800.000.000 Euro für „Dienstlaptops“ von 800.000 Lehrern?

Warum soll der Steuerzahler Pädagogen, die keine Geringverdiener sind, Dienstlaptops zahlen? Damit die politische Klasse wieder einmal vortäuschen kann, sie täte was für Bildung.

Welch ein Beschluss! Da treffen sich auf Einladung der Frau Bundeskanzler im Kanzleramt die für die Schule zuständigen Minister des Bundes und der Länder. Außerdem mit dabei: Eine Dame namens Saskia Esken, die weder irgendeine exekutive noch eine legislative Funktion innehat und wegen deren Teilnahme sich der kritische Beobachter nun fragen darf, um was für ein Kaffeekränzchen es sich denn gehandelt hat. Denn staatliche Beschlussorgane benötigen ein geregeltes Protokoll, um ernstgenommen zu werden. Die Teilnahme von Unqualifizierten und Unbefugten zumindest ist bei solchen Treffen, wenn es sich dabei um entscheidungsbefugte Gremien handeln soll, auszuschließen.

Wie auch immer – das Kaffeekränzchen im Kanzleramt „verabredete“, die rund 800.000 Lehrkräfte der Republik mit „Dienstlaptops“ zu versehen. Gut – oder auch nicht. Zumindest steht nun erst einmal die Frage im Raum, wer diese „Dienstlaptops“ bezahlt. Denn die Teilnehmer des Kaffeekränzchens werden kaum in ihre eigenen Taschen greifen. Also müssen öffentliche Mittel, sprich Steuergelder, herhalten. Unterstellt, die IT-unfähigen Pädagogen sollten halbwegs vernünftige Geräte erhalten, dann können wir von 800.000.000 Euro ausgehen. Da werden dann vermutlich diverse Nachtragshaushalte auf den Weg gebracht werden müssen, um den in nichts bindenden Wunsch des Kaffeekränzchens zu erfüllen.

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Gehen wir gleichwohl davon aus, dass der Wunsch aus dem Kaiser-, pardon Kanzleramt wie üblich umgehend zu exekutierender Befehl ist – schließlich wurden auf Wunsch des Kaiseramts bereits demokratisch korrekt erfolgte Premierministerwahlen gecancelt – stellt sich gleichwohl die Frage nach dem Sinn.
Künftig sollen also alle Lehrkräfte mit einem Laptop ausgestattet sein. Da stellt sich mir als jemandem, der seit den 80ern mit solchen Geräten vertraut ist, die Frage: Ja, gibt es denn tatsächlich noch Lehrer, die keinen Laptop haben??? Sollte dem tatsächlich so sein, dann darf getrost unterstellt werden, dass die Betroffenen in den vergangenen zwanzig Jahren jeden Anschluss an die Wirklichkeit verloren haben müssen. Was wiederum wenig Hoffnung vermittelt, dass daraus vernünftiger Unterricht resultieren kann.

Andererseits: Mir ist noch gut erinnerlich, wie die grünlackierten Roten in den Achtzigern und Neunzigern alles, was mit IT zu tun hatte, als Teufelszeug verdammten. Die Tatsache, dass Bundesdeutschland den Anschluss an die IT-Moderne verpasst hat, ist maßgeblich der grünen Blockade-Politik geschuldet. Nur mag sich da heute niemand mehr dran erinnern – womit wir nun auch das Muster erkennen, mit dem zukünftig die Schuldzuweisung erfolgen wird, wenn Massenarbeitslosigkeit und Energieausfälle in Folge der grünen Deindustrialisierung auf der Tagesordnung stehen.

Insofern ist – jeglicher Vernunft widersprechend – die Möglichkeit, dass es im Jahr 20 des digitalen Jahrhunderts immer noch pädagogische IT-Laien gibt, leider nicht von der Hand zu weisen. Diese Laien also sollen nun umgehend einen Dienstlaptop erhalten. Stellt sich nur die Frage: Was sollen sie damit? Wer als praktizierende Lehrkraft immer noch nicht mit PC/Laptop ausgestattet ist, ist nicht nur aus der Zeit gefallen – er wird den Umgang damit auch nicht mehr lernen. Also werden für viel Steuergeld Geräte angeschafft, die anschließend in irgendeinem Regal einstauben. Oder an einen netten Verwandten zwecks privater Nutzung verliehen werden. Wäre ja schade um das Gerät ….

Wer nun allerdings nicht gänzlich aus der Zeit gefallen ist, wird auch als Lehrer längst über ein entsprechendes Handwerkszeug verfügen. Was also soll der nun mit einen zweiten (oder dritten oder vierten …)?

TE 06-2020
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Rein steuerrechtlich betrachtet, wird der Dienstzusatzlaptop ausschließlich für dienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Alles andere wäre ein geldwerter Vorteil, der als zusätzliches Gehalt zu versteuern ist. Also muss – wie beim privat genutzten Dienstwagen – der Privatanteil herausgerechnet werden. Das stellt sich bei den nicht-IT-Affinen etwas leichter dar: Da sie das Gerät ohnehin nicht nutzen, fällt ein Privatanteil nicht an. Nur: Mit dem Verleihen an Tochter oder Neffe ist dann auch nichts.

Weltfremd ist diese steuerrechtliche Betrachtung so oder so. Denn wer ohnehin bereits einen privaten Laptop hat, der wird zwischen privat und dienstlich nicht trennen. Es wäre viel zu aufwendig, ständig zwischen den Geräten zu wechseln – von den dann mindestens doppelt zu lizenzierenden Dienstprogrammen („Apps“) ganz zu schweigen.

Deshalb die Grundsatzfrage: Warum muss der Steuerzahler einem Pädagogen, der nicht zu den Geringverdienern gehört, einen Dienstlaptop kaufen? Wenn dieses ein notwendiges Arbeitsgerät ist, dann soll sich der Lehrer ein entsprechendes Gerät nach seinen Vorstellungen anschaffen und über drei oder vier Jahre von der Steuer absetzen. Wer einen solchen Kauf verweigert, weil er ohnehin IT-unfähig ist, dem wäre dann kultusministeriell eine entsprechende Nachschulung zu verschreiben – und anschließend kauft er sich selbst ein Gerät, welches seinen Vorstellungen und Anforderungen entspricht.

Statt aber solche sinnvollen Schritte anzudenken, greift das kanzleramtliche Kaffeekränzchen einmal mehr dem Steuerzahler in die Tasche. Wir haben‘s ja. Und heucheln Aktionismus, indem wir die Talerchen mit vollen Händen verschleudern. Peinlich! Nicht nur die „Einigung“ der Damen des Kaffekränzchens, sondern auch die Teilnahme gänzlich Unbefugter an solchen Runden. Das ist Politik nach mecklenburgischer Gutsherrenart. Ohne rechtliche Basis, ohne Sinn und ohne Verstand. Mit anderen Worten: Echte und unverfälschte Merkel-Politik.

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